Flughafenpolitik

Das Luftfahrtgesetz des Bundes sowie das kantonale Flughafengesetz bilden die Grundlagen für die Flughafenpolitik des Kantons Zürich.

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Ziele der Flughafenpolitik

Der Flughafen Zürich ist als grösste Luftverkehrsdrehscheibe der Schweiz für die internationale Erreichbarkeit und damit für die Volkswirtschaft und den Wohlstand im Kanton Zürich von grosser Bedeutung. Sein Betrieb hat aber auch erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt. Bei der Privatisierung des Flughafens im Jahr 2000 wurde deshalb im Flughafengesetz der Grundsatz verankert, dass der Staat den Flughafen Zürich zur Sicherstellung seiner volks- und verkehrswirtschaftlichen Interessen fördert und dabei den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Auswirkungen berücksichtigt
(§1 Flughafengesetz).

Mitwirkungsmöglichkeiten

Die Luftfahrt ist umfassend Sache des Bundes; dieser legt die gesamtschweizerische Luftfahrtpolitik fest. Der Kanton Zürich bringt sich als Standortkanton des Flughafens und Aktionär der Flughafen Zürich AG mittels seiner Mitwirkungsmöglichkeiten ein.

Mit der Flughafenpolitik formuliert der Regierungsrat seine Vorstellungen und Erwartungen zur zukünftigen Entwicklung und zu den Herausforderungen des Flughafens. Die Erwartungen des Regierungsrates, wie der Kanton die Beteiligung an der Flughafen Zürich AG wahrnehmen soll, formuliert die Eigentümerstrategie.

Sicherer Flughafen – qualitativ hochstehende Erreichbarkeit

Der Regierungsrat fordert eine Flughafeninfrastruktur, die eine qualitativ hochstehende Erreichbarkeit des Wirtschafts- und Lebensraums sicherstellt und mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang steht. Sicherzustellen ist dies durch einen zuverlässigen, qualitativ hochstehenden und wettbewerbsfähigen Flughafen. Der Regierungsrat bekennt sich deshalb auch zum Drehkreuz am Flughafen Zürich und zu SWISS als Homecarrier.

Die Gewährleistung eines sicheren Betriebs ist eine zentrale und unabdingbare Anforderung an einen Flughafen. Der Regierungsrat unterstützt deshalb bauliche und betriebliche Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheitsmarge und zur Stabilisierung des Betriebs. Eine wichtige Herausforderung der nächsten Jahre stellt die Erhöhung der Sicherheitsmarge auf den sich kreuzenden Pisten und An- und Abflugrouten dar. Um diese zu erhöhen, sollen die Pisten 28 und 32 verlängert werden. Der Regierungsrat hat daher entschieden, der Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG eine zustimmende Weisung zur Einreichung eines Plangenehmigungsgesuchs beim Bund zu erteilen.

Hohe Wertschöpfung und viele Arbeitsplätze

Der Flughafen Zürich ist aber auch ein wichtiger Industrie- und Dienstleistungsbetrieb, ein gewichtiger Arbeitgeber und ein wesentlicher Standortfaktor für den Grossraum Zürich. Die verschiedenen Wirtschaftsaktivitäten am und um den Flughafen generieren Wertschöpfung und schaffen Arbeitsplätze in Zürich und den angrenzenden Kantonen. Insgesamt beschäftigten die Unternehmen am Flughafen Zürich im Jahr 2021 rund 27’400 Personen. Gemeinsam erwirtschafteten sie im Jahr 2021 eine Wertschöpfung von 3,3 Mrd. Franken.

Dies soll er auch in Zukunft bleiben. Dazu bedarf es eines stabilen und betriebswirtschaftlich gesunden Flughafenbetreibers. Der Regierungsrat verlangt deshalb einen Flughafen, der die Wertschöpfung in der Region stärkt.

Verbesserungen bei Verspätungen gefordert

Der Regierungsrat will darüber hinaus einen Flughafen, der für einen vorbildlichen Umgang mit Umweltaspekten einsteht. Der technologische Fortschritt hat in den letzten Jahrzehnten zu einer kontinuierlichen Reduktion der Lärmemissionen der Flugzeuge geführt. Eine ähnliche Entwicklung ist auch für die Zukunft zu erwarten.

Beeinträchtigungen der Bevölkerung durch den Flugbetrieb sind möglichst gering zu halten, wie es in den Leitlinien der aktualisierten Flughafenpolitik heisst. Der Regierungsrat erwartet von der Flughafen Zürich AG, dass sie zusammen mit der Flugsicherung und den Fluggesellschaften alle betrieblich möglichen und wirtschaftlich tragbaren Anstrengungen zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung unternimmt. Dabei sollen auch die technologischen Möglichkeiten, wo immer möglich, genutzt werden. Mit verschiedenen bereits umgesetzten oder geplanten Massnahmen (Schnellabrollwege, Umrollung 28 und Pistenverlängerungen 28/32) konnte und soll der Betrieb stabilisiert werden, sodass die Verspätungssituation am Abend verbessert und die Anzahl verspäteter Flüge nach 23 Uhr reduziert werden kann.

Negative Auswirkungen auf Umwelt und Klima begrenzen

Der Kanton Zürich strebt mit seiner langfristigen Klimastrategie an, bis 2040, spätestens bis 2050, klimaneutral zu sein. Die Flughafen Zürich AG hat sich dieses Ziel ebenfalls gesetzt. Die negativen Auswirkungen des Flughafens auf Natur, Umwelt und Klima sind deshalb zu begrenzen und zu verringern.

Der Regierungsrat setzt sich beim Bund für international koordinierte Massnahmen und für den Einsatz neuer Technologien zur Erreichung von Netto-Null bei Treibhausgasen in der Luftfahrt ein. Zürich soll dabei seine Stärke als innovativer Forschungs- und Entwicklungsstandort nutzen und einen Beitrag zur Lösung der globalen Klimaprobleme leisten. Im Rahmen seiner Kompetenzen setzt sich der Regierungsrat beim Bund auch dafür ein, dass die Kosten der Luftfahrt im Rahmen von international koordinierten Massnahmen verstärkt verursachergerecht getragen werden.

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