Für einen Besuch im ZAA anmelden
Anleitung
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Wichtige Informationen
Möchten Sie eine Person im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft (ZAA) besuchen? Dann müssen Sie Ihren Besuch mindestens 3 Stunden im Voraus anmelden. Lesen Sie die folgenden Informationen, bevor Sie sich anmelden:
- Mit einer Anmeldung zum Besuch erklären sich Besuchspersonen damit einverstanden, dass das ZAA Auskünfte bei Polizei und Strafbehörden zu ihrer Person einholen kann.
- In Ausnahmefällen kann das ZAA einer Person den Besuch nicht erlauben. Es kann auch eine bereits erteilte Erlaubnis wieder entziehen.
- Telefonische Anmeldungen oder Auskünfte zu Personen im ZAA sind aus Datenschutzgründen nicht möglich.
- Wenn eine minderjährige Person jemanden im ZAA ohne Eltern oder gesetzlichen Vormund aber in Begleitung eines Erwachsenen, besuchen möchte, benötigt sie eine Vollmachtserklärung. Die Vollmachtserklärung muss von den Eltern oder einem gesetzlichen Vormund unterzeichnet werden. Der Besuch kann nur stattfinden, wenn sie von der im Formular angegebenen Begleitperson begleitet wird. Die Begleitperson trägt während der Zeit des Besuches die Verantwortung für die minderjährige Person.
- Füllen Sie hierzu bitte das Formular «Vollmachtserklärung für Minderjährige» aus und senden es per Mail an besuche.zaa@ji.zh.ch.
- Die Vollmachtserklärung ist keine Besuchsanmeldung. Füllen Sie für einen Besuch zusätzlich auch das Anmeldeformular unter Punkt 04 für alle Besuchenden aus.
Besuchsregeln
- Aus organisatorischen Gründen sind höchstens drei Personen pro Besuch erlaubt.
- Personen, die alkoholisiert sind oder unter Drogen stehen, erhalten keinen Zutritt.
- Die Zentrumsleistung kann Besucherinnen und Besuchern den Zutritt verbieten, wenn sie bei entsprechenden Kontrollen feststellt, dass diese Personen die Ordnung und Sicherheit im ZAA gefährden könnten.
- Besucherinnen und Besucher müssen nicht bewilligte Gegenstände sowie Uhren, Schmuck (ausser Eheringe), Mäntel und Jacken in die Garderobenschränke einschliessen. Religiös bedingte Kopfbedeckungen sind nach einer Kontrolle erlaubt.
- Das ZAA kann Personen von Besuchen ausschliessen, die wiederholt gegen Besuchervorschriften verstossen, Anweisungen des Personals nicht befolgen oder in anderer Weise die Sicherheit und Ordnung des Zentrums gefährden.
Regeln zu Geschenken
- Geldgeschenke (in Schweizer Franken) müssen Sie am Empfang abgeben. Die ZAA-Verwaltung schreibt den Betrag dann dem Konto der eingewiesenen Person gut. Geldgeschenke in Euro und US-Dollar können ebenfalls entgegengenommen und in CHF gewechselt werden.
- Folgende Geschenke und Gaben dürfen Sie nicht mitbringen:
- Rohes Fleisch & Fisch sowie alle Lebensmittel, welche vor dem Verzehr gekocht werden müssen.
- Sämtliche Glas- und Blechbehälter.
- Produkte, die sich nicht in der ungeöffneten Originalverpackung befinden und selbst hergestellte Waren.
- Waren, die übermässigen Kontrollaufwand verlangen, wie beispielsweise Früchte, Gemüse, Trockenobst, Körnerprodukte, Nüsse mit Schalen, Pulver, Granulate, Blumen und Pflanzen.
- Elektronische Geräte. Erlaubt sind Zahnbürsten, Rasierer, Haarschneider und Nasenhaarschneider, wenn sie neu und originalverpackt sind.
- Medikamente
- Schreibmaterial für Notizen wird Ihnen durch die Mitarbeitenden des ZAA zur Verfügung gestellt.
- Sie dürfen Eigentum der eingewiesenen Personen mitbringen. Nach einer Kontrolle nimmt das Personal dieses an. Waren und Gegenstände, die im Haus nicht erlaubt sind, lagert das ZAA und übergibt es den eingewiesenen Personen bei deren Austritt.
- Das ZAA kann Gaben und Geschenke ablehnen.
Haben Sie Fragen zum Besuch oder zu Gaben und Geschenken? Kontaktieren Sie uns per Mail an: besuche.zaa@ji.zh.ch.
Bitte beachten Sie, dass telefonische Anfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden können.
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So erhalten Sie die Besuchsbewilligung
Vorteile:
- Füllen Sie das Online-Anmeldeformular unter Schritt 04 aus.
- Pro Besuch können maximal 3 Personen angemeldet werden. Alle müssen im gleichen Anmeldeformular aufgeführt werden, das gilt auch für Kinder.
- Wir prüfen Ihren Antrag, sobald er bei uns eingegangen ist.
- Falls wir Ihr Besuchsgesuch bewilligen können, erfahren Sie dies per E-Mail.
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Am Besuchstag mitbringen
Bevor Sie am Besuchstag anreisen, denken Sie bitte daran: Bringen Sie unbedingt den Ausweis mit, den Sie in der Besuchsanmeldung angegeben haben (Ausweis oder eine Identitätskarte). Ohne diesen Ausweis können wir Ihnen keinen Zutritt zum ZAA gewähren. Für Kinder ab 3 Jahren müssen Sie auch einen Ausweis mitbringen.
Hier finden Sie eine ausführliche Anfahrtsbeschreibung zum Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft (ZAA):
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Anmeldung für einen Besuch