1976 gründete eine engagierte Gruppe von Personen den «Verein der Freunde des Staatsarchivs», den heutigen Freundeskreis. Zum 50 jährigen Bestehen präsentieren Vereinsmitglieder und Mitarbeitende des Staatsarchivs ihre persönliche Lieblingsquelle aus dem Archiv.
Ein Jubiläum im Zeichen der Quellen
Die Geschichte ist voller Antworten auf Fragen, die sich heute oder in Zukunft stellen. Archive sind der Speicher für diese Erfahrungen von vielen Generationen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur demokratischen Kultur, zur Forschung und zur kollektiven Erinnerung. Damit dieses Wissen zugänglich bleibt, braucht es eine verlässliche Infrastruktur – etwas, das in Zürich nicht immer selbstverständlich war.
Am 7. Dezember 1975 lehnte das Zürcher Stimmvolk den geplanten Neubau des Staatsarchivs mit 64 % Nein‑Stimmen ab. Der Standort nahe Schauspielhaus und Kunsthaus (Zeltweg/Wettigerwies/Promenadenstrasse) fand keine Mehrheit (vgl. das Abstimmungsresultat).
Eine Gruppe von Personen wollte nicht aufgeben und gründete wenige Monate später, am 28. Juni 1976, den Verein der Freunde des Staatsarchivs, den heutigen Freundeskreis. Sie setzte sich für eine zeitgemässe Archivierung der Kantonsgeschichte ein und unterstützte die Suche nach einem neuen Standort. Schliesslich konnte 1982 der erste Archivzweckbau auf dem Areal der Universität Zürich-Irchel bezogen werden; unterdessen stehen dort drei Gebäude, die das Staatsarchiv beherbergen.
Der Freundeskreis setzt sich seit fünf Jahrzehnten für den Austausch zwischen dem Archiv und der Öffentlichkeit ein. Jährlich wird an der Mitgliederversammlung in einem Fachreferat ein für Zürich relevantes Thema aus der Geschichte beleuchtet. Einmal im Jahr reisen wir gemeinsam zu einem geschichtlich bedeutenden Platz im Kanton. Und alle Mitglieder erhalten kostenlos das Zürcher Taschenbuch: Ein Sammelband, der vielfältige Einblicke in die Vergangenheit des Kantons bietet.
Jubiläum 2026: Lieblingsquellen aus dem Staatsarchiv
Zum 50‑jährigen Bestehen präsentieren Vereinsmitglieder und Mitarbeitende des Staatsarchivs ihre persönliche Lieblingsquelle aus dem Archiv. Ausgewählte Dokumente, Bilder und Objekte kommen ans Licht und zeigen die Vielfalt des Archivguts und die vielen Wege, wie Geschichte rekonstruiert werden kann.
Die Beiträge erscheinen im Jubiläumsjahr fortlaufend auf LinkedIn sowie hier auf unserer Webseite. Wir laden Sie herzlich ein, mit uns einzutauchen und die Zürcher Geschichte aus neuen Perspektiven zu entdecken. Ende Jahr finden Sie hier alle Lieblingsquellen in einem Dokument zusammengefügt, das Sie herunterladen können.
Erleben Sie Zürcher Geschichte und entdecken Sie, was sie alles birgt, indem Sie Mitglied werden.
Die Lieblingsquellen im Einzelnen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Mit dem reich illustrierten Blatt inszenierte Johannes Krauer seine Verlobung mit Verena Kleiner. Die Brautleute sind darin ganz oben als Figuren dargestellt und mit ihren Namen versehen. Im Haupttext in der Mitte richtete sich Krauer an seine Liebste in religiösen Wendungen, gefasst in holprige Reime. Für ihre Zukunft erbat er von Gott ein christliches Leben in festem Glauben und Segen, Heil und Glück. Er pries seine unverbrüchliche Liebe und Treue gegenüber der Liebsten, der er ein gesundes, langes Leben wünschte.
Der Text ist von einem vielfarbig gestalteten Rahmen eingefasst, der aus diversen Zierelementen und Herzen und Kartuschen mit kurzen Sprüchen besteht. Das zentral platzierte Herz enthält Krauers Beteuerung, die für den Leser wegen übertriebener Diphthongierung erst auf den zweiten Blick lesbar ist: «Meit meinnen Feingern Thun ich schreiben daß ich Deir Weill Ewig Treü ver Bleiben.»
