Die 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn kommen voran

Der Regierungsrat hat einen Staatsbeitrag an die SBB von rund 7,2 Millionen Franken für Auflage- und Bauprojekte der zweiten Etappe der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn bewilligt. Damit ist ein weiterer Schritt im Rahmen dieses wichtigen Ausbauprojekts erreicht. Die 4. Teilergänzungen stellen die regionalen Ergänzungen zur Durchmesserlinie dar und sollen zeitgleich mit dieser eingeführt werden.

Mit der Inbetriebnahme des Westastes der Durchmesserlinie im Dezember 2015 soll das Angebot im Knonaueramt, im Limmattal, im Furttal, im Unterland, am rechten Zürichseeufer, nach Pfäffikon sowie zwischen Winterthur und Zürich ausgebaut werden. Für Auflage- und Bauprojekte dieser zweiten Etappe der 4. Teilergänzungen hat der Regierungsrat einen Staatsbeitrag an die SBB von rund 7,2 Millionen Franken aus dem Verkehrsfonds bewilligt. Damit können Projekte wie Perronanpassungen, Bahnhofsausbauten, Wendegleise und Spurwechsel vorangetrieben werden.

4. Teilergänzungen zeitgleich mit dem Bau der Durchmesserlinie umsetzen

Während die Durchmesserlinie mehr Kapazitäten im Herzen von Zürich schafft, sind die 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn das nötige Ausbaupaket für die Regionen. Daraus entstehen neue S-Bahn-Linien und bestehende Linien werden verlängert und häufiger oder ganztägig betrieben. Teilweise werden Linien neu verknüpft oder erhalten eine andere Linienführung. Mit den 4. Teilergänzungen wird das Fahrplanangebot ab 2013/2015 bzw. 2018 in sämtlichen Regionen des Kantons Zürich markant verbessert. Die 4. Teilergänzungen sollen abgestimmt auf die Durchmesserlinie verwirklicht werden, damit das Bauwerk von Anfang an optimal für den S-Bahn-Verkehr genutzt werden kann.

Finanzielle Beteiligung des Bundes absehbar

Grundsätzlich sind die Kosten gemeinsam von Bund und Kanton zu finanzieren, weil die 4. Teilergänzungen Bestandteil des Agglomerationsprogrammes «Siedlung und Verkehr» des Kantons Zürich sind. Die entsprechenden Beschlüsse des Bundesrates und des Parlaments zu den Agglomerationsprogrammen stehen jedoch noch aus. Bis dahin kann der Bund keine Beiträge leisten. Die Kosten für die Auflage- und Bauprojekte müssen daher vorerst vom Kanton Zürich übernommen werden.

Übersicht Etappen 4. Teilergänzungen S-Bahn Zürich

Die Inbetriebnahme der 4. Teilergänzungen erfolgt in folgenden drei Etappen:

  • Etappe 1: Mit der Inbetriebnahme der Durchmesserlinie Nord – Süd (Wiedikon - Bahnhof Löwenstrasse – Oerlikon; im Dezember 2013) wird am linken Seeufer auf der Strecke Zürich – Thalwil – Zug/Ziegelbrücke ein neues Fahrplankonzept eingeführt. Nebst dem Kanton Zürich sind von der 1. Etappe auch Nachbarkantone betroffen. Eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung wird voraussichtlich in den nächsten Monaten bereinigt sein.
  • Etappe 2: Mit der Inbetriebnahme des Westastes der Durchmesserlinie (Anschluss Altstetten; im Dezember 2015) wird das Angebot im Knonaueramt, Limmat- und Furttal, Unterland, am rechten Zürichseeufer, zwischen Zürich und Winterthur sowie nach Pfäffikon ZH ausgebaut.
  • Etappe 3: Mit dem Fortschritt der Bauarbeiten zwischen Zürich und Winterthur (überwiegend Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur ZEB) sowie in Winterthur und Umgebung wird ca. 2018 das Angebot zwischen Zürich und Winterthur sowie in Winterthur und Umgebung verbessert. Die Projektierung für die Etappe 3 startet später. Die Vorprojekte werden voraussichtlich ab 2011 erarbeitet.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.