Qualitätssicherung in der Produktion von Milch und Milcherzeugnissen wird neu organisiert

Der Regierungsrat hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2007 aus dem milchwirtschaftlichen Informations- und Beratungsdienst Nordostschweiz auszutreten und die Milchqualitätssicherung neu zu organisieren.

Seit 1974 gehört der Kanton Zürich zusammen mit Schaffhausen, Glarus, Schwyz, Zug und Graubünden dem milchwirtschaftlichen Informations- und Beratungsdienst Nordostschweiz an. Der Dienst betreibt ein Laboratorium zur Qualitätsprüfung der Milch und führt Inspektionen und Beratungen durch. Im Rahmen der Revision des Lebensmittelrechts wurde auch die Milchqualitätsverordnung von 1998 revidiert, in deren bisher gültigen Fassung die Existenz des Dienstes vorgeschrieben war. Diese Vorschrift fällt ab 2007 weg. Nach der revidierten Milchqualitätsverordnung bleiben die Bereiche Inspektion und Beratung im kantonalen Zuständigkeitsbereich, während der Bund neu die Qualitätskontrolle der Milch verantwortet.

Diese Änderungen eröffnen den Kantonen die Möglichkeit, neue Organisationsformen für die Sicherung der Milchqualität zu schaffen. In den vergangenen Monaten hat eine kantonale Arbeitsgruppe, die aus Mitgliedern der Volkswirtschafts- und der Gesundheitsdirektion zusammengesetzt war, verschiedene Modelle evaluiert. Dabei lag das Augenmerk auf der Qualitätssicherung und auf effizienten und kostengünstigen Strukturen. Ausserdem wurden die im derzeit laufenden Projekt «Zukunftsfähige Landwirtschaft im Kanton Zürich» formulierten Ziele berücksichtigt.

Der Regierungsrat hat auf der Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppe beschlossen, die Milchqualitätssicherung in die kantonalen Strukturen zu integrieren. Das Kantonale Veterinäramt übernimmt die Inspektion im Bereich Milchproduktion inklusive den Massnahmenvollzug. Um die Wissensvermittlung und Beratung im Bereich der Herstellung von Milcherzeugnissen kümmert sich der Strickhof. Die Inspektion im Bereich Herstellung der Milcherzeugnisse und den entsprechenden Massnahmenvollzug übernimmt das Kantonale Labor Zürich.

Diese Lösung erlaubt eine einfache, zentrale Geschäftskontrolle und eine umfassende Koordination mit anderen Aufgaben des Veterinäramts wie zum Beispiel der Tierverkehrs- und der Tierschutzkontrolle. Damit reduzieren sich die Vollzugskosten des Kantons. Zudem nimmt die Kontrolldichte für die Landwirtschaft ab.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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