Zivilstandsereignisse im Ausland

Sie befinden sich im Ausland und Ihr Zivilstand verändert sich oder hat sich bereits verändert? Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie heiraten, eine eingetragene Partnerschaft eingehen, ein Kind bekommen oder sich scheiden lassen. Melden Sie sich bei den zuständigen Behörden.

Inhaltsverzeichnis

Meldung der Zivilstandsereignisse

Ausländische Amtsstellen melden Zivilstandsereignisse den Schweizer Behörden meist nicht. Melden Sie sich unverzüglich selbst bei einer Schweizer Vertretung im Ausland, wenn sich an Ihrem Zivilstand / Personenstand etwas ändert. Die zuständige Vertretung wird die entsprechenden Dokumente gegebenenfalls übersetzen, beglaubigen und an die zuständige Behörde in der Schweiz weiterleiten. So kann die Änderung im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen werden. Geben Sie dabei immer Ihren Heimatort sowie die aktuelle Wohnadresse an.

Schweizer Vertretung im Ausland

Unter diesem Link finden Sie Ihre zuständige Schweizer Vertretung für Zivilstandsereignisse im Ausland. Wählen Sie auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) das Land, in dem Sie sich befinden.

Geburt und Kindesanerkennung

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland darüber, welche Formalitäten nach der Geburt eines Kindes im Ausland zu erledigen sind, damit die Geburtsmeldung auf amtlichem Weg in die Schweiz gelangt.

Diese Unterlagen benötigen Sie

Die Kindeseltern sind miteinander verheiratet

Geburtsurkunde (im Original)

Die Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet

Geburts- und Anerkennungsurkunde des Kindes (im Original)

Ist ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger, sind zusätzlich auch sämtliche Dokumente des ausländischen Elternteils einzureichen. Welche Dokumente benötigt werden, klären Sie bitte direkt mit der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland ab.

Leihmutterschaft

Leihmutterschaften sind in der Schweiz verboten. Wenn Ihr Kind trotzdem mit Hilfe von Fortpflanzungsmedizin im Ausland zur Welt gekommen ist, stellen sich einige rechtliche Fragen. Je nach Situation kann es sein, dass Sie nicht als Eltern des Kindes anerkannt werden. Auch der Name und das Bürgerrecht des Kindes sind von der konkreten Situation abhängig. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich rechtlich beraten zu lassen oder sich vorgängig mit uns in Verbindung zu setzen.

Wenn Sie mit dem Kind zurück in der Schweiz sind, müssen Sie es bei den Zivilstandsbehörden registrieren lassen. Die Zivilstandsbehörden sind verpflichtet, die rechtliche Abstammung zu klären. Sie müssen dabei das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung sichern. Sie müssen auch sicherstellen, dass die Rechte der gebärenden Mutter gewahrt wurden.

Deshalb bitten wir Sie, direkt mit der Abteilung Zivilstandswesen im Gemeindeamt Kontakt aufzunehmen. Legen Sie dabei alle vorhandenen Unterlagen offen und reichen Sie diese zusammen mit der Geburtsurkunde
des Kindes ein. Dann können wir Sie richtig über die benötigten Dokumente und weiteren Schritte informieren.

Nachdem das Kind registriert ist, können je nach Situation verschiedene weitere Schritte nötig werden:

  • ein Adoptionsverfahren einleiten
  • ein Kind anerkennen  
  • ein Namensänderungsverfahren einleiten
  • mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Sorgerechtsverhältnisse regeln

Wir können Sie über die in Ihrem Fall notwendigen Schritte informieren und entsprechende Kontakte herstellen.

Allfällige Fragen zur Adoption erhalten Sie über das Amt für Jugend und Berufsberatung.

Weitere Informationen über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung aus Sicht des Kindes finden Sie hier:

Eheschliessung

Ausländische Eheschliessungen werden in der Schweiz anerkannt, wenn diese im Ausland gültig geschlossen wurden.

Per 1. Juli 2022 tritt das neue Gesetz Ehe für alle in Kraft, wodurch eingetragene Partnerschaften nicht mehr neu begründet werden können. Wurde die im Ausland erfolgte Eheschliessung in der Schweiz als eingetragene Partnerschaft anerkannt, kann der bisher eingetragene Zivilstand mit dem Formular Gesuch um Aktualisierung des Zivilstandes in «verheiratet» aktualisiert werden.

Namensführung nach der Eheschliessung im Ausland

Erkundigen Sie sich unbedingt vor dem Ereignis beim zuständigen Zivilstandsamt über die verschiedenen Möglichkeiten.

Scheidung

Um die Scheidung im Ausland im Schweizer Personenstandsregister eintragen zu lassen, müssen Sie das rechtskräftige Scheidungsurteil (im Original) der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland vorlegen. Erkundigen Sie sich dort auch darüber, welche Formalitäten notwendig sind, damit die Ehescheidung auf amtlichem Weg in die Schweiz gemeldet wird.

Namensänderung

Damit eine im Ausland erfolgte Namensänderung auch in der Schweiz auf Ihre Gültigkeit geprüft werden kann, müssen Sie die Staatsangehörigkeit desjenigen Landes besitzen, in welchem die Namensänderung durchgeführt wurde oder in diesem einen gesetzlichen Wohnsitz begründen. Dies müssen Sie mit einem Pass, einem anderen Staatsangehörigkeitsnachweis oder einem geeigneten Wohnsitznachweis belegen können.

Todesfall

Ist ein Schweizer Bürger, eine Schweizer Bürgerin, oder eine Person, die mit einem Schweizer Bürger oder einer Schweizer Bürgerin verheiratet oder verpartnert ist, im Ausland verstorben, muss der Todesschein (im Original) an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland geschickt oder dort abgegeben werden. Den Todesschein erhalten Sie beim Zivilstandsamt des Todesortes.

Ausländische Dokumente in der Schweiz

Konnten Sie die zuständige schweizerische Vertretung im Ausland nicht kontaktieren oder nicht aufsuchen, nehmen Sie umgehend nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz mit der Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen Ihres Heimatkantons Kontakt auf. Bürger des Kantons Zürich sowie Schwyz melden sich bei den unten aufgeführten Kontaktangaben.

Beachten Sie, dass ausländische Urkunden nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen und nur direkt von den betroffenen Personen entgegengenommen werden. Liegen alle benötigten Dokumente vor, können wir Ihnen dabei behilflich sein, die Dokumente der Schweizer Vertretung im Ausland zu übermitteln. Diese Übermittlung mittels diplomatischem Kurier ist aber mit Kosten verbunden.

Kontakt

Gemeindeamt - Abteilung Zivilstandswesen

Adresse

Wilhelmstrasse 10
8090 Zürich
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Postanschrift

Postfach
8090 Zürich

Telefon

+41 43 259 83 65

Telefon

E-Mail

zivilstandswesen.gaz@ji.zh.ch

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