Eröffnung Forensisch-Psychiatrische Abteilung

Am 1. September eröffnete das Amt für Justizvollzug die Forensisch-Psychiatrische Abteilung. Die Schaffung einer Abteilung zur Durchführung einer stationären Massnahme wurde aufgrund des revidierten Strafgesetzbuches nötig. Wichtigste Ziele der stationären Massnahme sind ein deliktfreies Leben zu erreichen und, im Sinn des Opferschutzes, das Rückfallrisiko möglichst nachhaltig zu senken.

Die Forensisch-Psychiatrische Abteilung (FPA) der Strafanstalt Pöschwies und des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes (PPD) ist für die Behandlung von Klienten mit stationären Massnahmen konzipiert. Hintergrund ist rechtlich Artikel 59, Absatz 3, des am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Strafgesetzbuches (StGB), welcher die Durchführung einer therapeutischen Behandlung in einer geschlossenen Strafanstalt ermöglicht. Die gerichtliche Anordnung kann nicht nur direkt, sondern auch im Nachverfahren umgewandelter Verwahrungen erfolgen. So müssen Verwahrungen alle zwei Jahre daraufhin überprüft werden, ob bei einem Inhaftierten eine Therapie erfolgreich durchgeführt werden könnte. Ist dies der Fall, muss die Verwahrung in eine stationäre Massnahme umgewandelt werden. Gemäss Artikel 59 kann das Gericht generell eine stationäre Behandlung anordnen, wenn der Täter psychisch schwer gestört ist, eine Tat begangen hat, die mit der Störung im Zusammenhang steht und zu erwarten ist, dass durch eine geeignete Behandlung der Gefahr weiterer Straftaten begegnet werden kann.

Intensiv behandelt werden auf zwei Stationen zukünftig insgesamt 24 Klienten, die in erster Linie der Gruppe der Sexual- und Gewaltstraftäter mit Persönlichkeitsstörungen angehören. Wichtigstes Ziel der stationären Massnahme ist im Sinn des Opferschutzes die möglichst nachhaltige Reduktion von Rückfallrisiken.

Die Umsetzung der Abteilung innerhalb der Strafanstalt Pöschwies war deshalb ideal, weil die geforderten hohen Sicherheitsstandards bereits vorhanden waren und abgesehen von minimen baulichen Veränderungen keine zusätzlichen Kosten entstanden. Entsprechend ist ein Vollzugstag in der FPA mit rund 650 Franken halb so teuer wie in einer entsprechenden Hochsicherheitsabteilung einer psychiatrischen Klinik. Auch die FPA-Klienten können die Arbeits-, Ausbildungs- und Freizeitangebote der Strafanstalt nutzen. Aktuell sind in der FPA 25 Personen tätig.

Aussenansicht der Forensisch-Psychiatrischen Abteilung

Innenansicht der Forensisch-Psychiatrischen Abteilung

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)

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