Warum gelangte ein solch aussergewöhnliches Blatt in die Bestände des Staatsarchivs? Das hatte mit der Lebensrealität der Brautleute zu tun, die in scharfem Kontrast und teils auch im Widerspruch stand zur heilen Welt, die das Blatt vorgaukelte.
Gegen die geplante Heirat von Johannes Krauer von Uetzikon und Verena Kleiner von Wädenswil legte der Stillstand Hombrechtikon in Anwendung des Matrimonialgesetzes nämlich Einspruch ein, und das Ehegericht in Zürich untersagte am 22. Dezember 1812 die Trauung des Paares «wegen dem heillosen, liederlichen, verschwänderischen, noch mit Diebereyen befleckten Lebenswandel des Krauers», durch den er seine Ökonomie gänzlich ruiniert hatte und ein Fallit geworden war. Zweieinhalb Monate zuvor hatte ihm Elisabeth Leimgruber von Fischenthal einen Sohn geboren. Damals war Krauer – im Alter von 25 Jahren – «ein noch nicht confirmierter Bursche»! Er hatte Verena Kleiner 1811 die Ehe versprochen und sie war hochschwanger. Das Gericht anerkannte ihn als Vater des ungeborenen Kindes und sprach es ihm bezüglich Geschlechtsnamen und Bürgerort als ehelich und erblich zu. Der ledige Johannes Krauer wurde also innert drei Monaten Vater von zwei Kindern und musste für deren Unterhalt sorgen.
Die meisten obigen Angaben gehen aus den Protokollen des Ehegerichts hervor, während die zugehörigen Akten kassiert wurden. Offensichtlich entging Krauers Ehepfand als aussergewöhnlich gestaltetes Blatt der Vernichtung. Es wurde im Staatsarchiv lange unverzeichnet unter den «Curiosa» aufbewahrt. Es ist fraglich, ob Krauer selber in der Lage war, das Blatt zu gestalten.
Johannes Krauer (1787-1831) gründete im Jahr 1815 mit Anna von Tobel (1788-1837) eine Familie, wobei er mit der Trauung drei Monate zuwarten musste, bis das Ehegericht eine von Verena Kleiner gegen ihn gerichtete Paternitätsklage abgewiesen hatte. Verena Kleiner (1786-1840) blieb ledig und starb in Wädenswil im Armenhaus.
StAZH GS 633.2
Im November 1815 schickten Johann Jakob Egg von Ellikon an der Thur und Heinrich Bär von Hütten eine Liste nach Zürich, in der sie alle in ihrer Baumwollmanufaktur beschäftigten Arbeitskräfte aufführten. Schnell fällt auf, dass es sich bei den 56 Frauen, Männern und Kindern um Familien handelte, die mehrheitlich aus Wädenswil und Richterswil stammten. Daneben zählten die Fabrikanten weitere 18 Personen auf, die im laufenden Jahr die Egg’sche Manufaktur verlassen hatten. Aufgrund der Herkunft der Arbeiterinnen und Arbeiter würde man annehmen, dass die Fabrik am rechten Zürichseeufer stand. Weit gefehlt. Die Baumwollspinnerei und Handweberei von Egg und Bär lag in Italien – im kleinen Dorf Piedimonte d’Alife nördlich von Neapel.
