Bezirk Dietikon ab 1. Juli 2008 mit eigener Gerichtsbehörde

Der Regierungsrat hat beschlossen, auf Beginn der Amtsdauer 2008 bis 2014, das heisst auf den 1. Juli 2008, das Bezirksgericht Dietikon zu errichten. Auf diesen Zeitpunkt erfolgt die Trennung vom Bezirksgericht Zürich.

1985 ist beschlossen worden, den bisherigen Bezirk Zürich in die Bezirke Zürich und Dietikon aufzuteilen. Diese bestehen mit ihren Bezirksräten und Statthalterämtern seit dem Frühjahr 1989. Die Errichtung namentlich der Gerichtsbehörden wurde damals auf einen späteren Zeitpunkt vorbehalten. Da nun das Bezirksgebäude Dietikon voraussichtlich im Jahr 2008 bezugsbereit sein wird, kann auch das Bezirksgericht auf diesen Zeitpunkt hin errichtet werden. Die für dessen Aufbau beziehungsweise Abtrennung vom Bezirksgericht Zürich notwendigen Arbeiten können damit eingeleitet werden.

Das Obergericht wird dem Kantonsrat einen Antrag auf Festlegung der Stellenprozente und der Mindestanzahl der Mitglieder der Bezirksgerichte Zürich und Dietikon für die Amtsdauer 2008 bis 2014 vorlegen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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