Zwei zusätzliche arbeitsfreie Tage
Medienmitteilung 20.05.2010
Die Verwaltung des Kantons Zürich bleibt über den Jahreswechsel 2010/11 von Donnerstag, 23. Dezember, bis Freitag, 31. Dezember, geschlossen. Von den sechseinhalb ausfallenden Arbeitstagen müssen die Mitarbeitenden zwei Arbeitstage nicht vor- oder nachholen.
Der Regierungsrat hat sich im Hinblick auf das bevorstehende Sanierungsprogramm San10 für ein konkretes Zeichen der Wertschätzung an die Mitarbeitenden der Verwaltung entschieden. Mit dem Verzicht auf die Kompensation von zwei Arbeitstagen anerkennt er ausdrücklich, dass sich San10 auch zu Lasten des Personals auswirken wird. Die Mitarbeitenden, die über die Festtage regulär arbeiten, etwa bei der Polizei oder im Gesundheitswesen, können die beiden freien Tage dieses oder nächstes Jahr beziehen.
Die Zentral- und Bezirksverwaltung bleiben vom 23. bis 31. Dezember geschlossen. Derartige Betriebsferien über die Feiertage hat es auch in den Vorjahren gegeben. Die Direktionen werden dafür sorgen, dass dringliche Dienstleistungen von der Bevölkerung auch während dieser Zeit in Anspruch genommen werden können.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.