Stellungnahme des Regierungsrateszum Stationierungskonzept der Armee
Medienmitteilung 03.02.2005
Der Regierungsrat fordert in seiner Vernehmlassungsantwort zum neuen Stationierungskonzept der Armee, dass der Militärflugplatz Dübendorf zumindest als Helikopter-, Lufttransport- und Ausbildungsbasis der Luftwaffe mit der dafür notwendigen Infrastruktur erhalten bleibt. Der Regierungsrat gibt zur geplanten Schliessung des eidgenössischen Zeughauses Kloten zu bedenken, dass dem Zeughaus Kloten eine wichtige Rolle bei der raschen Bereitstellung von Logistik-Gütern, zum Beispiel für das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe, zukommt. Er fordert zudem, dass die von der Schliessung betroffenen rund 80 Arbeitsplätze in das neue Logistik-Center in Hinwil oder in das Infrastruktur-Center in Othmarsingen integriert werden.
Am 6. Dezember 2004 stellte das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den kantonalen Militär- und Zivilschutzdirektoren das neue Stationierungskonzept der Armee vor und eröffnete die Vernehmlassung.
Der Kanton Zürich ist vor allem vom Verzicht auf den Militärflugplatz Dübendorf betroffen. Bereits am 17. November 2004 legte der Regierungsrat in einem Schreiben an das VBS seine Haltung dar. Die Zürcher Regierung hält ausdrücklich an diesen Ausführungen fest und wiederholt, dass mit der Schliessung des Flugplatzes und dem damit verbundenen massiven Abbau von Arbeitsplätzen eine ganze Region volkswirtschaftlich geschwächt wird. Der Regierungsrat äussert sich nicht zur Frage der rein militärischen Notwendigkeit, den Flugplatz Dübendorf im Rahmen des Gesamtkonzepts der Armee weiterzuführen. Er stellt aber fest, dass namhafte Persönlichkeiten und Kreise, wie die Zürcher Sektion der Gesellschaft der Offiziere der Luftwaffe, die sich in der «Taskforce Flugplatz Dübendorf» zusammengeschlossen haben, dem Konzept entscheidende Schwächen vorwerfen.
Der Kanton Zürich stellt einen Sechstel der Armeeangehörigen und ist bei den Standorten der für die Armee betriebenen Arbeitsplätze angemessen zu berücksichtigen. Mit dem neuen Stationierungskonzept wird das Schwergewicht der Luftwaffe in den westlichen Landesteil verlegt. Die Ostschweiz verfügt somit über keine Luftwaffenbasis mehr. Dies fällt vor allem bei jenen Einsätzen ins Gewicht, welche die Luftwaffe im Katastrophenfall in der Ostschweiz zu leisten hat. Der Zeitverlust bei einer fehlenden Startmöglichkeit in Dübendorf ist in solchen Fällen wesentlich: Wenn die Einsätze aus der Innerschweiz geflogen werden müssen, werden pro Weg rund 45 Minuten zusätzlich benötigt, sofern die Sicht und die Witterungsverhältnisse überhaupt einen Start zulassen.
Deshalb fordert der Regierungsrat des Kantons Zürich, dass der Militärflugplatz Dübendorf im Interesse der ganzen Ostschweiz zumindest als Helikopter-, Lufttransport- und Ausbildungsbasis der Luftwaffe mit der dafür notwendigen Infrastruktur erhalten bleibt. Ohne genauere Kenntnis der künftigen Weiterentwicklung der Armee und des Umfelds erscheint es sehr fragwürdig, von vornherein auf diesen sicheren Wert zu verzichten, zumal der Flugplatz Dübendorf die klare Unterstützung der örtlichen Behörden und der Standortgemeinden geniesst. Falls am jetzigen Stationierungskonzept festgehalten wird, fordert der Regierungsrat, den Termin für einen allfälligen Abbau des Flugbetriebes frühestens auf 2015 anzusetzen.
Neben der geplanten Schliessung des Militärflugplatzes Dübendorf ist der Kanton Zürich auch von der vorgesehenen Schliessung des eidgenössischen Zeughauses Kloten betroffen. Der Regierungsrat fordert, dass alle rund 80 Arbeitsplätze, die dabei verloren gehen, in das neue Logistik-Center in Hinwil beziehungsweise in das Infrastruktur-Center in Othmarsingen integriert werden. Zusätzlich gibt der Regierungsrat zu bedenken, dass dem Zeughaus Kloten eine wichtige Rolle bei der raschen Bereitstellung von Logistik-Gütern zukommt, beispielsweise für das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe.
Der Regierungsrat weist ausserdem darauf hin, dass mit der geplanten Aufhebung des Friedens-Kommandopostens der Infanteriebrigade 7 und der Panzerbrigade 11 der Kanton Zürich auf Ende 2007 über kein Kommando eines grossen Verbandes von Einsatzbrigaden mehr verfügen würde, obwohl er nach wie vor einen Sechstel aller Armeeangehörigen stellt. Der Regierungsrat erwartet, dass auch in Zukunft mindestens ein Kommando eines grossen Verbandes (Einsatzbrigade) im Kanton Zürich angesiedelt bleibt.
Der Regierungsrat beanstandet schliesslich das gewählte Vorgehen. Ursprünglich waren die Kantone orientiert worden, am 6. Dezember 2004 werde ein Stationierungskonzept in Varianten präsentiert, zu dem auch Ausführungen zu den Kostenfolgen gehören müssten. Es muss nun aber festgestellt werden, dass keine Varianten vorgestellt wurden, sondern dass die Kantone mit dem vorliegenden Stationierungskonzept vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Zudem fehlen Kennzahlen, die es erlauben würden, den vom Bund präsentierten Vorschlag in einem betriebswirtschaftlichen Vergleich anderen Lösungen gegenüberzustellen.
Für weitere Informationen zu diesem Thema siehe auch die Medienmitteilung des Regierungsrates vom 18. November 2004.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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