Zwei kantonale Vorlagen an der Volksabstimmung vom 26. September 2010
Medienmitteilung 10.06.2010
Der Regierungsrat hat beschlossen, den Stimmberechtigten an der Volksabstimmung vom 26. September zwei kantonale Vorlagen zu unterbreiten. Ob auf eidgenössischer Ebene auch abgestimmt wird, ist noch offen.
1. Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 10. Mai 2010; Anpassung an die neuen Prozessgesetze des Bundes)
Am 1. Januar 2011 treten die neuen Schweizerischen Prozessordnungen in Kraft. Sie ersetzen unter anderem die bisherigen Zivil- und Strafprozessordnungen des Kantons Zürich. Anstelle des bisherigen kantonalen Gerichtsverfassungsgesetzes tritt das neue Gerichtsorganisationsgesetz, das der Kantonsrat am 10. Mai 2010 verabschiedet hat. Da die Änderungen auch zu einem Umbau der Gerichtslandschaft führen, muss gleichzeitig eine Verfassungsänderung vorgenommen werden. Sie betrifft die obersten kantonalen Gerichte sowie den Instanzenzug und untersteht dem obligatorischen Referendum.
2. Volksinitiative «Schienen für Zürich: Rahmenkredit für den Ausbau der Bahnlinie Zürich-Winterthur»
Der Regierungsrat und der Kantonsrat empfehlen den Stimmberechtigten die Volksinitiative zur Ablehnung. Ziel der Volksinitiative ist ein kantonaler Rahmenkredit von 520 Millionen Franken für den Ausbau des Bahnkorridors Zürich-Winterthur zwischen Hürlistein (Effretikon) und Winterthur auf durchgehend vier Gleise. Die Bahnlinie Zürich-Winterthur ist eine der wichtigsten Verkehrsachsen der Schweiz. Der Bedarf für Ausbauten ist unbestritten, doch sind deren Bau und Finanzierung Aufgaben des Bundes. Dieser investiert in den nächsten Jahren bereits rund 430 Millionen Franken auf dieser Strecke. Zusammen mit den Ausbauten im Rahmen der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn wird sich daher die Situation für die Fahrgäste ab 2018 auch ohne Annahme der Volksinitiative spürbar verbessern.
Durchführung einer eidgenössischen Volksabstimmung am 26. September 2010 noch offen
An seiner Sitzung vom 14. April 2010 hat der Bundesrat beschlossen, die Änderung vom 19. März 2010 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) am 26. September 2010 als einzige Vorlage zur Volksabstimmung zu bringen, falls das angemeldete Referendum formell zustande kommt (Ablauf der Referendumsfrist: 8. Juli 2010). Sollte das Referendum nicht zustande kommen, wird am 26. September 2010 keine eidgenössische Volksabstimmung durchgeführt.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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