Das Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft (ZAA) am Flughafen Zürich vollzieht Zwangsmassnahmen gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz. Auf dieser Seite erfahren Sie alles zum ZAA, von den Besuchszeiten bis zu den Beschäftigungsmöglichkeiten der eingewiesenen Personen.
Über uns
Das Zentrum für Ausländerrechtliche Administrativhaft (ZAA) befindet sich in den Räumlichkeiten des ehemaligen Flughafengefängnisses. Die Abteilung Strafvollzug wurde mit Eröffnung des ZAA geschlossen. In den kommenden Jahren wird das ZAA etappenweise weiter ausgebaut und das Angebot für die eingewiesenen Personen erweitert.
Das ZAA bietet 130 rechtskonforme Haftplätze für ausländerrechtliche Zwangsmassnahmen, die gender-, vulnerablen- und persönlichkeits-spezifische Bedürfnisse berücksichtigen.
Besuch
Möchten Sie eine Person im ZAA besuchen? Dann müssen Sie Ihren Besuch über das Formular anmelden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den Besuchsregeln und Geschenken.
Besuchszeiten
Montag bis Freitag:
13:45 bis 16:15 Uhr
Letzter Einlass: 15:45 Uhr
Besuche ausserhalb der regulären Zeiten (z.B. an Wochenenden und am Abend) sind auf Anfrage an besuche.zaa@ji.zh.ch ebenfalls möglich. Bitte beachten Sie, mindestens 24 Stunden vor dem gewünschten Termin Ihre Anfrage zu stellen. Eine Antwort erhalten Sie von uns via E-Mail. Diese beinhaltet auch Angaben über die von uns benötigten Informationen für Ihren Besuch.
Gaben und Geldgeschenke für eingewiesene Personen
Gaben für eingewiesene Personen
Sie können auch ohne eine Besuchsanmeldung vor Ort oder per Post Gaben und Geldgeschenke an eingewiesene Personen abgeben. Eine Abgabe vor Ort ist Montag bis Sonntag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr möglich.
Im Merkblatt für Gaben und Geldgeschenke sowie in der Hausordnung können Sie nachlesen, was sie mitbringen dürfen. Für Gaben, die per Post eintreffen gelten dieselben Bestimmungen. Nicht zugelassene Gaben werden abgewiesen.
Geldüberweisungen an eingewiesene Personen
Bargeld kann Montag bis Sonntag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises, eines Führerausweises oder eines F-, N- oder S-Ausweises persönlich abgegeben werden.
Es kann auch Geld überwiesen werden. Bitte beachten Sie, dass es von der Einzahlung bis zur Gutschrift rund eine Woche dauern kann.
Ab 1. Mai 2024 können Sie dafür die folgende Bankverbindung nutzen:
Einzahlung für | Kanton Zürich Finanzverwaltung |
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IBAN | CH64 0900 0ZAA 8000 2002 4 |
Oder scannen Sie diesen QR-Code in Ihrer Bank-App:
Bitte geben Sie beim Zahlungszweck unbedingt Vor- und Nachname und Geburtstag der begünstigten Person an, damit die Zentrumsleitung den Geldbetrag dem richtigen Konto zuordnen kann!
Beratungen für Familien von inhaftierten Personen
Wenn ein Mitglied Ihrer Familie im Gefängnis ist, stellen
sich viele Fragen: Mit wem kann ich sprechen? Wie kontaktiere ich die inhaftierte Person? Wann kann ich sie besuchen? Was sage ich den Kindern und anderen Verwandten? Wer bezahlt die Rechnungen? Wie geht mein Leben nun weiter?
Die Beratungsstellen von team72 und ExtraMural helfen Ihnen weiter. Die Beratungen sind gratis und vertraulich. Sie können persönlich, am Telefon, per Mail oder per Chat mit den Beraterinnen sprechen.
Betreuung & Behandlung
Die medizinischen Fachpersonen des Gesundheitsdienstes im ZAA stehen den eingewiesenen Personen sieben Tage pro Woche zur Verfügung. Inhaftierte Personen werden zudem am Eintrittstag von Fachpersonen zu ihrem Gesundheitszustand befragt und untersucht.- An mehreren Wochentagen versorgen Fachärztinnen und Ärzte die inhaftierten Personen.
- Das ZAA bietet eingewiesen Personen an mehreren Wochentagen Gesprächsmöglichkeiten mit Seelsorgerinnen und Seelsorgern der Landeskirchen oder Vertretern anderer Religionen.
- Das ZAA bietet als erste Einrichtung der ausländerrechtlichen Administrativhaft in der Schweiz einen Sozialdienst für Sozialberatungen an. Das Sozialamt des Kantons Zürich bietet zudem an zwei Wochentagen eine Rückkehrberatung für inhaftierte Personen an.
- Das für die besonderen Bedürfnisse der Inhaftierten ausgebildete Personal des ZAA ist täglich rund um die Uhr für die eingewiesenen Personen im Einsatz.
Arbeit
Das ZAA bietet den inhaftierten Personen mit agogisch ausgebildetem Fachpersonal verschiedene Möglichkeiten, einer Beschäftigung oder Arbeit nachzugehen. Das ZAA übernimmt gerne Arbeitsaufträge von externen Unternehmen und produziert hochwertige Produkte nach individuellen Vorgaben und Wünschen.
Folgende Arbeiten führen die inhaftierten Personen aus:
- Couvertieren, Falzen
- Abzählen, Wägen, Zusammentragen
- Abpacken
- Einschweissen, Leimen, Schrumpfen, Bandieren
Sport & Freizeit
Neben einem Andachts- und Fitnessraum stehen den eingewiesenen Personen Gemeinschafts- und Gruppenräumen mit Freizeitbeschäftigungen wie beispielsweise Gesellschaftsspiele, Tischtennis und Fussball zur Verfügung.
Die eingewiesenen Personen können sich auf mehreren Spazierhöfen mit insgesamt 1'200m2 alleine und/oder in Gruppen sportlich betätigen.
Smart Prisons Zürich (SMAZH)
Smart Prisons Zürich (SMAZH) ist seit Juli 2024 im ZAA im Pilotbetrieb. Die eingewiesenen Personen haben damit die Möglichkeit, Laptops in ihren Hafträumen zu nutzen. Das System bietet aktuell einen eingeschränkten Internetzugang, inkl. Möglichkeit zur Videotelefonie, ein Intranet mit wichtigen Informationen zum Aufenthalt im ZAA, ein Übersetzungstool sowie Offline-Inhalte via Kiwix. Das System kann gegen eine geringe Gebühr zeitlich unbegrenzt im eigenen Haftraum genutzt werden.
Leitung
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.