Gefängnis Horgen

Teaser Gefängnis Horgen

Das Gefängnis Horgen vollzieht Untersuchungs- und Sicherheitshaft für erwachsene Männer.

Über uns

Das Gefängnis Horgen wurde im Dezember 2019 geschlossen. Im März 2022 wurde der Betrieb nach kleineren Reperaturarbeiten wieder aufgenommen. Seiter ist es für den Vollzug von Untersuchungs- und Sicherheitshaft zuständig. 

Im Gefängnis Horgen stehen 51 Haftplätze zur Verfügung, welche ausschliesslich für erwachsene Männer vorgesehen sind.

Besuch

Angehörige und Anwälte können Inhaftierte im Gefängnis Horgen besuchen. Grundsätzlich sind im Gefängnis Horgen Angehörigenbesuche nur mit Trennscheibe möglich und bedürfen einer Bewilligung der zuständigen Stelle (Staatsanwaltschaft oder zuständiges Gericht).

Besuchszeiten

Montag bis Freitag:

08.00 bis 11.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr

Mittwochnachmittag (für Familien mit Kindern reserviert):

13.15 bis 16.00 Uhr

An Wochenenden und Feiertagen sind keine Besuche möglich.

Besuchsbewilligung und Voranmeldung

Vorteile:

  • Vor dem Besuch muss eine Besuchsbewilligung bei der Staatsanwaltschaft eingeholt werden.
  • Für Insassenbesuche ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich: +41 43 258 15 51.

Beratungen für Familien von inhaftierten Personen

Wenn ein Mitglied Ihrer Familie im Gefängnis ist, stellen sich viele Fragen: Mit wem kann ich sprechen? Wie kontaktiere ich die inhaftierte Person? Wann kann ich sie besuchen? Was sage ich den Kindern und anderen Verwandten? Wer bezahlt die Rechnungen? Wie geht mein Leben nun weiter?

Die Beratungsstellen von team72 und ExtraMural helfen Ihnen weiter. Die Beratungen sind gratis und vertraulich. Sie können persönlich, am Telefon, per Mail oder per Chat mit den Beraterinnen sprechen.

Geldüberweisung an Inhaftierte

Bargeld für eine inhaftierte Person kann während der ordentlichen Geschäftszeit gegen Quittung bei der Gefängnisverwaltung abgegeben werden.

Es kann auch Geld überwiesen werden. Hier finden Sie die Angaben zur Bankverbindung: 

 
 
Einzahlung für Kanton Zürich Finanzverwaltung
IBAN CH76 0900 0GFH 8000 2002 4
BIC POFICHBEXXX

Oder scannen Sie diesen QR-Code in Ihrer Bank-App:

Mit diesem QR-Code können Sie Geld auf das Konto einer inhaftieren Person überweisen.

Bitte geben Sie beim Zahlungszweck unbedingt Name, Vornamen und Geburtsdatum der begünstigten Person an, damit die Verwaltung den Geldbetrag dem richtigen Konto zuordnen kann!

Betreuung und Versorgung

In jedem Gefängnis stehen ein Arztdienst, eine Seelsorge und eine Sozialberatung zur Verfügung. Das Gefängnis zieht bei psychischen Problemen der Inhaftierten eine Psychiaterin oder einen Psychiater bei.

Die Inhaftierten werden innerhalb von sieben Tagen ab Eintritt vom Arztdienst unentgeltlich untersucht. Bei der Untersuchung werden auch Arbeitsfähigkeit und Vollzugstauglichkeit geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Abklärungen oder Therapien veranlasst.

Freizeit

Die Inhaftierten haben die Möglichkeit, sich im Fitnessraum sportlich zu betätigen. In jedem Fall können die Inhaftierten in ihrer Freizeit auf der Zelle ein individuelles Trainingsprogramm absolvieren. Ob Geräte zur körperlichen Ertüchtigung (Hanteln aus Plastik, etc.) erlaubt sind, entscheidet die Gefängnisleitung.

Leitung

Daniel Bosshart

Gefängnisleiter

Foto von Daniel Bosshart

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Gefängnis Horgen

Adresse

Burghaldenstrasse 1
Postfach
8810 Horgen
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 15 51

Telefon

E-Mail

gefaengnis.horgen@ji.zh.ch