Regierungsrat nimmt Stellung zu den Bundesprogrammen «Engpassbeseitigung» und «Agglomerationsverkehr»

Für den Kanton Zürich, der als grösste Schweizer Agglomeration besonders auf gut funktionierende Verkehrsinfrastrukturen angewiesen ist, sind die in der Programmbotschaft «Engpassbeseitigung» vorgesehenen Investitionen ins Nationalstrassennetz und die im «Agglomerationsprogramm» in Aussicht gestellten finanziellen Beiträge von grosser Wichtigkeit. In seiner Vernehmlassungsantwort nimmt der Regierungsrat erfreut zur Kenntnis, dass der Bund die Engpässe auf den Nationalstrassen erkannt und entsprechende Ausbauten vorgesehen hat. Grundsätzlich positiv beurteilt der Regierungsrat auch den Vorschlag des Bundes zum Agglomerationsprogramm. Der Bundesbeitrag von lediglich 35 Prozent ist allerdings nicht akzeptabel.

Gemäss dem Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds sollen bis zum Jahr 2027 rund 20,8 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Davon sind unter anderem für die Engpassbeseitigung im bestehenden Nationalstrassennetz 5,5 Milliarden und für die Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen sechs Milliarden Franken vorgesehen.

Insbesondere im Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich besteht ein dringender Bedarf zur Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen. Der Bundesrat hat nun die Botschaften zum Agglomerationsprogramm und zur Beseitigung der Engpässe auf dem Nationalstrassennetz den Kantonen zur Stellungnahme vorgelegt. Der Regierungsrat ist von der Wichtigkeit der beiden Vorlagen überzeugt und begrüsst grundsätzlich die Freigabe der entsprechenden Mittel durch den Bund für eine rasche Realisierung der anstehenden Projekte.

Unverständlicher Beitragssatz des Bundes beim Agglomerationsprogramm

Der Kanton Zürich sieht das grösste Wirkungspotenzial mit einem Agglomerationsprogramm für die zentralen Regionen Stadt Zürich, Glattal, Limmattal und Winterthur und Umgebung. Weitere Gebiete, insbesondere das Oberland und das Flughafengebiet, sollen in einer weiteren Etappe angegangen werden. Der Regierungsrat befürwortet die vom Bund vorgeschlagene Verwendung der Mittel für Vorhaben in den Gebieten mit den grössten Verkehrsproblemen und mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis. Inakzeptabel ist für die Regierung indessen der tiefe Beitragssatz von lediglich 35 Prozent beim Agglomerationsprogramm im Kanton Zürich. Der Kanton fordert hier eine Überprüfung, insbesondere auch eine höhere Bewertung der enormen Zürcher Vorleistungen (überdurchschnittliche Vorinvestitionen in ein dichtes ÖV-Netz mit S-Bahn/Tram/Bus, Vorfinanzierung Durchmesserlinie etc.). Auch im Vergleich mit den anderen grossen Schweizer Agglomerationen, welche alle 40 Prozent Bundesbeteiligung erhalten, kann die Beurteilung durch den Bund nicht nachvollzogen werden.

Mit Befremden nimmt der Regierungsrat zur Kenntnis, dass die Finanzierung für die Etappe 2011-2014 seitens des Bundes nicht gesichert ist. Dadurch wird der Kanton aufgrund des ausgewiesenen und auch vom Bund anerkannten Handlungsbedarfs gezwungen, die dringenden Projekte des Agglomerationsprogramms zinslos vorzufinanzieren. Der Kanton Zürich erwartet, dass die Finanzierung des Agglomerationsprogramms gemäss der heutigen gesetzlichen Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen sichergestellt wird.

Priorisierung Ausbau Nordumfahrung und Glattalautobahn

Der Bundesrat zeigt in seinem Bericht zur Engpassbeseitigung auf, welche Abschnitte auf dem Nationalstrassennetz in Zukunft stark überlastet sein werden und welche Ausbauvorhaben vorgesehen sind. Für die Massnahmen zur Beseitigung der Engpässe hat der Bund 5,5 Milliarden Franken vorgesehen. Der Regierungsrat begrüsst ausdrücklich, dass der Bund in erster Priorität die Mittel für den sechsspurigen Ausbau der Nordumfahrung Zürich (1,58 Milliarden Franken) freigeben will und dass in zweiter Priorität die Umfahrung Winterthur auf sechs Spuren ausgebaut und somit der Kapazitätsengpass in Winterthur beseitigt werden soll. Für den Kanton Zürich ist die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der A1 im gesamten Kantonsgebiet vordringlich. Der Bund hat dies ebenfalls erkannt und die Glattal-Autobahn als neues Netzelement in hoher Priorität vorgesehen. Der Regierungsrat stützt diese Prioritätensetzung durch den Bund ausdrücklich.

Weitere Vernehmlassungsrunde notwendig

Im Rahmen der Überprüfung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz schlug der Bundesrat im Sommer 2008 vor, Ausbau, Betrieb und Unterhalt von rund 400 Kilometern neu ins Nationalstrassennetz aufzunehmender Strassen über eine Reduktion von Bundesbeiträgen an die Kantone zu finanzieren. Nachdem dieser Vorschlag bei den Kantonen auf einhellige Ablehnung gestossen war, unterbreitet der Bund nun verschiedene Varianten. Der Regierungsrat erachtet eine Stellungnahme hierzu als verfrüht, da während der laufenden Vernehmlassung eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen eingesetzt wurde, welche Vorschläge für die Finanzierung der neuen Nationalstrassen erarbeiten soll. Der Regierungsrat erachtet eine erneute Vernehmlassung über die Finanzierungsvorschläge der Arbeitsgruppe als unabdingbar.


Die Vernehmlassungsantworten sind im Internet unter www.vernehmlassungen.zh.ch, Link «Suche», Suchbegriff «Engpässe» bzw. «Agglomerationsverkehr», verfügbar.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.