Für einen Besuch im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft anmelden

Anleitung

  1. Wichtige Informationen

    Möchten Sie eine Person im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft (ZAA) besuchen? Dann müssen Sie Ihren Besuch mindestens 3 Stunden im Voraus anmelden. Lesen Sie die folgenden Informationen, bevor Sie sich anmelden:

    • Mit einer Anmeldung zum Besuch erklären Besuchspersonen sich damit einverstanden, dass das ZAA Auskünfte bei Polizei und Strafbehörden zu ihrer Person einholen kann.
    • In Ausnahmefällen kann das ZAA einer Person den Besuch nicht erlauben. Es kann auch eine bereits erteilte Erlaubnis wieder entziehen.
    • Telefonische Anmeldungen oder Auskünfte zu Personen im ZAA sind aus Datenschutzgründen nicht möglich.
    • Besucherinnen und Besucher unter 18 Jahren benötigen eine Vollmacht, wenn sie jemanden im ZAA ohne gesetzlichen Vertreter besuchen möchten. Wenn Sie minderjährig sind, füllen Sie bitte das Formular «Vollmachtserklärung für Minderjährige» aus und senden es per Mail an besuche.zaa@ji.zh.ch.

    Besuchsregeln

    • Aus organisatorischen Gründen sind höchstens drei Personen pro Besuch erlaubt.
    • Personen, die alkoholisiert sind oder unter Drogen stehen, erhalten keinen Zutritt.
    • Die Zentrumsleistung kann Besucherinnen und Besuchern den Zutritt verbieten, wenn sie bei entsprechenden Kontrollen feststellt, dass diese Personen die Ordnung und Sicherheit im ZAA gefährden könnten. 
    • Besucherinnen und Besucher müssen nicht bewilligte Gegenstände sowie Uhren, Schmuck (ausser Eheringe), Mäntel und Jacken in die Garderobenschränke einschliessen. Religiös bedingte Kopfbedeckungen sind nach einer Kontrolle erlaubt.
    • Das ZAA kann Personen von Besuchen ausschliessen, die wiederholt gegen Besuchervorschriften verstossen, Anweisungen des Personals nicht befolgen oder in anderer Weise die Sicherheit und Ordnung des Zentrums gefährden.

    Regeln zu Geschenken

    • Geldgeschenke (in Schweizer Franken) müssen Sie am Empfang abgeben. Die ZAA-Verwaltung schreibt den Betrag dann dem Konto der eingewiesenen Person gut. Geldgeschenke in Euro und US-Dollar können ebenfalls entgegengenommen und in CHF gewechselt werden.
    • Folgende Geschenke und Gaben dürfen Sie nicht mitbringen:
      • Rohes Fleisch & Fisch sowie alle Lebensmittel, welche vor dem Verzehr gekocht werden müssen.
      • Sämtliche Glas- und Blechbehälter
      • Produkte, die sich nicht in der ungeöffneten Originalverpackung befinden und selbst hergestellte Waren
      • Waren, die übermässigen Kontrollaufwand verlangen, wie beispielsweise Früchte, Gemüse, Trockenobst, Körnerprodukte, Nüsse mit Schalen, Pulver, Granulate, Blumen und Pflanzen
      • Elektronische Geräte. Erlaubt sind Zahnbürsten, Rasierer, Haarschneider und Nasenhaarschneider, wenn sie neu und originalverpackt sind.
      • Medikamente
    • Schreibmaterial für Notizen wird Ihnen durch die Mitarbeitenden des ZAA zur Verfügung gestellt.
    • Sie dürfen Eigentum der eingewiesenen Personen mitbringen. Nach einer Kontrolle nimmt das Personal dieses an. Waren und Gegenstände, die im Haus nicht erlaubt sind, lagert das ZAA und übergibt es den eingewiesenen Personen bei deren Austritt.
    • Das ZAA kann Gaben und Geschenke ablehnen.

    Haben Sie Fragen zum Besuch oder zu Gaben und Geschenken? Kontaktieren Sie uns per Mail an: besuche.zaa@ji.zh.ch

    Bitte beachten Sie, dass telefonische Anfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden können.

  2. So erhalten Sie die Besuchsbewilligung

    Vorteile:

    • Füllen Sie das Online-Anmeldeformular unter Schritt 4 aus.
    • Für jede Besuchsperson muss ein eigenes Anmeldeformular abgeschickt werden.
    • Wir prüfen Ihren Antrag, sobald er bei uns eingegangen ist.
    • Falls wir Ihr Besuchsgesuch bewilligen können, erfahren Sie dies per E-Mail.
       
  3. Am Besuchstag mitbringen

    Bevor Sie am Besuchstag anreisen, denken Sie bitte daran: Bringen Sie unbedingt den Ausweis mit, den Sie in der Besuchsanmeldung angegeben haben (Ausweis oder eine Identitätskarte). Ohne diesen Ausweis können wir Ihnen keinen Zutritt zum ZAA gewähren. Für Kinder ab 3 Jahren müssen Sie auch einen Ausweis mitbringen.   

    Hier finden Sie eine ausführliche Anfahrtsbeschreibung zum Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft (ZAA):

  4. Anmeldung für einen Besuch

    Ihre persönlichen Angaben
    Ihre persönlichen Angaben

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Die Eingabe entspricht nicht den Vorgaben für eine Telefonnummer.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    TT.MM.JJJJ

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Unter 18 Jahren

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Einverständnis

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Ihre Rolle als Besucherin oder Besucher
    Ihre Rolle als Besucherin oder Besucher

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Begleitung
    Kommen Sie in Begleitung?

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    Kommentar
    Persönliche Angaben der Begleitperson
    Persönliche Angaben der Begleitperson

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

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    TT.MM.JJJJ

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    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Unter 18 Jahren

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Einverständnis

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Rolle der Begleitperson

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Angaben zur Person, die Sie besuchen möchten
    Anrede

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    TT.MM.JJJJ

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    Information zur Besuchszeit

    Vielen Dank.

    Wir haben Ihr Gesuch für einen Besuch erhalten. Sobald ein Entscheid zur Bewilligung gefällt wurde, melden wir uns per Mail wieder bei Ihnen. Der Besuch kann nur durchgeführt werden, nachdem Sie unser Bestätigungsmail erhalten haben.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

Kontakt

Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft

Adresse

Postfach
8058 Zürich-Flughafen
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 70 00

E-Mail

besuche.zaa@ji.zh.ch