Regierungsrat setzt Bau des Zürichseewegs zwischen Wädenswil und Richterswil fest
Medienmitteilung 24.09.2009
Zwischen Wädenswil und Richterswil entsteht eine durchgehende, attraktive Wegverbindung entlang des Zürichsees. Inklusive Renaturierung des Uferbereichs kostet der Bau des Zürichseewegs 7,6 Millionen Franken, davon übernimmt der Kanton 6,3 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat das Projekt nun festgesetzt und dabei, wo möglich, die Einsprachen berücksichtigt.
Der geplante Weg führt von der Halbinsel Giessen, Wädenswil, bis zur Mülenen, Richterswil, und von dort aus bergseits der SBB-Geleise bis zur Halbinsel Horn. Der Weg weist eine Breite von 2,2 Meter und eine Länge von 1600 Meter auf. 750 Meter davon verlaufen direkt am See. Auf einer Strecke von 100 Meter wird der Weg auf einem Steg über dem Wasser geführt. Der Weg soll sowohl die Erholungsmöglichkeiten am Zürichsee verbessern, gleichzeitig aber auch das Ufer landschaftlich und ökologisch aufwerten. Damit wird auch dem Verfassungsauftrag Folge geleistet, in dem die Renaturierung der Gewässer gefordert wird.
Gegen das ursprüngliche Projekt gingen sieben Einsprachen ein. Diese wurden inzwischen teilweise auf Grund von Projektanpassungen zurückgezogen oder sind gegen¬standslos geworden.
Finanzierung durch Kanton, Gemeinden und Zürcher Wanderwege
Für die Umsetzung des aktuellen, überarbeiteten Projekts hat der Kantonsrat im Mai 2008 einen Objektkredit von 6,3 Millionen Franken bewilligt. In zwei Volksabstimmungen haben die Standortgemeinden Wädenswil und Richterswil zudem mit grossen Mehrheiten Beiträge von je 600›000 Franken gesprochen und damit eindrücklich das Bedürfnis der Bevölkerung nach Erstellung eines solchen Wegs dokumentiert. Ausserdem haben die Zürcher Wanderwege zugesichert, an den Zürichseeweg einen Beitrag von 100›000 Franken auszurichten. Für die Gesamtkosten von 7,6 Millionen Franken entsteht eine attraktive Wegverbindung zwischen Wädenswil Giessen und Richterswil Horn, ergänzt durch ein renaturiertes Seeufer mit öffentlichen Erholungsräumen. Gleichzeitig ist die Aufhebung, bzw. an zwei Stellen der Ersatz von drei ungesicherten Bahnübergängen über die auf dieser Strecke sehr stark befahrenen SBB-Linie vorgesehen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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