Aufbau einer Fachstelle für Forensik am Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst

Bei der psychologischen und psychiatrischen Abklärung und Betreuung von jugendlichen Straftätern besteht grosser Handlungsbedarf. Eine Leistungsvereinbarung des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes des Kantons Zürich (KJPD) mit der Jugendstaatsanwaltschaft ermöglicht nun, ein Kompetenzzentrum zu schaffen. Das geplante Modell ist erstmalig für die Schweiz.

Die ansteigenden Zahlen von jugendlichen Straftätern, das häufigere Auftreten von besonders schwierigen Einzelfällen und die generell erhöhten Anforderungen an die jugendstrafrechtlichen Entscheide haben dazu geführt, dass die Bedürfnisse der Jugendstrafrechtspflege (Strafverfolgung und Vollzug von Strafen und Massnahmen durch die Jugendanwaltschaften) an psychiatrischen Dienstleistungen in den letzten Jahren stark angestiegen sind. Im Jahre 2002 mussten sich die Zürcher Jugendanwaltschaften erstmals mit mehr als 10'000 neuen Fällen befassen. Besonders anspruchsvoll für die Fachleute ist dabei der Umgang mit minderjährigen Gewalt- und Sexualstraftätern.

Vor diesem Hintergrund sind spezifische Massnahmen dringend erforderlich. Um richtig reagieren zu können, sind zunächst forensisch fundierte kinder- und jugendpsychiatrische Abklärungen und Gutachten notwendig. Darauf aufbauende spezielle Betreuungs- und Behandlungsangebote sollen dazu beitragen, das Rückfallrisiko der jugendlichen Straftäter zu senken. Voraussetzung für diese Arbeit ist ein spezifisches kinder- und jugendforensisches Fachwissen, welches die Entwicklungsaspekte der Jugendlichen berücksichtigt. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zur Prävention von anhaltender Jugenddelinquenz geleistet. Diese Erkenntnisse sind nicht neu und der Bedarf längst ausgewiesen. Bisher ist es jedoch in der Schweiz nicht gelungen, ein derartiges Angebot aufzubauen.

Spezialistin wird Leiterin der neuen Fachstelle

Nun haben die Jugendstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der KJPD eine Leistungsvereinbarung getroffen, die es ermöglicht, eine eigentliche Fachstelle für Kinder- und Jugendforensik zu schaffen. Als Leiterin dieser neuen Abteilung konnte Dr. Cornelia Bessler, Leitende Ärztin beim Psychiatrisch-Psychologischen Dienst des Amts für Justizvollzug, gewonnen werden. Dr. Cornelia Bessler ist Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und eine ausgewiesene Spezialistin auf dem Gebiet der Jugendforensik. Bereits in ihrer heutigen Tätigkeit beim Psychiatrisch-Psychologischen Dienst des Amts für Justizvollzug befasste sie sich vertieft mit diesen Fragen. Sie wird fachlich dem Ärztlichen Direktor des KJPD, Prof. Dr. Dr. Hans-Christoph Steinhausen, unterstellt sein.

In den nächsten Wochen und Monaten wird die notwendige Infrastruktur aufgebaut. Neben der Suche von geeigneten Büros ist ein Team von Spezialisten zusammenzustellen. Es ist damit zu rechnen, dass das neue Kompetenzzentrum im Frühjahr 2004 funktionsfähig sein wird.

Gewinn für alle Beteiligten

Die Anbindung der Fachstelle an den KJPD hat verschiedenste Vorteile. Als Universitätsklinik, die auch für Forschung und Lehre in diesem Bereich zuständig ist, kann der KJPD die Verbindung zwischen Theorie und Praxis sicherstellen. Die Institutionalisierung ist zudem eine optimale Voraussetzung, dass diese Aufgabe langfristig und nachhaltig erfüllt werden kann.

Die Jugendstrafrechtspflege, die Gerichte und die Justizvollzugsbehörden erhalten damit eine kompetente Anlaufstelle. Differenzierte Diagnosestellungen, genaue Gefährlichkeits- und Prognosebeurteilungen, Beratung, Vermittlung sowie eine breite Palette an besonderen Behandlungsmöglichkeiten können angeboten werden. Nicht zuletzt dient diese neue Fachstelle dem Schutz der Opfer von Straftaten. Untersuchungen haben ergeben, dass gezielte forensische Behandlungsangebote gerade für jugendliche Sexualstraftäter sehr effektiv sind und gesamthaft betrachtet erhebliche Kosteneinsparungen erzielt werden können.

(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion und der Direktion der Justiz und des Innern)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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