Meine Lieblingsquelle ist optisch kein Hingucker und auch inhaltlich nicht spektakulär. Sie fasziniert mich, weil sie ein Fenster auf eine wenig bekannte Arbeits- und Migrationsgeschichte öffnet. Im frühen 19. Jahrhundert kam es in der Ostschweiz wegen der Kontinentalsperre zu einer schweren Wirtschaftskrise, in der viele Fabrikarbeiterfamilien die Arbeit und das Auskommen verloren. In ihrer existenziellen Not liessen sich 1812 in Richterswil und Wädenswil rund 100 Personen von Egg und Bär anwerben und nahmen sogar die Emigration in Kauf. Die Obrigkeit hatte nichts dagegen einzuwenden, im Gegenteil: Angesichts der «gegenwärtigen, für die ärmere Classe der hießigen Cantons-Einwohner sehr drückenden Zeiten», bewilligte ihnen der Regierungsrat die Ausreise nach Italien. Die Gemeinden wiederum waren nicht unglücklich darüber, dass die Hungerleider in der neapolitanischen Manufaktur ihren Unterhalt suchten. Die einzige Bedingung, die der Regierungsrat an die Unternehmer stellte, war die Übernahme von zivilstandsamtlichen Aufgaben und die Sorge für die religiöse Betreuung der Arbeiterfamilien, die nun isoliert in einem katholischen Land lebten. Das Interesse der Regierung an den Ausgewanderten verflüchtigte sich jedoch bald. Die zitierte Quelle von 1815 ist vermutlich der letzte Etat, der von Egg und Bär nach Zürich geschickt wurde.
Wie wir wissen, setzte gegen Ende des 19. Jahrhunderts eine umgekehrte Migration ein. Vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg waren viele Italienerinnen und Italiener aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, ihre Arbeitskraft in der Schweiz zu schlechten Bedingungen zu verkaufen – darunter auch viele Menschen aus Süditalien. Dass sich vor nicht allzu langer Zeit zahlreiche Frauen und Männer aus den Zürcher Seegemeinden in einer ähnlichen wirtschaftlichen Notlage aufgemacht hatten, um ihr Glück in Italien zu suchen, war den Zürcherinnen und Zürchern in den Jahren der Hochkonjunktur wohlkaum mehr bewusst.
StAZH L 16.2, Nr. 33, Beilage 2
Familienregister (FR) gehören für alle Familienforscher zu den zentralen Quellen. Ihre Anfänge – früher Haushaltsrodel genannt – gehen bis ins 18. Jahrhundert zurück, und sie wurden bis 1875 von den Dorfpfarrern zusammengestellt. Wie diese die Register führten, war jeweils ihnen überlassen, da es keine Vorlagen und Richtlinien für deren Darstellung und Ausführung gab. Anfänglich dienten leere Buchseiten für die Eintragungen, später entwickelten die Pfarrherren Tabellen, die sie selbst linieren mussten. Erst im 19. Jahrhundert kamen Vordrucke zur Anwendung. Nach 1875 wurden die Register von den Zivilstandsämtern weitergeführt. Erst Anfang der 2000er-Jahre wurden sie durch eine Datenbank ersetzt; sie sind also der Digitalisierung zum Opfer gefallen!
Vorab einige Hinweise zum Verfasser des Dürntener Familienregisters: Es ist Leonhard Stierlin von Kloten (19.10.1804–25.11.1865), 1827 Katechet in Fluntern, 1829 ordiniert, 1835–1865 Pfarrer in Dürnten. Er redigierte den musikalischen Teil des zürcherischen Gesangbuches von 1853 und war Sachverständiger für neue Geläute und Orgeln. 1835 heiratete er Barbara Akermann von Fluntern (~17.2.1807–11.10.1849), mit der er 4 Kinder hatte.
Das hier vorgestellte FR ist übersichtlich und sauber dargestellt und fällt durch mehrere Eigenheiten auf. Zu Beginn eröffnen «Vorbemerkungen» die Handhabung und den Gebrauch. Es wird als «transportables Bürgeretat» bezeichnet und wurde 1840 erstellt und «zwar übereinstimmend mit demjenigen in grösserem Formate von A° 1837». Letzteres gelangte nicht ins Staatsarchiv und sollte noch im Kirchenarchiv Dürnten vorhanden sein, falls es nicht entsorgt wurde; eine diesbezügliche Anfrage wurde nicht ernsthaft beantwortet.
Warum Leonhard Stierlin 1837 ein neues FR planen wollte, hatte einen guten Grund. Ein früheres 1829 von Stierlins Vorgänger, Pfarrer Hans Jakob Fäsi, geführtes Register kann als abschreckendes Beispiel angesehen werden: Ein Gekritzel mit Streichungen und zahlreichen Einfügungen bildete ein schwer lesbares Gebilde, das nicht als Voraussetzung für eine Weiterführung dienen konnte.
