Unterschiedliche Zahlen zur Berechnung der Höhe der Steuerausfälle im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II
Medienmitteilung 14.06.2007
Der Kantonsrat hat am Montag über eine Steuerreform beraten, die unter anderem eine Reduktion der Doppelbelastung von Aktiengesellschaft und Aktionär vorsieht. Zur Höhe der Steuerausfälle kursierten in den darauf folgenden Tagen unterschiedliche Zahlen. Die Differenz ist auf eine unvollständige Information aus der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurückzuführen. Statt den geschätzten 20 Millionen Franken wird mit Steuerausfällen zwischen 30 und 35 Millionen Franken gerechnet.
Am 11. Juni 2007 wurde im Kantonsrat in erster Lesung die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Aktiengesellschaft und Aktionär durch Einführung des Teilsatzverfahrens beschlossen. Nach dieser Methode wird die Einkommenssteuer auf Dividenden aus Beteiligungen von mindestens 10 Prozent um 50 Prozent reduziert. Die Steuerausfälle, die daraus resultieren, sind bisher für den Kanton auf rund 20 Millionen Franken geschätzt worden. Diese Schätzung leitete das Steueramt aus Angaben ab, welche es auf seine gezielte Anfrage am 8. August 2006 von der Abteilung Steuerstatistik und Dokumentation der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Unternehmenssteuerreform II des Bundes erhalten hatte. Nach diesen Angaben betrugen die Steuerausfälle bei der direkten Bundessteuer aus dem Teilbesteuerungsverfahren der Unternehmenssteuerreform II, Fassung Ständerat, 56 Millionen Franken für die ganze Schweiz und 12 Millionen Franken für den Kanton Zürich.
Am 12. Juni 2007 erhielt das Steueramt Kenntnis von einem Schreiben der ESTV an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) vom 15. September 2006. Die dort aufgeführten Zahlen beziehen sich auf die Summe der Steuerausfälle bei den Kantonen und Gemeinden. Danach betragen die Mindereinnahmen aus dem Teilbesteuerungsverfahren der Unternehmenssteuerreform II, je nach Höhe der Entlastung, für den Bund 56 Millionen Franken und für alle Kantone und Gemeinden 637 Millionen Franken (bei einem Teilbesteuerungssatz von 60 Prozent) bzw. für den Bund 70 Millionen Franken und für alle Kantone und Gemeinden 797 Millionen Franken (bei einem Teilbesteuerungssatz von 50 Prozent). In diesen Zahlen für Kantone und Gemeinden ist auch eine Teilbesteuerung im Rahmen der Vermögenssteuer mitberücksichtigt. Daraus wurde von Dritten abgeleitet, dass die Steuerausfälle für den Kanton Zürich bis zu 150 Millionen Franken betragen könnten.
Mehreinnahmen, zum Beispiel durch höhere Mehrwertsteuererträge, mildern einseitig Steuerausfälle beim Bund
Das Steueramt hat sich inzwischen bei der zuständigen Stelle der ESTV nach der Ursache für diese Differenz erkundigt. Daraus hat sich ergeben, dass beim aufgeführten Betrag für die Mindereinnahmen für den Bund nicht nur die Ausfälle berücksichtigt sind, welche sich aus dem Teilbesteuerungsverfahren auf Dividenden ergeben, sondern auch die Mehreinnahmen, die dank der steuerlich attraktiveren Dividendenbezügen aus höheren Ausschüttungen resultieren, sowie die Mehreinnahmen bei der Mehrwertsteuer, welche auf den dadurch bewirkten zusätzlichen Konsum zurückzuführen sind. Da der Ertrag der Mehrwertsteuer ausschliesslich dem Bund zusteht, hat die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastungen beim Bund netto geringere Steuerausfälle zur Folge als bei den Kantonen und den Gemeinden. Dieser Effekt war für das Steueramt aus dem Schreiben der ESTV vom 8. August 2006 nicht erkennbar. Ebenso wenig war dort die Gesamtsumme der mutmasslichen Ausfälle für Kantone und Gemeinden erwähnt.
Aufgrund der neuesten Unterlagen der ESTV von gestern, 13. Juni 2007, lassen sich die Steuerausfälle für den Kanton Zürich (ohne Gemeinden), welche sich aus dem vom Kantonsrat in erster Lesung beschlossenen Teilsatzverfahren ergeben, nunmehr auf 30 bis 35 Millionen Franken schätzen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.