Abstimmungstermine 2011

Der Regierungsrat hat verschiedene Beschlüsse im Zusammenhang mit kommenden Volksabstimmungen gefasst. Im nächsten Jahr wird der 4. September zusätzlicher kantonaler Abstimmungstermin sein, am 28. November 2010 wird es keine kantonale Volksabstimmung geben.

Am 26. September 2010 wird über die eidgenössische Vorlage betreffend Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung abgestimmt. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hat der Regierungsrat bestimmt, dass an diesem Datum über zwei kantonale Vorlagen abgestimmt wird: über eine Verfassungsänderung hinsichtlich Anpassung an die neuen Prozessgesetze des Bundes und über die Volksinitiative «Schienen für Zürich; Rahmenkredit für den Ausbau der Bahnlinie Zürich–Winterthur».

Am 28. November 2010 findet keine kantonale Volksabstimmung statt. Abgestimmt wird jedoch über zwei eidgenössische Vorlagen: die Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» und als direkten Gegenentwurf den Bundesratsbeschluss vom 10. Juni 2010 über die Aus- und Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Bundesverfassung, sowie über die Volksinitiative «Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)».

Schliesslich hat der Regierungsrat im kommenden Jahr einen zusätzlichen kantonalen Abstimmungstermin festgesetzt: den 4. September 2011. Bereits bestimmte eidgenössische und gleichzeitig kantonale Abstimmungstermine im kommenden Jahr sind der 13. Februar, der 15. Mai und der 27. November. Dieser zusätzliche Termin ist vorzusehen, weil vor dem Abstimmungstermin vom 27. November für mehrere kantonale Volksinitiativen die gesetzlichen Maximalfristen seit der Einreichung zur Durchführung einer Volksabstimmung ablaufen. Die Regierungsrats- und Kantonsratswahlen vom 3. April 2011 und die Nationalratswahlen vom 23. Oktober 2011 schränken die Möglichkeiten zur Durchführung von eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen an den üblichen Terminen ein. So sind die gleichzeitige Durchführung der Nationalratswahlen und von kantonalen Abstimmungen ausgeschlossen, ebenso von eidgenössischen oder kantonalen Abstimmungen einerseits und von Erneuerungswahlen des Kantons- und Regierungsrates anderseits.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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