Förderung der Freiwilligenarbeit für und mit Geflüchteten

Das Programm «qualifiziert engagiert» hat zum Ziel, die Freiwilligenarbeit für und mit Geflüchteten zu fördern. Es leistet zudem Beiträge an Projekte zur sozialen Integration und richtet sich an Gemeinden und gemeinnützige Organisationen. Auf dieser Seite können Sie Ihr Gesuch online einreichen.

Unterstützung von Aktivitäten

Während der Jahre 2024–2025 stehen dem Programm «qualifiziert engagiert» rund 200'000 Franken pro Jahr für Massnahmen und Projekte zur Verfügung.

Diese Massnahmen und Projekte sollen

  • die Freiwilligenarbeit für und mit Geflüchteten stärken,
  • die soziale Integration von Flüchtlingen (Status B), vorläufig aufgenommenen Personen (Status F) sowie Personen mit Status S fördern und
  • dazu beitragen, das Engagement von Freiwilligen zu würdigen. Denn sowohl die Geflüchteten als auch die Gesellschaft als Ganzes sind auf diese unentgeltliche Arbeit angewiesen.

Massnahmen zur Stärkung der Freiwilligenarbeit

Das Förderprogramm unterstützt Massnahmen, die den Auf- sowie Ausbau von Freiwilligenstrukturen ermöglichen und die Qualität der Freiwilligenarbeit im Asyl- sowie Flüchtlingsbereich stärken.

Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Die Entwicklung von Konzepten und die Einführung von Standards in der Freiwilligenarbeit.
  • Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote für Personen, die mit der Koordination der Freiwilligenarbeit betraut und/oder als Freiwillige tätig sind.
  • Massnahmen, die dazu dienen, die Freiwilligenarbeit im Asyl- und Flüchtlingsbereich zu wertschätzen und sichtbar zu machen.
  • Veranstaltungen, an denen sich Freiwilligeninitiativen vernetzen und/oder neue Freiwillige gewinnen können.

Projekte im Bereich soziale Integration

Neu erhalten im Rahmen von «qualifiziert engagiert» auch Projekte Unterstützung, welche die soziale Integration von Geflüchteten fördern und zu einem grossen Teil durch Freiwilligenarbeit getragen werden.

Darunter fallen Projekte, die

  • den geflüchteten Personen soziale Kontakte ermöglichen;
  • Geflüchteten dabei helfen sollen, sich in der hiesigen Gesellschaft zu orientieren;
  • die Mitsprache und Teilhabe von Geflüchteten am öffentlichen Leben stärken.

Wer ein Gesuch stellen kann

  • Gemeinden und gemeinnützigen Organisationen (Vereinen, Stiftungen etc.), die im Kanton Zürich liegen bzw. hier ihren Sitz haben und mit Freiwilligen arbeiten oder arbeiten möchten.
  • Einzelpersonen können keine Gesuche einreichen.
  • Die Städte Winterthur und Zürich schliessen individuelle Vereinbarungen aus-serhalb dieser Ausschreibung ab.

Gesuche einreichen

  • Sie können Gesuche laufend eingeben. Die Fachstelle Integration bearbeitet sie in der Regel innerhalb eines Monats.
  • Der maximale Förderbeitrag pro Gesuch beträgt 20’000 Franken. In begründeten Fällen kann der Beitrag höher ausfallen.
  • Jede Gemeinde beziehungsweise jede Organisation darf nur ein Gesuch einreichen.
  • Gemeinden und Organisationen, die in der Förderperiode 2022–2023 bereits einen Beitrag der Fachstelle Integration erhalten haben, dürfen für die neue Förderperiode erneut ein Gesuch einreichen.
  • Die Fachstelle Integration vergibt Beiträge für die Dauer von maximal zwei Jahren.

Sie können Ihr Gesuch online einreichen.

Bei Fragen zum Einreichen eines Projekts und zur Berichterstattung wenden Sie sich gerne an die Fachstelle Integration:

Unterstützte Projekte ab 2022

Die Fachstelle Integration hat im Rahmen des Förderprogramms «qualifiziert engagiert» diverse Projekte zur Förderung der Freiwilligenarbeit für und mit Geflüchteten unterstützt. Im unten aufgeführten PDF finden sich die unterstützten Massnahmen und Projekte. Sie sind nach Förderperiode und Beitragshöhe sortiert:

Tandemprogramm

Neben dem Förderprogramm «qualifiziert engagiert» gibt es auch das Tandemprogramm. Ortsansässige Freiwillige unterstützen geflüchtete Menschen dabei, in ihrer Wohngemeinde anzukommen und sich in der neuen Lebensumwelt zurechtzufinden. Indem sich die Geflüchteten mit ihrem Tandempartner oder ihrer Tandempartnerin austauschen und von ihnen begleitet werden, lernen sie leichter Deutsch, knüpfen schneller Kontakte zur Bevölkerung und lernen die Umgebung und das Gemeinwesen besser kennen. Es können geflüchtete Personen aus dem ganzen Kanton Zürich am Tandemprogramm teilnehmen. 

Kontakt

Fachstelle Integration

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
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