Bei vielen Personen sind «Links» (Seitenzahlen) genannt: Hinweise etwa zu verheirateten Söhnen oder zur Herkunft der Ehefrauen, sofern diese aus Dürnten stammten. In der linken Spalte sind in roter Schrift die Familien der Eltern zusammengestellt und wiederum mit «Links» versehen. So wird offenbar, dass das ganze Dorf damals weitgehend «verwandt» war.
Dank diesen Angaben können zahlreiche «Stammbäumchen» zusammengestellt werden. Das war aber dem aufgeschlossenen Pfarrer noch zu wenig: Wenn bekannt, fügte er weiterführende «Genealogien» an, die solche «Stammbäumchen» zu grösseren Einheiten zusammenfassten. Beispiele dafür sind die Familien Buchmann und Hüni, beide von Tann. Damit kann man oft 1–2 Generationen weiter zurückverfolgen.
Heute wird es Bearbeitern von Familiengeschichten schwer gemacht. Der Datenschutz verunmöglicht nahezu die Einsichtnahme in die FR, und zum Forschen werden kostenpflichtige Bewilligungen verlangt. Wie die digitalen Daten einmal der Forschung zugänglich gemacht werden sollen, ist noch ungeklärt.
Und zum Schluss noch Folgendes:
Dieses jüngste und bis jetzt letzte öffentlich zugängliche FR von Dürnten stammt aus dem Jahr 1840, und das ist für Familienforscher keine erfreuliche Nachricht!
Nicht alle Archivalien des Staatsarchivs werden in einem der Magazine verwahrt und müssen für die Konsultation in den Lesesaal bestellt werden. Im Veranstaltungssaal des Staatsarchivs – wo der Freundeskreis jeweils im Dezember seine Jahresversammlung abhält – steht ein Archivschrank, der als Teil der Objektsammlung ebenfalls eine Archivalie ist. Er ist im Online-Archivkatalog unter der Signatur OBJ 161 verzeichnet. Die physische Benützbarkeit wird wenigüberraschend als «Eingeschränkt» bezeichnet.
Was hat es mit dem Schrank auf sich, dessen Türen im Normalfall geschlossen sind? Mit einer Breite von 2.6 Metern und einer Höhe von 2.9 Metern handelt es sich vermutlich um die grösste (und gewichtigste) Archivalie in den Beständen des Staatsarchivs. Öffnet man die Türen, werden 42 Schubladen sichtbar, die beschriftet sind, etwa mit «Graffschafft Kyburg» oder «Bericht unnd Verthreg mit gemeiner Lanndtschafft». Die Schubladen selbst sind heute leer, ihr Inhalt wird seit der Schaffung des Staatsarchivs im Jahr 1837 getrennt aufbewahrt. Auch das ursprüngliche Schloss ist nicht mehr funktionstüchtig, erkennbar ist aber, dass es dreier Schlüssel bedurfte, um den Schrank aufzuschliessen. Die Schlüssel waren im Besitz von drei vertrauenswürdigen Amtspersonen, den sogenannten Schlüsslern. Nur gemeinsam konnten sie den Schrank öffnen.
Der Archivschrank stammt aus dem 16. Jahrhundert. Er stand ursprünglich, zusammen mit zwei weiteren gleichartigen Schränken, in der oberen Sakristei des Grossmünsters, die dem Zürcher Stadtstaat spätestens seit dem 14. Jahrhundert als Archivraum diente. Die drei Schränke verwahrten mehrere Hundert Urkunden, darunter Reichsprivilegien und Bündnisverträge, aber auch die Rechtstitel über den Erwerb und Besitz der verschiedenenHerrschaftsgebiete der Stadt.
Gerold Meyer von Knonau, ab 1837 der erste Staatsarchivar im modernen Sinn, entnahm die Urkunden den über 100 «Trucken» in den drei Schränken, behielt die thematische Ordnung der Schubladen verdienstvollerweise aber bei. Er nummerierte die Stücke fein säuberlich mit roter Tinte und schuf so die heutige Urkundenabteilung C I «Stadt und Landschaft Zürich». Im Online-Archivkatalog wurde die ursprüngliche Ordnung virtuell rekonstruiert, aus den Schubladen wurde die Verzeichnungsstufe «Klasse», wo der ursprüngliche Standort (Schrank, Trucke) und die ursprüngliche Bezeichnung der Schublade nachgewiesen sind. Unterhalb der «Klassen» sind die Urkunden einzeln verzeichnet, mit ihrer ursprünglichen Signatur, und auf den Urkunden selbst finden sich zum Teil noch Vermerke wie «Gehört in die 37. Trucken in die Sacristy zum Grossen Münster».
