Newsletter 01/2022

Erfahren Sie Aktualitäten aus dem Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung.

Liebe Leserin, lieber Leser

Seit dem 1. Januar 2022 ist das neue Kinder- und Jugendheimgesetz in Kraft. Sie erfahren im heutigen Newsletter, wie der Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung (ZBE) die Startphase bewältigt, was bereits gut funktioniert und welche Prozesse noch optimiert werden.

Freundliche Grüsse
Franziska Brägger
Leiterin Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, AJB

Informationen allgemein

Start KJG

Wir möchten Ihnen gerne einen Einblick in unsere Abteilungen gewähren und Ihnen aufzeigen, wo wir nach den ersten anderthalb Monaten seit Inkrafttreten des neuen KJG stehen.

Abteilung Trägerschaften

  • Alle Leistungsvereinbarungen (LV) konnten noch vor den Weihnachtsferien 2021 abgeschlossen und per E-Mail verschickt werden. Die Originale wurden bis Ende Januar 2022 gegenseitig unterzeichnet. Es wurden 76 LV mit Geschäftsbereichen, die Heimleistungen anbieten, 88 LV mit Anbietenden von SPF sowie 14 LV mit DAF abgeschlossen. Hier können die Anbieterverzeichnisse heruntergeladen werden. Auf den Verzeichnissen sind auch die Fixtarife für Heimleistungen aufgeführt.
  • Die erste Akontozahlung an die Kinder- und Jugendheime und Schulheime ist erfolgt.
  • Die Rechnungsstellung der erbrachten SPF- und DAF-Leistungen via KJG-Portal ist zu unserem Bedauern noch fehlerbehaftet. Wir sind derzeit zusammen mit dem Entwicklerteam der Applikation daran, diese Kinderkrankheiten zu beheben.
  • Die Vorbereitungen auf die Budgets 2023 in der Heimpflege haben begonnen. Die Fachmitarbeitenden Pädagogik und Qualität der Abteilung Trägerschaften werden sich bei Ihnen für die weiteren Schritte melden. Um einen reibungslosen und konstruktiven Ablauf mit Ihnen gemeinsam beschreiten zu können, bitten wir wieder um Einhaltung der gesetzten Fristen gemäss Rahmenvereinbarung und Jahreskontrakt.

Abteilung Fallfinanzierung

Das Team Fallfinanzierung bearbeitet mit Hochdruck über 5000 KÜG-Übernahmen und Neuanträge, während gleichzeitig nach wie vor viele Anfragen von Gemeinden und Antragstellenden eingehen. Die Padlets sind weiterhin aufgeschaltet und werden rege genutzt.

Damit die Anträge innert kürzerer Frist bearbeitet werden können, wird die Abteilung Fallfinanzierung vorübergehend mit Ressourcen von anderen Abteilungen des AJB unterstützt. Zum Team Administration Fallfinanzierung ist zudem – ebenfalls befristet – Tamara Marzan hinzugestossen.

Abteilung Pflegefamilien

Die Abteilung hat bereits ab Dezember 2021 laufende Bewilligungsverfahren von den KESB übernommen. Seit Januar 2022 treffen zudem neue Bewilligungsanträge für Pflegeverhältnisse ein. Das Fachteam hat mit der Aufsichtstätigkeit begonnen. Gemäss PAVO wird jedes Pflegeverhältnis mit mindestens einem Besuch vor Ort pro Jahr beaufsichtigt.

Pro Woche melden sich ein bis zwei Familien, Paare oder Einzelpersonen, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren. Diese Anfragen gilt es mittels Grundeignung zu prüfen. Fällt diese positiv aus, werden die Interessentinnen und Interessenten in den kantonalen Pflegefamilienpool aufgenommen.

Der erste Zahlungslauf an die Pflegefamilien, welche beim AJB sozialversicherungsrechtlich angestellt sind, ist Ende Januar 2022 reibungslos erfolgt.

KJG: klappt’s?

Wir möchten die Einführung und Umsetzung des neuen KJG möglichst reibungslos gestalten. Sollten die einen oder anderen Schwierigkeiten auftauchen, so liegt uns sehr daran, diese rasch in Erfahrung zu bringen und Lösungen zu deren Behebung auszuarbeiten. Damit diese «Störungsmeldungen» unkompliziert gemeldet werden können, haben wir auf unserer Webseite einen virtuellen Briefkasten aufgeschaltet.

Informationen für Kinder- und Jugendheime und Schulheime

Einreihungsplan

Die Überarbeitung des Einreihungsplans durch das VSA und das AJB konnte noch nicht ganz abgeschlossen werden. Die Einreihung der Leitungspersonen ist noch in Abklärung. Dennoch ist der Entwurf des Einreihungsplans an gleicher Stelle auf der Webseite des AJB (und analog des VSA) aufgeschaltet. Der neue Einreihungsplan wird als Grundlage für die Budgets 2023 beigezogen.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, Trägerschaften

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
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