Grundvoraussetzung für die sichere Fortbewegung zu Fuss im Strassenverkehr sind die erforderlichen Kenntnisse der richtigen Verhaltensregeln. Auch im Freizeitfussverkehr sind diese Verhaltensregeln wichtig, um sich sicher auf den Wanderwegen fortzubewegen.
Verhalten im Strassenverkehr
Zufussgehende gelten im Strassenverkehr als am wenigsten geschützte Gruppe. Um die Sicherheit zu erhöhen, sind Kenntnisse der korrekten
Verhaltensweisen sowie der Rechte und Pflichten gegenüber Zufussgehenden wichtig.
Verhalten am Fussgängerstreifen
Der Kanton hat 2017 das Projekt «Sichere Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen» aufgegleist: Alle über 2200 Fussgängerstreifen wurden gemäss Kriterienkatalog überprüft und Sanierungsmassnahmen festgelegt.
Fahrzeuglenkende müssen vor Fussgängerstreifen besonders vorsichtig fahren. Sie müssen Fussgängerinnen und Fussgängern den Vortritt gewähren, die sich schon auf dem Streifen befinden oder im Begriff sind, ihn zu betreten.
In der frühkindlichen Verkehrserziehung lernen die Kinder, dass sie die Strasse erst überqueren dürfen, wenn die Räder des Fahrzeuges vor dem Fussgängerstreifen ganz stillstehen.
Sicher auf dem Schulweg
Damit wir uns von Anfang an sicher im Strassenverkehr bewegen können, kommt der frühkindlichen Verkehrserziehung eine wichtige Bedeutung zu. Gemeinsam gilt es, verschiedene Situationen im Strassenverkehr zu üben und die Kinder auf mögliche Gefahrensituationen vorzubereiten. Einen wichtigen Beitrag zur Verkehrserziehung leistet die Kinder- und Jugendinstruktion der Kantonspolizei. Die Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei schulen Kinder bereits im Kindergarten.
Zu Fuss im Strassenverkehr gilt dabei stets das Motto: «Warte – Luege – Lose – Laufe – nie ränne»
Fussverkehr in Ihrer Gemeinde fördern
Fussverkehr betrifft alle Menschen. Deshalb gelten auch alle Menschen als Expertinnen und Experten für die Fussverkehrsverbindungen, die sie regelmässig nutzen. Nutzen Sie Ihr Wissen und bringen Sie sich ein, um das Fussverkehrsnetz gemeinsam weiterzuentwickeln!
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Amt für Mobilität