Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung zum Reporting IAZH und wie dieses mit dem Kostenersatz für Flüchtlinge zusammenhängt.
Einleitung
Der Kanton verteilt einen Grossteil der Mittel für die Integrationsförderung von Geflüchteten jährlich nach einem definierten Schlüssel auf die Gemeinden und gibt für jede Gemeinde eine maximale Kostenbeteiligung vor. Die Mittel sind für die Nutzung von akkreditierten Integrationsangeboten bestimmt. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Mittel an die Gemeinden ist die Berichterstattung (Reporting) über die Angebotsnutzung. Die Fachstelle Integration (FI) gibt im Folgenden eine Anleitung zum Reporting und erklärt, wie dieses mit dem Kostenersatz für Flüchtlinge zusammenhängt.
Die Integrationsförderung von Asylsuchenden (Status N), vorläufig Aufgenommenen (VA, Status F), Flüchtlingen (FL, Status B) und Schutzsuchenden (Status S) im Rahmen der Integrationsagenda Kanton Zürich (IAZH) ist organisatorisch eng verflochten mit der Asylfürsorge (für VA und S) und der Sozialhilfe (für FL). Finanziell liegt jedoch eine klare Trennung zwischen den Mitteln der Integrationspauschale (IP) bzw. der Unterstützungspauschale (UP-S) im Rahmen der IAZH und derjenigen der Sozialhilfe (Kostenersatz für Flüchtlinge) vor.
Die Verwendung der IP ist der Sozialhilfe vorgelagert. Das heisst: Nachdem die FI den Einsatz der IP durch die Gemeinden geprüft hat, erfolgt die Prüfung und Auszahlung des Kostenersatzes für Flüchtlinge seitens des Kantonalen Sozialamts (KSA).
Zur Prüfung und Auszahlung des Kostenersatzes sieht das KSA gestützt auf § 34 Abs. 4 der Sozialhilfeverordnung (SHV) ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren vor. Allfällige Kosten für akkreditierte Integrationsangebote, die über die maximale Kostenbeteiligung (IP) hinausgehen, können mittels vereinfachtem Abrechnungsverfahren als Kostenersatz gemäss §44 des Sozialhilfegesetzes (SHG) mit dem KSA abgerechnet werden. Die Details dazu (insbesondere auch zu Fragen der Finanzbuchhaltung) finden sich im Kapitel 18.3.06 des kantonalen Sozialhilfe Behördenhandbuches.
Das Reporting im Rahmen der IAZH bildet sowohl für die FI als auch für das KSA die Grundlage zur Prüfung der rapportierten Kosten, die den Gemeinden zurückerstattet werden können.
Es sind ausschliesslich Teilnahmen an akkreditierten Angeboten aus dem kantonalen Angebotskatalog zu erfassen und zu rapportieren – auch dann, wenn die maximale Kostenbeteiligung der Gemeinde bereits ausgeschöpft ist.
Alle Informationen zum Ablauf des Reportings und den geltenden Vorgaben finden sich in den hier bereitgestellten Vorgaben des Kantons Zürich zum Reporting IAZH. Diese sind integraler Bestandteil der Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Kanton Zürich (Direktion Justiz und Inneres).
Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen zum Reporting aufgeführt.
Daten erfassen
Die fallführenden Stellen der Gemeinden (FFST) erfassen die genutzten Angebote über eine Fallführungssoftware (z.B. Tutoris, KLIB) oder die Excel-Erhebungsvorlage des Kantons. Die FFST können im Laufe des Jahres auch von der Excel-Erhebungsvorlage auf eine Fallführungssoftware umstellen.
Bei einer Umstellung während des Jahres müssen entsprechend zwei Datensätze (Excel-Datei sowie Daten-Exports aus dem Fallführungstool) eingereicht werden. Die Zusammenführung der Daten erfolgt durch das Statistische Amt (vgl. Vorgaben).
Der kantonale Angebotskatalog IAZH kann sich im Laufe des Jahres verändern. Die von der FI zur Verfügung gestellte Erhebungsvorlage IAZH wird automatisch aktualisiert. Falls Sie eine Fallführungssoftware verwenden, bitten wir Sie die Aktualisierung selbstständig vorzunehmen. Dazu finden Sie im Folgenden eine aktuelle Liste der akkreditierten Angebote aus dem kantonalen Angebotskatalog IAZH.
Bei Fragen zum Fallführungssystem nehmen Sie bitte direkt mit den Softwareanbietenden Kontakt auf.
Vollständigkeits- und Richtigkeitserklärung
Mit den Reportingdaten ist auch eine Vollständigkeits- und Richtigkeitserklärung einzureichen. Sie dient der formellen Bestätigung, dass die Reportingdaten vollständig, korrekt und gemäss den vereinbarten Anforderungen eingereicht wurden.
Bitte ergänzen Sie die nötigen Angaben, unterzeichnen und scannen Sie das Formular bzw. setzen Sie Ihre elektronische Unterschrift ein und übermitteln Sie das PDF an folgende E-Mail-Adresse: kip-reporting@ji.zh.ch.
Daten übermitteln
Die erfassten Daten werden dem Statistischen Amt des Kantons Zürich (STAT) über Webtransfer ZH übermittelt. Die entsprechende Anleitung finden Sie unten.
Verarbeitung Reporting-Daten
Nach der Auswertung durch das STAT, werden die Daten der Fachstelle Integration weitergeleitet. Die FI nimmt im Anschluss die Abrechnungsprüfung vor. Sie ermittelt den Betrag, welcher der Gemeinde auf der Grundlage des Reporting sowie der Vereinbarung (insbesondere der maximalen Kostenbeteiligung) zusteht.
Die FI prüft u.a. folgende Punkte:
- Angebote aus dem kantonalen Angebotskatalog IAZH
- Personen aus der Zielgruppe: vorläufig Aufgenommene (Status F), anerkannte Flüchtlinge (Status B und F), Asylsuchende (Status N), Schutzsuchende (Status S)
Es sind nur Kosten anrechenbar, welche die oben genannten Punkte erfüllen. Bitte beachten Sie zudem, dass für Asylsuchende (Status N) nur Angebote aus dem Förderbereich Sprache angerechnet werden können.
Die FI informiert das KSA über den Abschluss der Abrechnungsprüfung und den Ausschöpfungsgrad der maximalen Kostenbeteiligung. Im Anschluss startet das KSA die eigene Kostenersatzprüfung.
Die FI verwendet für die Reporting-Daten zusätzlich zur Überprüfung der Vorgaben aus der Leistungsvereinbarung im Rahmen des IAZH-Monitorings. Das Monitoring dient der Weiterentwicklung des Fördersystems. Über die gewonnenen Erkenntnisse informiert die FI jeweils im Monitoring-Bericht IAZH.
Zudem erstellt die FI auf Basis der Reporting-Daten die Berichterstattung an den Bund im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP).
Finanzbuchhaltung
Die Angaben zur Verbuchung der Mittel aus den Integrationspauschalen der IAZH finden Sie hier: