Das Gefängnis Horgen vollzieht Untersuchungs- und Sicherheitshaft für erwachsene Männer.
Über uns
Das Gefängnis Horgen wurde im Dezember 2019 geschlossen. Im März 2022 wurde der Betrieb nach kleineren Reperaturarbeiten wieder aufgenommen. Seiter ist es für den Vollzug von Untersuchungs- und Sicherheitshaft zuständig.
Im Gefängnis Horgen stehen 51 Haftplätze zur Verfügung, welche ausschliesslich für erwachsene Männer vorgesehen sind.
Besuch
Angehörige und Anwälte können Inhaftierte im Gefängnis Horgen besuchen. Grundsätzlich sind im Gefängnis Horgen Angehörigenbesuche nur mit Trennscheibe möglich und bedürfen einer Bewilligung der zuständigen Stelle (Staatsanwaltschaft oder zuständiges Gericht).
Besuchszeiten
Montag bis Freitag:
- 08.00 bis 11.00 Uhr
- 13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwochnachmittag (für Familien mit Kindern reserviert):
- 13.15 bis 16.00 Uhr
An Wochenenden und Feiertagen sind keine Besuche möglich.
Besuchsbewilligung und Voranmeldung
Vorteile:
- Vor dem Besuch muss eine Besuchsbewilligung bei der Staatsanwaltschaft eingeholt werden.
- Für Insassenbesuche ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich: +41 43 258 15 51.
Beratungen für Familien von inhaftierten Personen
Wenn ein Mitglied Ihrer Familie im Gefängnis ist, stellen sich viele Fragen: Mit wem kann ich sprechen? Wie kontaktiere ich die inhaftierte Person? Wann kann ich sie besuchen? Was sage ich den Kindern und anderen Verwandten? Wer bezahlt die Rechnungen? Wie geht mein Leben nun weiter?
Die Beratungsstellen von team72 und ExtraMural helfen Ihnen weiter. Die Beratungen sind gratis und vertraulich. Sie können persönlich, am Telefon, per Mail oder per Chat mit den Beraterinnen sprechen.
Erklärfilme für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche, deren Mutter oder Vater inhaftiert ist, stehen oft vor vielen Fragen. Um verständlich nachzuvollziehen, was mit dem betroffenen Elternteil passiert, wurden leicht zugängliche Erklärvideos erstellt.
Die Videos sowie ergänzende Fragen und Antworten sind auf der Webseite von ExtraMural verfügbar:
Geldüberweisung an Inhaftierte
Bargeld für eine inhaftierte Person kann während der ordentlichen Geschäftszeit gegen Quittung bei der Gefängnisverwaltung abgegeben werden.
Es kann auch Geld überwiesen werden. Hier finden Sie die Angaben zur Bankverbindung:
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|---|---|
| Einzahlung für | Kanton Zürich Finanzverwaltung |
| IBAN | CH76 0900 0GFH 8000 2002 4 |
| BIC | POFICHBEXXX |
Oder scannen Sie diesen QR-Code in Ihrer Bank-App:
Bitte geben Sie beim Zahlungszweck unbedingt Name, Vornamen und Geburtsdatum der begünstigten Person an, damit die Verwaltung den Geldbetrag dem richtigen Konto zuordnen kann!
Betreuung und Versorgung
In jedem Gefängnis stehen ein Arztdienst, eine Seelsorge und eine Sozialberatung zur Verfügung. Das Gefängnis zieht bei psychischen Problemen der Inhaftierten eine Psychiaterin oder einen Psychiater bei.
Die Inhaftierten werden innerhalb von sieben Tagen ab Eintritt vom Arztdienst unentgeltlich untersucht. Bei der Untersuchung werden auch Arbeitsfähigkeit und Vollzugstauglichkeit geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Abklärungen oder Therapien veranlasst.
Arbeit
Die Inhaftierten in Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind weder zur Arbeit noch zum Schulbesuch verpflichtet. Auf freiwilliger Basis können sie im Gefängnis Horgen jedoch Aufgaben innerhalb des Gefängnisses übernehmen und werden dafür entsprechend entlöhnt.
Zu diesen Tätigkeiten gehören beispielsweise:
- Wäscherei
- Reinigung und Hausdienst
- Renovationsarbeiten
- Barbershop
Freizeit
Die Inhaftierten haben die Möglichkeit, sich im Fitnessraum sportlich zu betätigen. In jedem Fall können die Inhaftierten in ihrer Freizeit auf der Zelle ein individuelles Trainingsprogramm absolvieren. Ob Geräte zur körperlichen Ertüchtigung (Hanteln aus Plastik, etc.) erlaubt sind, entscheidet die Gefängnisleitung.
Leitung
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
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