Regierungsrat nimmt Stellung zum Schlussbericht der Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat die Kantone eingeladen, zum Schlussbericht der Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat befürwortet insbesondere, dass die Armeewaffe neu ohne Angabe von Gründen kostenlos hinterlegt werden kann. Er will diese Massnahme ab sofort umsetzen.

Der Regierungsrat begrüsst es, dass die Arbeitsgruppe die unterschiedlichen Gesichtspunkte der Thematik umfassend beleuchtet hat. Dabei zeigt sich ein Spannungsfeld zwischen staats- und militärpolitischen Aspekten einerseits und Aspekten der Verhinderung missbräuchlicher Verwendung von Ordonnanzwaffen (z. B. häusliche Gewalt und Suizide) andererseits.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt ein grundsätzliches Festhalten an der Heimabgabe der Ordonnanzwaffe, schlägt indessen verschiedene Massnahmen vor, u.a. die Möglichkeit der kostenlosen Hinterlegung der Waffe in den Logistikcentern der Armee oder in den kantonalen Zeughäusern/Retablierungsstellen ohne Angabe von Gründen. Der Regierungsrat stimmt diesen Massnahmen zu und verlangt, dass die Kantone sofort ermächtigt werden, Waffen ohne Angabe von Gründen zur Hinterlegung entgegenzunehmen unter Übernahme der Kosten durch den Bund.

Der Kanton Zürich geht davon aus, dass die Variante, wonach Ordonnanzwaffen nur an Angehörige von Truppenkörpern und Formationen abgegeben werden, die für Ersteinsätze vorgesehen sind, weiter geprüft wird. Dies muss jedoch aus Sicht des Regierungsrates in einem grösseren Rahmen geschehen, wobei über logistische Fragen hinaus insbesondere auch Aspekte wie die künftige persönliche Bewaffnung und zukünftige Dienstleistungsmodelle berücksichtigt werden müssen.

Der Regierungsrat spricht sich weiter dafür aus, dass beim Ausscheiden aus der Armee die Ordonnanzwaffen nur nach den Regeln der zivilen Waffengesetzgebung zu Eigentum erworben werden können.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.