Der leere Schrank kam in die Helferei an der Kirchgasse, wo er zuletzt im Breitingersaal im ersten Stockwerk der Aufbewahrung unter anderem von Materialien für die Sonntagsschule diente. Anlässlich der umfassenden Renovation der Helferei trat ihn die Kirchgemeinde Grossmünster 2012 dem Staatsarchiv ab, während die beiden anderen Schränke bereits Ende des 19. Jahrhunderts an das Schweizerische Landesmuseum gelangt waren.
In den nächsten Jahren soll die Urkundenabteilung C I integral digitalisiert werden. Damit lassen sich solche archivgeschichtlichen Zusammenhänge noch besser dokumentieren und gleichzeitig die Originale schonen, die die Jahrhunderte überdauert haben.
Als ich den Regierungsratsbeschluss vom 8. März 1873, mit dem die Statuten einer milchverarbeitenden Aktiengesellschaft aus Gündisau (Russikon) genehmigt wurden, zum ersten Mal vor Augen hatte, sah ich neben dem Haupttext eine Randbemerkung. Unterschrieben war das Dokument von Gottfried Keller. In einem Anflug von Begeisterung hielt ich diesen für den Autor der Randnotiz. Bei der Überprüfung der Quelle erwies sich jedoch ihr Inhalt als Teil des Beschlusses selbst (siehe Abbildung). Offensichtlich hatte der Name desberühmten Dichters meine Fantasie in die Irre geführt.
Die tiefen Umwälzungen der Industriellen Revolution des 19. Jahrhunderts, in deren Zusammenhang das erwähnte Dokument steht, fegten die uralte Welt des Ancien Régimes innert weniger Jahrzehnte weg und schufen die Grundlagen für unsere Gegenwart. Jene Revolution ergriff auch die Landwirtschaft von Gündisau, die sich auf Milch- und Viehwirtschaft spezialisiert hatte. Mit der Gründung der Sennereigesellschaft scheint man sich auf die neuen Marktverhältnisse eingestellt zu haben. Die Sennerei hatte die Form einer Aktiengesellschaft, wie solche damals während einer gewaltigen Spekulationsphase überall gegründet wurden. Allerdings liess die Gesellschaft keine spekulativen Geschäfte zu. Dennoch wurden ihren Statuten
«[...] in der Meinung die Genehmigung ertheilt, dass, wenn Beschwerden über Beeinträchtigung des Milchverkaufs an solche, die kein Vieh besitzen, erhoben und begründet erfunden würden, dieselbe zurückgezogen würde. [...]»
Die Androhung des allfälligen Rückzugs der Genehmigung weicht stilistisch auffällig vom übrigen Text ab und könnte daher durchaus auf eine Einflussnahme von Gottfried Keller hinweisen. Auf dem Hintergrund seiner späteren Erzählwerke erscheint mir dies nicht abwegig, führen uns diese doch die Schattenseiten des damaligen Fortschritts wie unter einer Lupe vor Augen. Zu ihnen zählt der zweite Band der Seldwyler Geschichten. Deren letzte Erzählung, «Das verlorene Lachen», zeigt, wie das private Leben fast aller Figuren, aber auch ihr wirtschaftliches und politisches Gebaren durch Profitstreben und Betrügereien grossen Schaden nehmen. Die Erzählung endet mit dem Gesinnungswandel eines Pfarrers, der mit spekulativen Papieren reich zu werden hoffte, weil er seinen Glauben verloren und schliesslich das Vermögen seiner Frau und Kinder in einer Finanzkrise verloren hatte:
«[...] Er führte mit schwerem Herzen noch eine Zeitlang seinen bedenklichen Tanz auf dem schwankenden Seile aus und war dann froh, [...] in ein weltliches Geschäft treten zu können, in welchem er sich viel geriebener und brauchbarer erwies, als Jukundus [...]; denn er, der Pfarrer, glaubte nicht leicht, was ihm einer vorgab.»
