Regierung nimmt zum Projekt «Ausbau Nordumfahrung» Stellung

Die vor 24 Jahren eröffnete Nordumfahrung mit dem Gubristtunnel hat mit rund 100›000 Fahrzeugen täglich ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Sie soll deshalb in den nächsten Jahren auf sechs Spuren ausgebaut und um eine dritte Gubriströhre ergänzt werden. Der Regierungsrat nimmt jetzt Stellung zum Ausbauprojekt des Bundesamtes für Strassen (Astra) und fordert die vordringliche Realisierung der Nordumfahrung.

Die 1985 eröffnete Nordumfahrung hat ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Mit der Westumfahrung werden zudem neue Verkehrsströme, die früher durch die Stadt Zürich flossen, auf die Umfahrung und das Limmattaler Kreuz gelenkt. Mit rund 100›000 Fahrzeuge täglich kommt es in beiden Fahrtrichtungen täglich zu erheblichen Stausituationen. Bereits 2007 genehmigte der Bundesrat das damals von der Baudirektion ausgearbeitete generelle Projekt. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) per 1. Januar 2008 gingen die Nationalstrassen und damit auch das Ausbauprojekt an das Bundesamt für Strassen (Astra) über. Im Rahmen des im Frühjahr 2009 durchgeführten Auflageverfahrens wurde der Regierungsrat eingeladen, zum Ausbauprojekt der Nordumfahrung Zürich Stellung zu nehmen.

Grundsätzliche Zustimmung und Forderung einer vordringlichen Realisierung

Der Regierungsrat stimmt dem Ausführungsprojekt mit einem Ausbau von vier auf sechs Spuren und einer dritten Gubriströhre mit drei Spuren nördlich des bestehenden Gubristtunnels grundsätzlich zu. Er sieht in der Nordumfahrung einen der grössten Engpässe auf dem gesamten Nationalstrassennetz, der nun vordringlich ausgebaut werden muss.

Prüfung zusätzlicher Überdeckungen gefordert

Der vom Kantonsrat 2007 festgesetzte kantonale Richtplan sieht auf der Nordumfahrung insgesamt fünf Überdeckungen vor. Diese richtplanerische Vorgabe ist nach Auffassung des Regierungsrates im Auflageprojekt ungenügend berücksichtigt. Er unterstützt deshalb die im Richtplan enthaltene und von der Gemeinde Weiningen und der Zürcher Planungsgruppe Limmattal geforderte Überdeckung des Westportals des Gubristtunnels in Weiningen. Dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Realisierung des Gesamtprojektes durch die Überdeckung nicht verzögert werden darf. Als wichtigste Projektanpassung fordert der Regierungsrat, den Halbanschluss Weiningen so zu verschieben, dass eine Überdeckung entweder zusammen mit dem Ausbau oder auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Der Bund soll zu Verhandlungen über einen Kostenteiler und eine Trägerschaft Hand bieten.

Die Überdeckung Katzensee ist Bestandteil des vom Bund vorgelegten Projektes und wird von Bund, Kanton und Stadt Zürich finanziert. Der Regierungsrat wird dafür dem Kantonsrat zum gegebenen Zeitpunkt einen entsprechenden Kredit unterbreiten.

Der Kanton Zürich beantragt, dass im Raum Chöschenrüti zunächst eine Wildtierüberführung realisiert wird. Die Portalüberdeckung Gubristtunnel Ost ist wegen der kurzen Distanz zum Autobahnanschluss Zürich - Affoltern technisch nicht realisierbar. Die Verlängerung der Überdeckung Stelzentunnel West soll in die Planung der Glattalautobahn aufgenommen werden.

Flankierende Massnahmen sind geplant

Der Regierungsrat befürwortet aus Gründen der Verkehrssicherheit und des verbesserten Verkehrsflusses eine einheitliche Geschwindigkeit auf den Umfahrungen von Zürich. Diese soll bei 100 km/h liegen und auch für die Nordumfahrung gelten. Bei starkem Verkehr oder bei Störfällen soll die Möglichkeit einer dynamischen verkehrsabhängigen Steuerung auf 80 bzw. 60 km/h geschaffen werden. Zeitgleich mit dem Ausbau der Nordumfahrung werden flankierende Massnahmen umgesetzt. Die entsprechende Planung ist Bestandteil des Auflageprojektes und wird vom Kanton und der Stadt Zürich vorgenommen. Die Kosten gehen dabei grundsätzlich zu Lasten des Nationalstrassenprojektes. Im Bereich der Lärmschutzmassnahmen fordert der Regierungsrat zusätzliche Abklärungen, insbesondere zum Einsatz von lärmarmen Belägen. Zudem ist während der Bauphase auf eine möglichst geringe Lärmbelastung der Bevölkerung zu achten. Nächtliche Bautransporte sind auf ein Minimum zu beschränken.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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