Beteiligung am Flughafen

Der Kanton Zürich besitzt einen Drittel plus eine Aktie der Flughafen Zürich AG und ist im achtköpfigen Verwaltungsrat mit drei Mitgliedern vertreten.

Eigentümerstrategie

Der Regierungsrat hat 2008 die Eigentümerstrategie für die Beteiligung des Kantons Zürich an der Flughafen Zürich AG (FZAG) beschlossen und 2023 überarbeitet. Er hat strategische Ziele definiert, innerhalb welcher die Interessen des Kantons als Aktionär in Zukunft wahrgenommen werden sollen. 

Beschluss des Regierungsrats

Der Kanton Zürich hält 33 Prozent plus eine Aktie am Aktienkapital der Flughafen Zürich AG. Die Beteiligung befindet sich damit auf dem gesetzlichen Minimum gemäss Flughafengesetz. Sie gibt dem Kanton aber genügend Einfluss, dass seine Vorgaben beachtet werden.

Die Richtlinien des Regierungsrats über die Public Corporate Governance vom Januar 2014 halten fest, dass der Kanton seine bedeutenden Beteiligungen mit einer Eigentümerstrategie führt. Bedeutend ist eine Beteiligung, wenn der Anteil am Eigenkapital mindestens 30 Prozent beträgt oder der Wert 1 Mio. Franken übersteigt und bedeutende Risiken für den Kantonshaushalt, die Volkswirtschaft oder das Ansehen des Kantons bestehen. Die Eigentümerstrategie umfasst die strategischen Ziele der Beteiligung sowie Vorgaben zur Vertretung in den Organen der jeweiligen Unternehmung, die Berichterstattung und die Risikobeurteilung.

Vertretung im Verwaltungsrat

Die Eigentümerstrategie fusst auf dem Flughafengesetz und der Flughafenpolitik des Regierungsrats. Das für das Flughafendossier verantwortliche Regierungsmitglied sowie zwei mandatierte Nicht-Regierungsmitglieder vertreten den Kanton im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG.

Die Risikobeurteilung erfolgt im Rahmen eines laufenden Beteiligungscontrollings. Das dafür zuständige Amt für Mobilität berichtet dem Regierungsrat im jährlichen Flughafenbericht über den Stand der Beteiligung und die Erfüllung der Eigentümerstrategie durch die Flughafen Zürich AG.

Rolle im Verwaltungsrat

Der Kanton Zürich hat gemäss Flughafengesetz das Recht, mehr als einen Drittel aller Mitglieder des Verwaltungsrats der Flughafen Zürich AG zu stellen. Gegenwärtig ist der Kanton mit dem für das Flughafendossier verantwortlichen Regierungsmitglied sowie zwei mandatierten Nicht-Regierungsmitgliedern im VR vertreten.

Standortpolitische Bedeutung des Flughafens

Mit der Verselbstständigung des Flughafens sollten die bestmöglichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die standortpolitische Bedeutung des Flughafens zur Geltung zu bringen und für die Zukunft zu sichern. Gleichzeitig sollte aber auch die Bevölkerung bestmöglich vor den Auswirkungen des Flughafenbetriebs geschützt werden.

Mit dem Abschluss der Verselbstständigung des Flughafens durch die Übertragung der Flughafen-Betriebskonzession an die Flughafen Zürich AG am 1. Juni 2001 hat sich die Rolle des Kantons Zürich stark gewandelt. War er zuvor Flughafenhalter, konzentriert sich seither seine Zuständigkeit auf die im Flughafengesetz (FHG) vorgesehenen Aufgaben.

Regelungen des Flughafengesetzes

Das Flughafengesetz vom 12. Juli 1999 sieht zur Erfüllung dieser Aufgaben verschiedene Regelungen vor. So räumt die Flughafen Zürich AG dem Kanton Zürich in ihren Statuten das Recht ein, mehr als ein Drittel aller Mitglieder des Verwaltungsrates zu ernennen (§ 7 FHG). Zudem stellt die Gesellschaft sicher, dass ohne Zustimmung der Vertretung des Staates im Verwaltungsrat keine Gesuche an den Bund über die Änderungen der Lage und Länge der Pisten und Gesuche um Änderungen des Betriebsreglements mit wesentlichen Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung beschlossen werden können (§ 10 FHG).

Weisungen des Regierungsrats

Für solche Beschlüsse des Verwaltungsrats erteilt der Regierungsrat gemäss Flughafengesetz (§ 19) der Staatsvertretung im Verwaltungsrat Weisungen. Geht es um Gesuche an den Bund über die Änderung der Lage und Länge der Pisten, genehmigt der Kantonsrat den Antrag in der Form eines referendumsfähigen Beschlusses. Somit hat also die Zürcher Stimmbevölkerung das letzte Wort über ein solches Vorhaben.

Starke Vertretung der Öffentlichen Hand

Die Staatsvertretung im achtköpfigen Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG – der Verwaltungsrat besteht aus sieben bis neun Mitgliedern – setzt sich heute aus der Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh und zwei mandatierten Vertretern, Beatrix Frey-Eigenmann und Dipl. Ing ETH Vincent Albers, zusammen. Für die Stadt Zürich nimmt zudem die Stadtpräsidentin, die von der Generalversammlung gewählt wird, im Verwaltungsrat Einsitz. Die öffentliche Hand ist damit sehr stark vertreten.

Gemäss § 18 des Flughafengesetzes ernennt der Regierungsrat die Vertreterinnen und Vertreter des Staates im Verwaltungsrat und beruft sie ab. Sie werden also nicht durch die Generalversammlung gewählt.

Die Staatsvertretung wird durch das Beteiligungscontrolling des Amts für Verkehr unterstützt.

Beteiligungscontrolling

Nach dem Zusammenbruch der Swissair im Jahr 2001 beauftragte der Regierungsrat die Volkswirtschaftsdirektion, die Beteiligungen des Kantons Zürich im Bereich Flughafen und Luftverkehr systematisch zu überwachen und dafür ein Beteiligungscontrolling aufzubauen.

Aufgaben

Das Beteiligungscontrolling sorgt dafür, dass die kantonale Beteiligung an der Flughafen Zürich AG kontinuierlich überwacht wird, Risiken frühzeitig erkannt und rechtzeitig Massnahmen zur Abwendung von finanziellen Verlusten des Staates eingeleitet werden. Darüber hinaus soll die Staatsvertretung im Verwaltungsrat vor allem bei Entscheidungen mit finanziellen Folgen, welche aktienrechtliche Verantwortlichkeitsansprüche auslösen könnten, unterstützt werden.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Mobilität - Abteilung Flughafen/Luftverkehr

Adresse

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8090 Zürich
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Ansprechperson Mark Dennler

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