Einführung eines allgemeinen Personenidentifikators für die Verwaltung: Politische Diskussion erforderlich

Der Regierungsrat spricht sich dafür aus, dass der ursprünglich für statistische Zwecke geplante Personenidentifikator auch für andere Verwaltungsaufgaben eingesetzt werden darf. In seiner Stellungnahme zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister weist er darauf hin, dass die politische Diskussion darüber aber erst noch geführt werden muss und entsprechende Rechgrundlagen notwendig sind.

Zweck des Gesetzesentwurfes ist die Erleichterung und Verbesserung der statistischen Erhebungen. Da sich die Statistik vor allem auf die Daten der Einwohnerregister abstützt, schreibt das Gesetz vor, welche Daten in den Registern zukünftig zu führen sind. Mit Blick auf Verbesserungen für die Statistik möchte das Gesetz neu für jede Person eine Nummer - einen sogenannten Personenidentifikator - einführen.

Die Harmonisierung der in den Einwohnerregistern geführten Daten ist aber auch für die allgemeine öffentliche Verwaltung von grossem Nutzen. Sie erleichtert die elektronische Weitergabe von Daten zwischen den verschiedenen Amtsstellen und führt zu einer Verbesserung der Datenqualität. Mit einem Personenidentifikator wird zudem eine wichtige technische Voraussetzung für die einfache Verknüpfung von Datenbanken geschaffen. Diese Möglichkeiten tragen aber ein beträchtliches Missbrauchspotential in sich. Separat zum vorliegenden Gesetzesentwurf laufen deshalb auf Bundesebene Vorbereitungsarbeiten, um die Verwendung der harmonisierten Daten und des Personenidentifikators für die allgemeine Verwaltung gesetzlich zu regeln.

Der Regierungsrat spricht sich trotz gewisser datenschutzrechtlichen Bedenken für die Einführung eines für die allgemeine Verwaltung verwendbaren Personenidentifikators aus, da das damit verbundene Rationalisierungspotential beträchtlich ist. Nach Auffassung des Regierungsrates muss die politische Diskussion über diesen Punkt aber noch geführt werden. Es ist anzustreben, dass die Regelungen über die Verwendung der harmonisierten Daten und des Personenidentifikators gleichzeitig mit dem jetzt vorgelegten Bundesgesetz verabschiedet werden. Nur auf diese Weise kann verhindert werden, dass die in den Einwohnerregistern geführten Datensätze innert Kürze wegen allfälliger Erfordernisse der allgemeinen Verwaltung wieder ergänzt werden müssen. Zudem lassen sich nur so die beträchtlichen Kosten rechtfertigen, die bei den Gemeinden und beim Kanton durch die Registerharmonisierung entstehen werden.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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