Im Konflikt dieser Figur kulminiert die Problematik jener Zeit, die auch die Vorbehaltsklausel bei der Genehmigung der Statuten nötig machte – ob vom Regierungsrat oder von Gottfried Keller eingefügt, bleibt dahingestellt.
Eines Tages in den späten Nullerjahren klopfte Lotti Lamprecht, Mitarbeiterin des Staatsarchivs im Projekt «Transkription von Kantonsratsprotokollen und Regierungsratsbeschlüssen», an meine Bürotür und sagte, sie habe soeben einen Beschluss des Kleinen Rats transkribiert, der so aussergewöhnlich sei, dass sie ihn mir zeigen wolle. Frau Lamprecht legte mir ihre Umschrift des rund zweiseitigen Beschlusses auf den Tisch. Und schnell war auch mir klar: Der Sachverhalt, der hier geschildert wird, ist tatsächlich aussergewöhnlich.
Jakob Jucker, ein 14jähriger Kerl aus dem Zürcher Oberland, begibt sich 1807 in napoleonische Kriegsdienste. 1809 wird er in Spanien gefangen genommen und in die Exklave Melilla in Nordafrika deportiert. Es gelingt ihm zwar die Flucht aus der Gefangenschaft «zu den Mohren», aber diese verkaufen ihn viermal, und schliesslich wird er in Algier dreieinhalb Jahre als Sklave gehalten. Im Mai 1816 wird er mit einem Schiffskonvoi nach Konstantinopel transportiert; auf derÜberfahrt muss er Wärterarbeiten für gefangene Grosskatzen verrichten.
In Konstantinopel kauft der österreichische Botschafter die «Christen-Sclaven» aus und sorgt für deren Transport nach Triest. Dort statten evangelische Schweizer Jakob Jucker mit Kleidern, Reisegeld und einem Pass aus und weisen ihn an, sich nach seiner Heimkehr bei den Behörden zu melden. Im Moment, als der Zürcher Kleine Rat beschliesst, die getätigten Auslagen zu erstatten, soll sich Jucker, inzwischen 23jährig, auf der Rückreise befinden.
Direkte Belege dafür, dass er sich tatsächlich zurückgemeldet und den Pass wieder abgegeben hat, fehlen. Aber dass die Erstattung der Auslagen nach langem Hin und Her schliesslich dank einem Ratsbeschluss erfolgte (vgl. StAZH MM 1.74 RRB 1820/0751), lässt die Vermutung zu, dass Jucker tatsächlich zurückkehrte.
Meine beiden Söhne waren im Moment, als Lotti Lamprecht den Beschluss des Kleinen Rats entdeckte, 19 bzw. 16 Jahre alt. Vielleicht trug das dazu bei, dass mir das Schicksal des Zürcher Oberländer Jünglings besonders nahe ging und seither immer wieder in den Sinn kommt. Es gibt aber meiner Ansicht nach auch viele allgemeine Gründe, noch heute über Jakob Jucker nachzudenken:
Waren sich die Mächtigen in der Schweiz bewusst, dass sie über Jahrhunderte ein System betrieben, das ihnen die Taschen füllte, indem es zahllose junge Männer aus der Unterschicht in fremde Kriegsdienste zog (oder trieb?) und diese im besten Fall Abenteuer erleben und Geld verdienen liess, sie aber im schlechten Fall der Verschleppung, Verstümmelung, Versklavung oder dem Tod preisgab? Oder anders gefragt: Hat Oberst Nicolas Antoine Xavier de Castella aus Fribourg, der ab 1807 Juckers Regiment kommandierte, gut verdient, gut gegessen und gut geschlafen, bis er Jahre später an der Beresina selbst schwer verwundet wurde? Wie ging das Leben von Jakob Jucker weiter? Schaffte er es nach seiner neunjährigen Odyssee rund ums Mittelmeer, sich hier eine Existenz aufzubauen und ein Auskommen zu sichern, vielleicht eine Familie zu gründen und seinen Enkeln zu erzählen von den Tigern auf dem Schiff? Oder trieb es ihn wieder in die Fremde? Wir wissen es nicht. Bis jetzt ist mir Jakob Jucker in den Quellen nicht wieder begegnet. Und es gibt auch im Historischen Lexikon der Schweiz keinen Artikel über ihn. Einen solchen gibt es dagegen über den Regimentskommandanten Nicolas Antoine Xavier de Castella. Er machte eine glänzende Karriere und starb 1830.
