Beamtenversicherungskasse wird in selbständige Vorsorgeeinrichtung überführt

Der Regierungsrat will die Beamtenversicherungskasse (BVK) verselbständigen. Er hat einen entsprechenden Gesetzesantrag zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die BVK soll in eine selbständige Vorsorgeeinrichtung überführt werden. Mit dieser Rechtsform könnten die heute vorhandenen Interessenkonflikte aufgelöst, die paritätische Mitbestimmung der Versicherten gewährleistet sowie die Entscheidungswege verkürzt werden.

Die BVK ist heute eine unselbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts. Sie ist organisatorisch in die staatliche Verwaltung eingegliedert und führungsmässig der Finanzdirektion unterstellt. Dies macht Interessenkonflikte nahezu unausweichlich, denn Regierungsrat und Finanzdirektion üben eine Doppelfunktion aus und sind sowohl den Versicherten als auch dem Staat verpflichtet. Nach der Verselbständigung werden die Interessen der Versicherten und der BVK von ihren eigenen unabhängigen Organen vertreten.

Die Verwaltungskommission, welche die Organe der BVK heute in wichtigen Versicherungsfragen berät, ist zwar paritätisch zusammengesetzt, hat aber nur beratende Funktion. Mit der Ausgliederung kann das Prinzip der paritätischen Mitbestimmung von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden verwirklicht werden. Eine gleiche Zahl von Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden werden in das oberste Organ der BVK, den Stiftungsrat, entsandt. Dieses Organ entscheidet über die Leistungen, die Finanzierung und die Vermögensverwaltung.

Die neue Stiftung soll flexibler werden und ihre Statuten schneller an veränderte Gegebenheiten anpassen können. Heute ist auf Grund der Vielzahl der an einer Statutenänderung beteiligten Organe - BVK, Verwaltungskommission, Finanzdirektion, Regierungsrat und Kantonsrat - mit langen Vorlaufzeiten zu rechnen, was die optimale Aufgabenerfüllung der BVK erschwert.

Der Name Beamtenversicherungskasse kann wegen der Abschaffung des Beamtenstatus nicht weitergeführt werden. Hingegen ist vorgesehen, wegen des hohen Bekanntheitsgrades bei den Versicherten, den Arbeitgebenden und in der Öffentlichkeit und um Kontinuität im Wandel zu signalisieren, an der Abkürzung BVK festzuhalten. Die künftige Stiftung soll den Namen «Personalvorsorge des Kantons Zürich BVK» erhalten und weiterhin unter der Abkürzung BVK auftreten.

Bei planmässigem Verlauf der weiteren Arbeiten wird das Gesetz auf 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt. Die neue BVK könnte ihre Tätigkeit am 1. Januar 2004 aufnehmen. Im dazwischen liegenden Jahr würden die Stiftung gegründet, der Stiftungsrat gewählt (die Versichertenvertreterinnen und -vertreter durch Urnenwahl) und die organisatorischen Grundlagen für die Tätigkeit des Stiftungsrates geschaffen.


Fakten zur BVK

Die Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich (BVK) versichert vorwiegend kantonale Angestellte und Mitarbeitende von politischen, Schul- und Kirchgemeinden sowie verschiedener öffentlich-rechtlicher Körperschaften, gemeinnütziger Institutionen und Spitäler. Die Anzahl Versicherter beläuft sich derzeit auf über 55'000. Die BVK richtet Renten an über 18'000 Pensionierte, Invalide und Hinterbliebene aus und verfügte per Ende 2002 über ein Kapital von 17.7 Milliarden Franken.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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