Steuern

Ziel der Finanzdirektion ist eine möglichst moderate Besteuerung der Bevölkerung und der Wirtschaft. Das stärkt den Kanton Zürich als attraktiven Wohn- und Arbeitsstandort. Dazu gehört auch ein einfacher, bürgernaher Prozess beim Ausfüllen der Steuererklärung.

Inhaltsverzeichnis

Legislaturziel

«Kanton und Gemeinden können im Steuerwettbewerb bestehen. Die Steuern erhalten unter Berücksichtigung der Solidarität den Leistungswillen der Pflichtigen.»

Regierungsrat des Kantons Zürich, Legislaturziele 2019–2023

Ressourcenpotenzial stärken

Der Kanton Zürich verfügt über hohe Standortqualitäten und ein solides Ressourcenpotenzial.

Mit einer gezielten Steuerstrategie soll die Anziehungskraft des Kantons für innovative juristische und natürliche Personen verstärkt und das Steuersubstrat erhalten werden.

Moderate Steuerbelastung

Die Finanzdirektion lässt die Steuerbelastung regelmässig überprüfen. Der jährlich herausgegebene Steuerbelastungsmonitor schafft diese Transparenz und weist aus, wo der Kanton Zürich steuerlich landesweit steht.

Das Einkommen wird im Kanton Zürich im nationalen Vergleich nur unterdurchschnittlich besteuert. Besonders für den Mittelstand ist die Besteuerung deutlich moderater als im Grossteil der anderen Kantone.

Steuervorlage 17

Die Unternehmenssteuerreform (Steuervorlage 17) des Bundes ist für den Kanton Zürich eine grosse finanzpolitische Herausforderung. Der Regierungsrat hat ein Paket mit Massnahmen geschnürt. Es stellt eine für den Kanton, seine Wirtschaft, die Städte und Gemeinden sowie für die Bevölkerung und die Arbeitsplätze konkurrenzfähige Lösung dar.

Konkurrenzfähigkeit erhalten

Das Stimmvolk hat dem Paket am 1. September 2019 mit einem Ja-Anteil von 55,95 Prozent zugestimmt. Das heisst: Der Kanton Zürich wird alle Instrumente anwenden, welche der Bund den Kantonen zur Verfügung stellt.

Dazu gehören ein erhöhter Abzug für den Forschungsaufwand. Und mit einem Eigenfinanzierungsabzug werden die für den Kanton Zürich wichtigen Finanzierungsgesellschaften am Ort gehalten. Hinzu kommt eine moderate Senkung des Gewinnsteuersatzes für alle Unternehmen.

Der Finanzdirektor hat mit den Städten und Gemeinden sowie den Kirchen vereinbart, wie diese für ihre Ertragsausfälle durch den Kanton entschädigt werden. Eine Vorgabe ist auch, dass Ertragsausfälle durch die normale Budgetplanung und nicht durch eine Erhöhung des Staatssteuerfusses aufgefangen werden soll.

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