1875 entstand durch die Fusion der Eisenbahngesellschaften «Winterthur–Singen–Kreuzlingen» und «Winterthur–Zofingen» die Schweizerische Nationalbahn (SNB). Das Schienennetz ihrer doppelt gegabelten Linie von Singen und Konstanz über Etzwilen nach Winterthur und weiter über Kloten, Seebach, Wettingen, Baden Oberstadt, Lenzburg nach Aarau und Zofingen existiert grösstenteils noch heute und dient dem Regionalverkehr.
Mit Kapital von Städten und Gemeinden sollte die SNB unter dem Motto «Volksbahn statt Herrenbahnen» die etablierten Privatbahnen, namentlich die von Alfred Escher geführte Nordostbahn (NOB), konkurrenzieren. Von Anfang an stand sie aber unter einem schlechten Stern, einerseits, weil ihre Finanzen knapp waren, andererseits, weil der Grossraum Zürich von ihr nur in Seebach berührt wurde und eine Linie ins Stadtzentrum fehlte. Zwar hatte der Bund die Konzession dafür erteilt, aber die Zürcher Stadtregierung, im Verbund mit der NOB, legte sich quer.
Das letzte von diversen Projekten der SNB war eine Stichlinie von Seebach über Unterstrass an den Hirschengraben. Der Endbahnhof dieser Linie wäre am Ort errichtet worden, wo heute der markante Backsteinbau des Hirschengraben-Schulhauses steht. Dokumentiert ist dies im Antrag der Direktion der SNB an den Verwaltungsrat vom 27. Juni 1877, aus dem auch die verzweifelte finanzielle Situation der SNB hervorgeht, welche acht Monate später zum Konkurs führte, so dass die Strecke nicht mehr gebaut wurde.
Seit 35 Jahren arbeite ich für die Rektorate der ETH und der UZH in vier rund um das und auf dem vorgesehenen Bahnhofsareal gelegenen historischen Gebäuden: im Hauptgebäude der (von Alfred Escher mitinitiierten) ETH, deren Polyterrasse von der SNB mit einem Tunnel unterfahren worden wäre, im Stockargut (Künstlergasse 15) mit dem zugehörigen Gartenpavillon, und in der Liegenschaft Hirschengraben 60, in der Alfred Escher geboren wurde.
Buchstäblich nahe liegen daher Spekulationen zum Schicksal dieser Gebäude und des Bahnhofs, wäre er denn gebaut worden. Verschwunden wäre der Gartenpavillon des Stockargutes, dessen achteckiger Zentralraum mitten im reformiert geprägten Zürich die Illusion einer katholischen Kapelle weckt – bis man gewahr wird, dass das Deckenfresko nicht christliche Motive, sondern römische Gottheiten zeigt. Denn gewiss hätte damals das Geld und auch das denkmalpflegerische Bewusstsein gefehlt, um dieses barocke Bijou durch Wiederaufbau an anderer Stelle zu retten – wie dies etwa 2012 mit der Verschiebung des MFO-Gebäudes in Oerlikon geschah.
Indessen hätte das Hochschul- und Spitalquartier damals die Anbindung an den Bahnverkehr erhalten, auf die es bis heute wartet, nachdem 1984 die vorgeschlagene S-Bahn-Haltestelle «Uni» am Seilergraben in einer Volksabstimmung abgelehnt wurde. Aktuell besteht Hoffnung, dass der erweiterte Bahnhof Stadelhofen mit dem Bau eines Fussgängertunnels mit Fahrsteigen dereinst diese Rolle übernimmt.
