Rechtliche Grundlagen für ein zentrales kantonales Steuerregister

Der Regierungsrat hat zuhanden des Kantonsrates eine Vorlage zu verschiedenen organisatorischen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Steuergesetzes verabschiedet. Die Teilrevision des Steuergesetzes enthält insbesondere neue Bestimmungen über die Führung der Steuerregister. Vorgesehen ist dabei, neben den bisherigen Steuerregistern der Gemeindesteuerämter, neu auch ein zentrales, kantonales Steuerregister. Zudem soll die Finanzdirektion Vorschriften über den elektronischen Datenaustausch erlassen können. Mit diesen Vorschriften soll künftig die elektronische Vernetzung zwischen den Gemeindesteuerämtern und dem kantonalen Steueramt sichergestellt werden.

Darüber hinaus soll das Verfahren präzisiert werden, wenn in Fällen, in denen die Daten im Steuerregister gesperrt sind, die Ausstellung eines Steuerausweises verlangt wird. Ferner soll in Anlehnung an das Harmonisierungsrecht vorgesehen werden, dass es für die Begründung eines Einschätzungsentscheides ausreicht, wenn die Abweichungen von der Steuererklärung bekannt gegeben werden. Bei einer weiteren Anpassung an das Harmonisierungsrecht geht es um die Verfahrenspflichten von Selbständigerwerbenden und juristischen Personen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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