Gefängnis Winterthur wird wieder eröffnet
Medienmitteilung 19.08.2004
Der Regierungsrat hat einer vorerst vorläufigen Wiederinbetriebnahme des Gefängnisses Winterthur zugestimmt, um die Überbelegung der zürcherischen Gefängnisse zu reduzieren. Mit den gesamthaft zur Verfügung stehenden 574 Zellenplätzen mussten im zweiten Quartal 2004 im Mittel 630 Gefangene untergebracht werden. Mit der Wiedereröffnung des Gefängnisses Winterthur am 1. September 2004 werden 48 zusätzliche Plätze verfügbar.
Nach einer Belegungsspitze von über 640 Insassen im März 2004 sank die Gefangenenzahl in den folgenden Monaten nur geringfügig und lag ständig zwischen 620 und 630 Insassen. Um den damit verbundenen Nachteilen und Sicherheitsproblemen zu begegnen, wurde die Wiedereröffnung des seit dem 1. April 2004 nur noch tagsüber an Werktagen als Einstellbetrieb benützten Gefängnisses Winterthur geplant. Nachdem die Sommermonate mit den Gerichtsferien nicht zum üblichen Belegungsrückgang führten, sondern auch dann immer mehr als 620 Insassen unterzubringen waren, stellte die Direktion der Justiz und des Innern dem Regierungsrat den Antrag, der Wiedereröffnung des Gefängnisses Winterthur zuzustimmen.
Der vorerst bis Ende des laufenden Jahres in Winterthur vorgesehene Gefängnisbetrieb erfolgt ohne Neuanstellung von Aufsichtspersonal. Das Gefängnis wird von den Mitarbeitenden des bisherigen Einstellbetriebs und einem Aufseher aus einem anderen Gefängnis geführt. Zeitweise erfolgt eine Unterstützung durch Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma. Dies erlaubt nur einen Betrieb ohne Gefangenenarbeit und mit reduzierten Betreuungsmöglichkeiten, Gefangene werden deshalb längstens für zwei Wochen im Gefängnis Winterthur untergebracht. Dafür beträgt der zusätzliche Aufwand bis Ende 2004 nur rund 200’000 Franken. Der Regierungsrat hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Saldoverbesserung der Sanierungsmassnahme 04, die die Schliessung des Gefängnisses Winterthur und die Doppelbelegung des Erweiterungsbaus der Strafanstalt Pöschwies vorsah, entsprechend reduziert. Das Amt für Justizvollzug wurde angewiesen, diesen Betrag durch andere Sparmassnahmen zu kompensieren.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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