Das Fördersystem für ­Geflüchtete

Das Fördersystem für geflüchtete Personen ist eine Umsetzung des Konzepts Integrationsagenda Kanton Zürich (IAZH). Die IAZH ist eine gezielte Weiterentwicklung der bisherigen Strategie zur Integrationsförderung.

Zielgruppen

In der Integrationsagenda werden vier Hauptzielgruppen unterschieden, für die verschiedene Fördermassnahmen vorgesehen sind:

  • Vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge mit Potenzial für einen Abschluss auf Sekundarstufe II
  • Vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge mit Arbeitsmarktpotenzial
  • Vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge mit primärem Fokus auf soziale Integration
  • Kinder im Vorschulalter

Zudem hat der Kanton Zürich entschieden, die Integrationspauschale auch für die Sprachförderung von Asylsuchende, deren Gesuch im erweiterten Verfahren behandelt wird, einzusetzen.

Gemeindebasierte Ausrichtung und Umsetzung

Die Förderangebote für die geflüchteten Personen werden in der ersten Phase durch die fallführenden Stellen der kantonalen Asyl- und Flüchtlingsstrukturen ausgesucht, in der zweiten Phase durch die fallführenden Stellen der Gemeinden. Der grösste Teil der Integrationspauschale wird auf die Gemeinden verteilt – und ihre fallführenden Stellen entscheiden, welche Integrationsmassnahmen im Einzelfall finanziert werden sollen. Für die Nutzung der Förderangebote stehen sowohl den fallführenden Stellen der kantonalen Asyl- und Flüchtlingsstrukturen als auch der Gemeinden Kostendächer zur Verfügung.

Frühzeitiger Start der Förderung

Wichtigster Grundsatz des neuen Fördersystems ist, möglichst früh mit Integrationsförderung einzusetzen, denn Investitionen am Anfang des Integrationsprozesses lohnen sich nachweislich besonders. Deshalb wurden die Massnahmen in den kantonalen Asyl- und Flüchtlingsstrukturen der ersten Phase ausgebaut. Neu starten sie bereits, kurz nachdem die Geflüchteten im Durchgangszentrum ankommen.

Muttersprachliche Erstinformation

Geflüchtete Personen erhalten muttersprachliche Erstinformation in den Swiss-Skills-Kursen zu den Themen «Orientierung in der Gesellschaft», «Wohnen und Arbeiten» sowie «Schule und Kinder». Ein Basiskurs vermittelt Informationen – Vertiefungskurse erweitern die Kenntnisse und sollen den geflüchteten Menschen erlauben, sich im Alltag möglichst selbständig zu orientieren.

Ergänzt werden die Kurse durch den Integrations-Info-Desk. Niederschwellig und ohne Voranmeldung werden in den Durchgangszentren muttersprachliche Beratungen und Informationsvermittlungen angeboten.

Integrationscoaching

Ausserdem findet für alle Personen ab 16 Jahren ein Integrationscoaching statt, das auch eine erste Standortbestimmung (Kurzassessment) beinhaltet. Gestützt auf die Standortbestimmung werden die geflüchteten Personen zu geeigneten internen und externen Integrationsmassnahmen angemeldet (wie beispielsweise einem Deutschkurs). Anerkannte Flüchtlinge werden zudem bei der Wohnungssuche unterstützt.

So sind die geflüchteten Personen besser informiert und gefördert, wenn in der zweiten Phase die Gemeinden die Fallführung übernehmen.

Übersicht der Fördermassnahmen

Die fallführenden Stellen sind für die integrationsorientierte Beratung und Begleitung zuständig. Das heisst, sie führen das Kurzassessment durch, planen gemeinsam mit ihren Klientinnen und Klienten die weiteren Fördermassnahmen und melden die geflüchteten Personen in passende Angebote an. Neben den akkreditierten Angeboten, die im kantonalen Angebotskatalog IAZH abrufbar sind, stehen auch ergänzende Angebote in den Bereichen Zusammenleben und Frühe Kindheit zur Verfügung. Somit stehen Fördermassnahmen in zwei Kategorien bereit:

  • Akkreditierte Angebote
  • Ergänzende Angebote

Systematischer Informationsfluss bei der Fallübergabe

Der systematische Informationsfluss ist bei der Fallübergabe von der ersten Phase in den Asyl- und Flüchtlingsstrukturen zu der zweiten Phase in den Gemeinden zentral. Die Fallübergabe umfasst Informationen

  • die für den Erstintegrationsprozess entscheidend sind.
  • für die weitere Integrationsplanung: den Übergabebericht und das Formular «Ergebnisse der Potenzialabklärung» (vgl. Abschnitt Potenzialabklärung), das auch das Kurzassessment der ersten Phase beinhaltet.

Engere Begleitung dank ­integrationsorientierter Fallführung

Die fallführenden Stellen erhalten im neuen Fördersystem mehr Handlungsspielraum, tragen zugleich auch mehr Verantwortung. Sie begleiten die geflüchteten Personen enger, nehmen die Standortbestimmung vor und leiten daraus die entsprechenden Integrationsplanungen ab. Sie weisen die geflüchteten Menschen je nach individuellem Potenzial geeigneten Integrationsmassnahmen zu.  

Kontakt

Fachstelle Integration

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
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