Neue Schwerpunkte für die Strafverfolgung definiert

Der Regierungsrat hat die Schwerpunkte für die Strafverfolgung festgesetzt, die für die Oberstaatsanwaltschaft und die Polizei bis 2012 gelten. Es sind dies Wirtschaftskriminalität, Vermögenseinziehung, urbane Kriminalität, Internetkriminalität und Jugendgewalt. Die bisherigen Schwerpunkte Wirtschaftskriminalität, Jugendkriminalität und «Langstrasse Plus» werden damit modifiziert weiterverfolgt, letzterer im Rahmen des Schwerpunkts urbane Kriminalität. Die anderen bisherigen Schwerpunkte haben zu eingespielten Abläufen und guter Zusammenarbeit geführt, so dass die erfolgreiche Praxis weitergeführt wird, sie aber künftig nicht mehr als Schwerpunkte gesetzt sind.

Schwerpunkte in der Strafverfolgung sind nicht einfach «wichtige Themen». Es sind neue Aufgaben, die auf neuen Wegen konsolidiert werden sollen. Sie machen es nötig, dass Polizei und Untersuchungsbehörden und allenfalls weitere Stellen besonders eng zusammenarbeiten. So verschwinden die bisherigen Schwerpunkte, die nun mehrheitlich durch neue abgelöst werden, nicht etwa von der Tagesordnung der Strafverfolgungsbehörden, sondern haben teilweise weiterhin eine hohe Priorität.

Bereits angelaufen ist nach Vorarbeiten durch ein Team bestehend aus Vertretern von Oberstaatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft II und Kantonspolizei ab dem Jahre 2007 ein Projekt zur Bekämpfung des Sozialversicherungsbetruges. Qualität und Effizienz bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität dürften mit dem Konzept «Untersuchungsführung als Projekt», das die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgung und Polizei verbessert, weiter steigen.

Mit der Vermögenseinziehung hat die Justiz ein effizientes Mittel mit general- und spezialpräventiver Wirkung. Der Grundsatz ist einfach: Verbrechen soll sich nicht auszahlen. Durch das verstärkte Engagement in diesem Bereich sollen durch Delikte erzielte Vorteile entzogen und Geschädigten zurückerstattet werden oder an die Staatskasse verfallen.

Unter dem Titel «Urbane Kriminalität» geht es um die Bekämpfung von Auswüchsen städtischer Kriminalität sowie die Erhaltung oder Rückgewinnung von Lebensqualität für die betroffene Bevölkerung.

Eine andere Herausforderung in den kommenden Jahren bildet die Internetkriminalität. Ziel aller Massnahmen ist, dass sie genauso effektiv bekämpft werden kann wie Verbrechen ausserhalb der virtuellen Welt – das Internet soll nicht zu einem rechtsfreien Raum verkommen.

Die Jugendkriminalität ist ein ernsthaftes Problem geblieben. Die im Bereich der Polizeikorps und der Jugendstrafrechtspflege zusätzlich zugesprochenen Ressourcen zeigen aber erste Erfolge. Die Fallstatistiken weisen für das Jahr 2008 einen Rückgang der Gewaltdelikte auf. Noch kann man jedoch nicht von einer Trendwende sprechen. Um die Gewaltdelinquenz weiter zu vermindern, will der Regierungsrat die bisher im Rahmen der Schwerpunktbildung getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität konsequent weiterführen und optimieren.

Generell gute Bilanz bei den bisherigen Schwerpunkten

Die bisherigen Schwerpunkte waren Betäubungsmittelkriminalität, Auswüchse im Strassenverkehr (insbesondere Raserfälle), Einbruchkriminalität im Wohnbereich sowie Taschen- und Ladendiebstähle, Wirtschaftskriminalität, Hooliganismus und Jugendkriminalität, zudem das Projekt «Langstrasse Plus». Beim Schwerpunkt «Betäubungsmittelkriminalität» ging es allem voran darum, die Entstehung einer offenen Drogenszene vor allem in Zürich und Winterthur zu verhindern. Es gelang den Behörden, die Betäubungsmittelszene in einem erträglichen Ausmass zu halten.

Im Bereich der Raser konnte die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Strafuntersuchungsbehörden wesentlich verbessert werden. Auch in diesem Bereich soll die erfolgreiche Praxis ausserhalb der Liste der Schwerpunktthemen weiterbestehen.

Einbrüche und Ladendiebstähle lassen sich mit polizeilichen und justiziellen Anstrengungen nur beschränkt beeinflussen. Die Anzahl der Ladendiebstähle war erfreulicherweise insgesamt rückläufig. Der Regierungsrat verzichtet deshalb auf die Weiterführung als Schwerpunktthema.

Im Bereich der Wirtschaftskriminalität konnten dank klarer Priorisierung der Fälle trotz knapper Ressourcen die so genannten «Schlüsselverfahren» bis auf eine Ausnahme erledigt werden. Das interne Projekt «Quo vadis STA III» der zuständigen besonderen Staatsanwaltschaft III führte zu einer Effektivitätssteigerung, ebenso hat sich die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft I (Rechtshilfebegehren) bei Fällen mit internationaler Verflechtung bewährt. Der Regierungsrat belässt das Thema «Wirtschaftskriminalität» auf der Liste der Schwerpunkte und betont den gestiegenen Bedarf nach genügend qualifizierten Mitarbeitern.

Hooliganismus bleibt wichtiges Thema

Beim Hooliganismus waren vor allem Rayonverbote erfolgreich. Die Wirkung der zur EURO 08 eingeführten 3D-Strategie (Dialog, Deeskalation, Durchgreifen) kann noch nicht abschliessend beurteilt werden. Die Strategie soll jedoch fortgeführt werden. Erfolg verspricht bislang das Konzept der «Spotter», die darauf ausgebildet werden, Auseinandersetzungen abseits der eigentlichen Sportveranstaltung rechtzeitig zu erkennen. Auch sie sollen weiter eingesetzt werden.

Das Projekt «Langstrasse Plus», das vor allem die Stadtpolizei Zürich und die Staatsanwaltschaften betrifft, zeigte Erfolge. So konnte sich das Sex- und Drogenmilieu nicht weiter ausbreiten. Der Regierungsrat will die eingeleiteten Massnahmen konsequent fortführen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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