Abschaffung der Dumont-Praxis: Beseitigung von steuerlichen Nachteilen bei neu erworbenen Liegenschaften
Medienmitteilung 22.05.2009
Das Steuergesetz soll an das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung von Instandstellungskosten bei Liegenschaften angepasst werden. Dies führt zur Abschaffung der Dumont-Praxis und damit zur Beseitigung von steuerlichen Nachteilen bei neu erworbenen Liegenschaften. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, das Steuergesetz an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben anzupassen.
Bis anhin galt bei neu erworbenen Liegenschaften für die Abgrenzung der steuerlich abzugsfähigen Unterhaltskosten die so genannte Dumont-Praxis. Gemäss dieser vom Bundesgericht entwickelten Praxis ist bei neu erworbenen Liegenschaften in den ersten fünf Jahren zu unterscheiden, ob sie vernachlässigt oder gut unterhalten sind. Bei vernachlässigten Liegenschaften können nur die Instandhaltungs-, nicht jedoch die Instandstellungskosten abgezogen werden.
Am 1. Januar 2010 tritt das Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008 über die steuerliche Behandlung von Instandstellungskosten bei Liegenschaften in Kraft. Darin sind Änderungen für das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer sowie das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vorgesehen. Diese bundesrechtlichen Änderungen führen zur Abschaffung der Dumont-Praxis. Der Liegenschaftsunterhalt soll bei neu erworbenen gleich wie bei bestehenden Liegenschaften geltend gemacht werden können.
Mit der vom Regierungsrat verabschiedeten Vorlage wird dem Kantonsrat beantragt, das Steuergesetz an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben anzupassen. Diese Anpassung des Steuergesetzes soll ebenfalls auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden; damit wird auch bei den Staats- und Gemeindesteuern die Dumont-Praxis abgeschafft.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.