Gefängnis Horgen
Bis im Frühjahr 2022 wurde das Gefängnis Horgen als Quarantäne- und Isolationsstation für inhaftierte Personen gebraucht. Seit April 2022 vollzieht das Gefängnis Horgen Untersuchungs- und Sicherheitshaft.
Inhaltsverzeichnis
Über uns
Das Gefängnis Horgen wurde im Dezember 2019 geschlossen. Ein Zeitpunkt, zu dem noch niemand ahnen konnte, dass es nur ein Viertel Jahr später unter völlig anderen Voraussetzungen wiedereröffnet wird. Bis im März 2022 wurde das Gefängnis Horgen als Quarantäne- und Isolationsstation für in die Untersuchungshaft eintretende Personen betrieben. Seit der Aufhebung der Coronamassnahmen wird im Gefängnis Horgen zeitgemässe Untersuchungshaft vollzogen.
Vorteile:
- Kapazität: 51 Haftplätze
- Mitarbeitende: 24
Besuch
Angehörige und Anwälte können Inhaftierte im Gefängnis Horgen besuchen. Grundsätzlich sind im Gefängnis Horgen Angehörigenbesuche nur mit Trennscheibe möglich und bedürfen einer Bewilligung der zuständigen Stelle (Staatsanwaltschaft oder zuständiges Gericht).
Besuchszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 bis 11.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwochnachmittag (für Familien mit Kindern reserviert):
13.15 bis 16.00 Uhr
An Wochenenden und Feiertagen sind keine Besuche möglich.
Besuchsbewilligung und Voranmeldung
Vorteile:
- Vor dem Besuch muss eine Besuchsbewilligung bei der Staatsanwaltschaft eingeholt werden.
- Für Insassenbesuche ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich: +41 43 258 15 51
Geldüberweisung an Inhaftierte
Bargeld für eine inhaftierte Person kann während der ordentlichen Geschäftszeit gegen Quittung bei der Gefängnisleitung abgegeben werden.
Es kann auch Geld überwiesen werden. Hier finden Sie die Angaben zur Bankverbindung:
Einzahlung für | Name der begünstigten Person, Gefängnis Horgen, Burghaldenstrasse 1, 8810 Horgen |
---|---|
Konto | 15-554377-1 |
IBAN | CH78 0900 0000 1555 4377 1 |
Bitte geben Sie beim Zahlungszweck unbedingt den Namen und Vornamen der begünstigten Person an, damit die Gefängnisleitung den Geldbetrag dem richtigen Konto zuordnen kann.
Betreuung und Versorgung
In jedem Gefängnis stehen ein Arztdienst, eine Seelsorge und eine Sozialberatung zur Verfügung. Das Gefängnis zieht bei psychischen Problemen der Inhaftierten eine Psychiaterin oder einen Psychiater bei.
Die Inhaftierten werden innerhalb von sieben Tagen ab Eintritt vom Arztdienst unentgeltlich untersucht. Bei der Untersuchung werden auch Arbeitsfähigkeit und Vollzugstauglichkeit geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Abklärungen oder Therapien veranlasst.
Freizeit
Die Inhaftierten haben die Möglichkeit, sich im Fitnessraum sportlich zu betätigen. In jedem Fall können die Inhaftierten in ihrer Freizeit auf der Zelle ein individuelles Trainingsprogramm absolvieren. Ob Geräte zur körperlichen Ertüchtigung (Hanteln aus Plastik, etc.) erlaubt sind, entscheidet die Gefängnisleitung.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
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Kontakt
Gefängnis Horgen
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8810 Horgen
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