Feuerwehrsubventionen werden auf neue Ziele ausgerichtet
Medienmitteilung 28.11.2002
Die Subventionen im Feuerwehrwesen werden neu ausgerichtet: Besuchen Angehörige der Feuerwehr Ausbildungskurse sollen künftig deren Arbeitgeber und selbständig Erwerbende eine Entschädigung erhalten. Zudem wird der Subventionssatz für Anschaffungen einheitlich auf 50 Prozent festgesetzt und anstatt das Löschwasser zu subventionieren sollen künftig die Hydranten finanziert werden. Der Regierungsrat hat entsprechende Änderungen in der Verordnung über die Feuerwehr und in der Verordnung über die Staatsbeiträge an den Brandschutz beschlossen. Die Reformen sind für die Gebäudeversicherung kostenneutral.
Die Gebäudeversicherung erfüllt im Kanton Zürich in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die gesetzlichen Aufgaben der Feuerpolizei und der Feuerwehr. Bei den Gebäuden im Kanton Zürich erhebt die Gebäudeversicherung eine Brandschutzabgabe. Die Kantonale Feuerwehr als Abteilung der Gebäudeversicherung finanziert daraus jährlich Leistungen und Subventionszahlungen von 28 Millionen Franken an die Stützpunkt- und Ortsfeuerwehren für die Ausrüstung, die Bauten, die Ausbildung, die Alarmierung und die Löschwasserversorgung.
Arbeitgeberentschädigung beim Besuch von Feuerwehrausbildungskursen
Für die Attraktivität des Feuerwehrwesens ist das Aus- und Weiterbildungsangebot sehr wichtig. Hiefür müssen die Rahmenbedingungen für die Kursbesuche optimiert werden. Seit 1991 beruht das Feuerwehrwesen im Kanton Zürich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Die fortschreitende Individualisierung und die abnehmende Bereitschaft der Arbeitgeber, ihre Angestellten für die Feuerwehrtätigkeit freizustellen, erschwert jedoch das freiwillige Engagement. Daher sollen Arbeitgeber, die Angehörige der Feuerwehren beschäftigen, für die Absenzen im Zusammenhang mit der Ausbildung entschädigt werden. Dies gilt auch für selbständig erwerbende Feuerwehrangehörige. Mit der Einführung dieser so genannten Arbeitgeberentschädigung sind ab 2003 jährliche Kosten von rund zwei Millionen Franken verbunden.
Einheitlicher Subventionssatz bei Anschaffungen und Bauten der Feuerwehr
Die Höhe von Beiträgen richtete sich bisher nach dem Finanzkraftindex der Gemeinden. Dieser indirekte Finanzausgleich war für die flächendeckende Umsetzung des Konzeptes «Feuerwehr 2000» sinnvoll, weil damit gewährleistet wurde, dass auch finanzschwächere Gemeinden den Materialteil dieses Konzeptes finanziell bewältigen konnten. Heute ist die «Feuerwehr 2000» umgesetzt. Wesentliche materielle Umstellungen und Aufstockungen stehen nicht mehr an. Das Feuerwehrmaterial der Gemeinden und der Betriebsfeuerwehr soll daher ab 2003 mit einem einheitlichen Ansatz von 50 Prozent subventioniert werden. In Härtefällen, im Falle des Bezugs von Steuerfussausgleich besteht die Möglichkeit, die Subvention bis höchstens 75 Prozent der anrechenbaren Kosten aufzustocken. Bisher richteten sich die Beitragssätze bei Feuerwehren der Gemeinden nach deren Finanzkraftindex und betrugen 55 bis 80 Prozent. Betriebsfeuerwehren wurden generell zu 80 Prozent subventioniert. Die Subventionen an Neubauten für die Feuerwehr sollen ebenfalls mit einem von der Finanzkraft unabhängigen Ansatz geleistet werden; dieser beträgt zehn Prozent.
Finanzierung der Hydranten anstelle der Löschwasserversorgung
Die gute Löschwasserversorgung im Kanton Zürich ist vor allem der langjährigen Subventionierung des Löschwasseranteils an den Wasserversorgungen durch die Gebäudeversicherung zu verdanken. Zentrales Bedürfnis der Feuerwehren ist die Versorgung und Funktionstüchtigkeit der Hydranten. Deshalb sollen die für das Wasserversorgungsnetz aufgewendeten Subventionen neu für die Finanzierung der Hydranten eingesetzt werden. Die Hydrantenfinanzierung wird am 1. Januar 2004 eingeführt.
Finanzielle Auswirkungen des Gesamtkonzepts
Die Reformen führen zusammengefasst bei den Materialsubventionen zu jährlichen Minderausgaben von rund zwei Millionen Franken. Dafür sind Mehrausgaben für die Ausbildungsförderung im selben Umfang zu erwarten. Die Ablösung der Löschwassersubventionen durch die Hydrantenfinanzierung wird über fünf Jahre gerechnet kostenneutral sein. Die Neuordnung der Feuerwehrfinanzierung durch die Gebäudeversicherung ist daher keine Sparmassnahme, sondern stellt eine Neuausrichtung der Mittel auf die kommenden Bedürfnisse der Zürcher Feuerwehren dar.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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