Bewilligung zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Optometristin oder Optometrist beantragen

Anleitung

  1. Wer diese Bewilligung benötigt und weitere Informationen

    Wenn Sie im Kanton Zürich als Optometristin oder Optometrist fachlich eigenverantwortlich tätig werden möchten, benötigen Sie gemäss Gesundheitsberufegesetz (GesBG) eine Bewilligung. Diese Berufsausübungsbewilligung erteilt die Kantonale Heilmittelkontrolle.

    Voraussetzungen für ein erstmaliges Gesuch

    • Bachelor of Science in Optometrie FH als Optometristin oder Optometrist oder eidgenössisches Diplom «Augenoptikerin» oder «Augenoptiker»
    • Eintrag im Gesundheitsberuferegister (GesReg/NAREG)

    Weitere Gesuche

    Die Angaben zu den Voraussetzungen und Unterlagen beziehen sich auf ein erstmaliges Gesuch zur fachlich eigenverwantwortlichen Berufsausübung als Optometristin oder Optometrist. Mit diesem Formular können Sie aber auch folgende Gesuche stellen:

    • Ordentliche Bewilligungserneuerung nach 10 Jahren
    • Bewilligungserneuerung ab Alter 70

    Gebühren

    Bewilligung Preis in Franken
    Neuerteilung fachlich eigenveranwortliche Tätigkeit 800
    Eneuerung fachlich eigenverantwortliche Tätigkeit 200

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung des Gesuches kann bis zu 20 Arbeitstagen dauern.

    Konsequenzen bei fehlender Bewilligung

    Wer ohne Bewilligung tätig ist, muss gemäss Artikel 61 des Gesundheitsgesetzes (GesG) mit einer Busse von bis zu 50'000 Franken rechnen.

  2. Benötigte Unterlagen

    Je nach Gesuch müssen Sie andere Dokumente beilegen. Diese sind hier nach Gesuchsart aufgeschlüsselt.

    Erstmaliges Gesuch um Bewilligung

    • Kopie des Diploms Bachelor of Science in Optometrie FH oder Kopie eidgenössisches Diplom «Augenoptikerin» oder «Augenoptiker»
    • Bei ausländischem Diplom: Kopie des Diploms und Kopie der eidgenössischen Anerkennungsbestätigung
    • Handlungsfähigkeitszeugnis der Wohngemeinde (nicht älter als 3 Monate)
    • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)
    • Bei Zuzug aus dem Ausland: Strafregisterauszüge und polizeiliche Führungszeugnisse früherer Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaaten (letzte 10 Jahre)
    • Personen mit ausserkantonalen Berufsausübungsbewilligungen: Kopie der Bewilliung und Certificate of Good Standing (Unbedenklichkeitserklärung) von jedem Kanton, in dem sie eine gültige Berufsausübungsbewilligung haben (nicht älter als 3 Monate)

    Ordentliche Bewilligsungserneuerung nach 10 Jahren

    • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)

    Bewilligungserneuerung ab Alter 70

    • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)
    • Zusätzlich: Ärztliches Zeugnis betreffend Gesundheitszustand
  3. Gesuch einreichen

    Grund des Gesuchs
    Weshalb reichen Sie ein Gesuch ein?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Angaben zur Person

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    TT.MM.JJJJ

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    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

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    Adresse und Kontakt

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

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    Diplom

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    TT.MM.JJJJ

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    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Aktuelle Tätigkeit
    Arbeiten Sie zur Zeit fachlich eigenverantwortlich in einem Betrieb im Kanton Zürich?

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    Ort der fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung

    Dies ist ein Pflichtfeld.

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