Optometrie

Optometristinnen und Optometristen finden hier Informationen und Formulare zu Bewilligungen für ihre berufliche Tätigkeit.

Bewilligungen

Optometristinnen und Optometristen benötigen für Ihre Tätigkeit im Kanton Zürich eine Berufsausübungsbewilligung. Hier finden Sie sämtliche Bewilligungen und Formulare dazu.

Berufliche Schweigepflicht

Gesundheitsfachpersonen unterstehen dem Berufsgeheimnis: Sie sind verpflichtet, über alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit über Patientinnen und Patienten erfahren, Stillschweigen zu bewahren.  

Kontakt

Kantonale Heilmittelkontrolle

Adresse

Haldenbachstrasse 12
8006 Zürich
Route (Google)

 

Telefon

+41 43 258 61 00

Telefon

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8 bis 11.30 Uhr und
13 bis 16.30 Uhr

Freitag:
8 bis 11.30 Uhr und
13 bis 16 Uhr

+41 43 258 61 37

Fax

E-Mail

heilmittelkontrolle@khz.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: