Vernehmlassung des Regierungsrates zum Gesetzgebungsprojekt «Swissness» des Bundesrates

Der Regierungsrat hat eine Vernehmlassung an den Bund zum Gesetzgebungsprojekt «Swissness» (Revision des Markenschutzgesetzes und des Wappenschutzgesetzes) verabschiedet. Das Projekt soll den Schutz der Bezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes im In- und Ausland verstärken und mit präzisierenden Regelungen rund um diese beiden Begriffe mehr Klarheit und Rechtssicherheit schaffen. Der Regierungsrat begrüsst dieses Projekt. Beim Markenschutzgesetz befürchtet er aber erhebliche Nachteile im Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung und -kontrolle.

Das Markenschutzgesetz soll die Bestimmung der geografischen Herkunft eines Schweizer Produkts präziser fassen. Die Waren werden dabei in verschiedene Kategorien unterteilt, die im Hinblick auf ihre Herkunft genau umschriebene Kriterien erfüllen müssen. Hier befürchtet der Regierungsrat erhebliche Nachteile beim Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung und -kontrolle. Diese rühren daher, dass die Angabe des Produktionslandes bei Lebensmitteln nicht mehr wie bisher erfolgen soll, sondern hauptsächlich mit dem Ort der grössten Wertschöpfung für das Produkt zusammenhängen soll. Er befürwortet deshalb, Waren, die der Lebensmittelgesetzgebung unterstehen, aus der Vorlage auszunehmen.

Regierungsrat begrüsst frei zulässigen Gebrauch der Schweizerfahne

Beim Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutz) soll die Verwendung des Schweizerkreuzes neu sowohl für Waren (wo sie bisher verboten war) als auch für Dienstleistungen erlaubt sein. Jedoch soll das Schweizerwappen nur noch von der Eidgenossenschaft selbst oder von ihren Einheiten verwendet werden dürfen, während der Gebrauch der Schweizerfahne und des Schweizerkreuzes allen erlaubt ist, die mit ihren Produkten die Voraussetzungen für die Bezeichnung «Schweiz» erfüllen. Gleichzeitig verstärkt die Vorlage den Schutz öffentlicher Wappen insbesondere durch Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen bei einem Verstoss gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Hier begrüsst der Regierungsrat den neu vorgesehenen frei zulässigen Gebrauch der Schweizerfahnen und Hoheitszeichen, sofern dieser Gebrauch nicht in Täuschungsabsicht erfolgt oder gegen das Recht und die guten Sitten verstösst. Er schlägt im Weiteren sowohl beim Markenschutzgesetz als auch beim Wappenschutzgesetz Präzisierungen und Verbesserungen technischer Art vor.

Institut für Geistiges Eigentum soll Strafanzeige einreichen können

Neue Instrumente sollen im Weiteren den Schutz in der Schweiz und im Ausland verstärken. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum soll beispielsweise gegen missbräuchliche Verwendung von Herkunftsangaben Strafanzeige einreichen können. Und mit der Schaffung eines nationalen Registers für geografische Angaben bei Waren soll der Schutz der daran Berechtigten - auch im Ausland - verbessert werden. Der Regierungsrat begrüsst die Bemühungen um Verbesserung des Schutzes der zunehmend missbräuchlich verwendeten öffentlichen Zeichen wie Schweizerkreuz und -wappen oder amtlicher Bezeichnungen wie «Eidgenossenschaft» für Schweizer Waren und Dienstleistungen, die als Qualitätsmerkmale im In- und Ausland anerkannt sind. Er befürwortet auch die neu zu schaffenden Kontrollinstrumente, schlägt allerdings vor, dass gewisse Register zusammengelegt werden, um einem Marktteilnehmer die Abklärungen über die Schutzfähigkeit eines Zeichens, das er zu gebrauchen gedenkt, zu erleichtern.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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