Bis heute zeichnen sich Weltstädte durch mehrere Kopfbahnhöfe aus. Auch Zürich wäre mit dem «Bahnhof Hirschengraben» in diese Liga aufgestiegen. Ungewiss ist aber, ob der Bahnhof auf seinem engen Areal als Endbahnhof überlebt hätte, selbst bei einem Fortbestand der SNB, bis auch sie 1902 in den SBB aufgegangen wäre. Denkbar gewesen wäre die Weiterführung der Linie in einem kühnen Bogen über die Altstadt hinweg zum Hauptbahnhof. Die Zukunft gehörte aber nicht einer Hochbahn, sondern den 1989 und 2014 gebauten unterirdischen Durchgangslinien.
Schon als Kind habe ich meine Freizeit gern am Greifensee zugebracht und mich gefragt, wie die Menschen hier in früheren Zeiten gelebt haben. Ein Dokument, das darüber Aufschluss gibt, ist die sogenannte Fischereinung. Als Einung bezeichnete man sowohl den genossenschaftlichen Zusammenschluss einer Berufsgruppe, wie eben der Fischer, als auch das Regelwerk, das für sie galt.
Die älteste Einung des Greifensees datiert vom 6. April 1428. Damals hielten elf Fischer schriftlich fest, welche Regeln «von alter her» gegolten und «ir vordern an sy bracht» hätten. Der Text sollte jeweils zum Auftakt der Saison nach Ostern verkündet und von allen Fischern beschworen werden. Neben den Fischern und ihren Knechten mussten auch ihre Ehefrauen, Töchter und Mägde den Eid leisten, wenn sie bei der Arbeit auf dem See mithalfen. Wer gegen die Regeln verstiess, musste einerseits dem Vogt von Greifensee als dem Herrn über den See, andererseits der Gemeinschaft der Fischer eine Busse bezahlen, die man ebenfalls als Einung bezeichnete («wer dasbricht, der git den einung»).
Verschiedene Nachträge und Neufassungen zeigen, dass laufend neue Regeln aufgestellt wurden. So wuchs der Text von anfänglich 14 Artikeln bis gegen Ende des 16. Jahrhunderts auf 46 Artikel an. Am zahlreichsten waren Regeln, die den Fischbestand langfristig sichern sollten. Fast ebenso wichtig war für die Fischer, wie der «Kuchen» zwischen ihnen verteilt wurde: Die entsprechenden Regeln strebten keine Gleichheit an, sondern sollten gewährleisten, dass jeder Fischereibetrieb bei seiner relativen Grösse blieb. So gab es Fischer, denen nur Reusen erlaubt waren, während andere mit grossen Netzen fischen durften, dafür aber auch grössere Abgaben an den Vogt leisten mussten.
Die verschiedenen Fassungen dokumentieren die Entwicklung von der genossenschaftlichen zur herrschaftlichen Regulierung: Hatten die Fischer ihre Regeln 1428 noch selber diktiert, so wurde die Neufassung von 1574 ausdrücklich durch den Rat der Stadt Zürich erlassen. Bei der Revision von 1738 wurde schliesslich noch der letzte Rest der ursprünglich genossenschaftlichen Organisationsform getilgt, indem man das Dokument nicht mehr als «Einung», sondern als obrigkeitliche «Ordnung» bezeichnete.
Obwohl die Fischer ihre Selbstregulierung nicht dauerhaft bewahren konnten, ist ihre Einung ein spannendes Beispiel dafür, wie sich Menschen in früheren Zeiten organisiert haben, um natürliche Ressourcen gemeinschaftlich zu nutzen. Dass ihre Regeln darauf abzielten, kurzfristige Erfolge des Einzelnen hinter dem langfristigen Überleben der Gemeinschaft zurückzustellen, ist als Bemühung um Nachhaltigkeit heute genauso aktuell wie damals. Die genossenschaftliche Organisationsform erwies sich dabei als «Alternative jenseits von Markt und Staat», wie es die Wirtschaftsnobelpreisträgerin Elinor Ostrom formuliert hat.
In loser Folge (ungefähr alle zwei Wochen) veröffentlichen wir hier weitere Lieblingsquellen.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Telefon
Fax
Öffnungszeiten
Montag geschlossenDienstag 8 bis 19 Uhr
Mittwoch 8 bis 17.30 Uhr
Donnerstag 8 bis 19 Uhr
Freitag 8 bis 17.30 Uhr