Bürgerrechtsentlassung

Schweizerinnen und Schweizer können ihr Gemeindebürgerrecht oder das Schweizer Bürgerrecht aufgeben.

Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht

Voraussetzungen

Sie haben ein Bürgerrecht von mindestens einer anderen Gemeinde.

Verfahren

Sie reichen das Gesuch bei der Gemeinde ein, aus deren Bürgerrecht Sie entlassen werden möchten.

Beilagen

  • Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister
  • Zustimmungserklärung bei Kindern unter 18 Jahren

Die Gemeinde entscheidet über die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht. Wenn Sie im Kanton Zürich kein anderes Gemeindebürgerrecht haben, werden Sie automatisch auch aus dem Zürcher Kantonsbürgerrecht entlassen.

Gebühren

Die Gemeinde kann für die Entlassung eine Gebühr verlangen. Personen unter 25 bezahlen die halbe Gebühr der Gemeinde. Personen unter 20 bezahlen keine Gebühr. 

Fragen Sie Ihre Gemeinde.

Mehrere Bürgerrechte

Der Kanton Zürich erlaubt mehrere Gemeindebürgerrechte.

Wenn Sie sich in einem anderen Kanton einbürgern lassen, können Sie den Bürgerort im Kanton Zürich behalten.

Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht

Voraussetzungen

  • Sie wohnen nicht in der Schweiz.
  • Sie haben eine andere Staatsangehörigkeit oder Ihnen wird eine andere Staatsangehörigkeit zugesichert.

Verfahren

Sie reichen das Gesuch beim Gemeindeamt des Kantons Zürich oder bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland ein. Das Gemeindeamt bearbeitet nur Gesuche von Personen, die ein Bürgerrecht im Kanton Zürich haben.

Beilagen

  • Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister
  • Nachweis vom Wohnsitz im Ausland
  • Kopie eines gültigen, ausländischen Passes oder der Zusicherung der Staatsbürgerschaft
  • Zustimmungserklärung bei Kindern unter 18 Jahren

Das Gemeindeamt entscheidet über die Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht.

Gebühren

Die Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht ist kostenlos.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Gemeindeamt - Abteilung Einbürgerungen

Adresse

Wilhelmstrasse 10
8005 Zürich
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Postadresse

Postfach
8090 Zürich

Telefon

+41 43 259 83 81

Telefon

Telefonische Auskunft

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 11:45 Uhr und
13:30 bis 17:00 Uhr

Freitag
08:00 bis 11:45 Uhr und
13:30 bis 16:00 Uhr

E-Mail

einbuergerungen.gaz@ji.zh.ch

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