Die Abteilung Gemeindefinanzen hat in den letzten vier Jahren die Rechnungen sämtlicher Gemeinden im Kanton unter die Lupe genommen. Das Fazit ist erfreulich: Die Umstellung auf das neue Rechnungslegungsmodell HRM2 ist den Gemeinden gelungen – und sie werden jedes Jahr besser.
Vergleichbar und transparent
Im Jahr 2018 führte der Kanton Zürich das neue Gemeindegesetz und das harmonisierte Rechnungslegungsmodell HRM2 in den Gemeinden ein. Das Ziel der Reform: Die Gemeinden sollen ihre Finanzhaushalte vergleichbar und transparent führen. So wie es auch die Kantonsverfassung verlangt.
Diese Anpassungen waren für die Zürcher Gemeinden umfangreich und anspruchsvoll. Der Kanton hat deshalb Unterstützungsangebote entwickelt. Zudem hat der Regierungsrat 2019 die Aufsicht über die Gemeindefinanzen neu organisiert (siehe Infobox). Seither prüft das Gemeindeamt die Jahresrechnung jeder Gemeinde im Kanton alle vier Jahre vertieft.
Nun ist der erste Zyklus abgeschlossen. Die Resultate sind erfreulich. Von den ersten Rechnungen aus dem Jahr 2019 bis zu den letzten im Jahr 2022 gab es in allen Bereichen Verbesserungen.
Weniger Fehler- und Warnmeldungen im Webtool
Das Gemeindeamt führt bei den Jahresrechnungen jeweils eine digitale Prüfung durch. Das entsprechende Webtool hat es zusammen mit dem Statistischen Amt entwickelt. Die digitale Prüfung zeigt an, wenn Einträge in den Kontenrahmen und der funktionalen Gliederung nicht plausibel erscheinen.
Die Rechnungen 2019 wiesen noch über 1000 Fehler- und Warnmeldungen aus. In den Rechnungen der beiden Folgejahre waren es jeweils nur noch halb so viele.
Das Webtool steht auch den Gemeinden zur Verfügung. Sie können ihre Jahresrechnung damit selbst überprüfen und korrigieren, bevor sie diese dem Kanton übermittelt. Viele Gemeinden nutzen dieses Tool. Das dürfte wesentlich zur Qualitätssteigerung beigetragen haben.
Weniger Beanstandungen
Auch die Resultate der detaillierten Prüfung zeigen, dass die Qualität der Rechnungslegung steigt. Das Gemeindeamt untersucht jährlich rund 90 Jahresrechnungen eingehend. Dabei fand es jedes Jahr weniger Mängel. 2019 beanstandete es noch bei rund 75 Prozent der Jahresrechnungen einen oder mehrere Fehler. Vier Jahre später waren es etwas weniger als 60 Prozent. Zum Rückgang hat beigetragen, dass die Jahresrechnungen vollständiger sind. So führen die Gemeinden zum Beispiel die Beteiligungen lückenloser auf.
Erfreulich ist zudem, dass es fast keine grösseren Beanstandungen gab. Dazu gehören zum Beispiel Fonds ohne gesetzliche Grundlage oder die Einsetzung einer unzulässigen Revisionsstelle. Solche Fälle sind selten. Zudem sind auch sie in der Vier-Jahres-Beobachtung rückläufig.
Umstellung ist gelungen
Rund fünf Jahre nach der Reform wird somit deutlich, dass die Gemeinden ihren Finanzhaushalt in grossen Schritten an das neue Gemeindegesetz und die neue Rechnungslegung angepasst haben. Dank ihrem Engagement ist die Umsetzung dieser umfassenden Reform schnell gelungen.
Die Arbeiten der letzten Jahre haben zudem deutlich gemacht, dass die verschiedenen Akteure sich konstruktiv und auf Augenhöhe begegnen. Die Zusammenarbeit mit den Finanzverantwortlichen in den Gemeinden sowie den Verbänden funktioniert gut. Auch mit den Bezirksräten arbeitet das Gemeindeamt eng zusammen. Das wiederum stärkt die Finanzaufsicht.
All das hat dazu beigetragen, dass die Praxis der Rechnungslegung heute deutlich einheitlicher ist. Das Ziel der Reform ist also erreicht.
Als nächstes geht es nun darum, diese höhere Datenqualität zu nutzen. Zuverlässige und vergleichbare Finanzdaten der Gemeinden sind wichtig für die öffentliche Meinungsbildung und die politische Diskussion. Das Gemeindeamt arbeitet deshalb daran, aus diesen umfangreichen Finanzdaten wesentliche Aspekte sichtbar und damit die Daten breiter zugänglich zu machen.
Neue Aufsicht über die Gemeindefinanzen
Seit 2019 ist die Aufsicht über die Zürcher Gemeindefinanzen neu organisiert. Wie schon zuvor sind dabei grundsätzlich die Bezirksräte dafür zuständig, die Jahresrechnungen der Gemeinden und von gemeinderechtlichen Organisationen wie Zweckverbänden oder Anstalten zu prüfen. Neu prüft aber das Gemeindeamt anstelle der Bezirksräte die Rechnungen regelmässig vertieft. Bei den Gemeinden ist das alle vier Jahre der Fall, bei den gemeinderechtlichen Organisationen alle sechs Jahre. Die neue Organisation der Aufsicht soll dabei helfen, das Verfassungsziel von vergleichbaren und transparenten Gemeindefinanzen zu erreichen. Sie soll zudem die Qualität der Finanzdaten erhöhen. Das ist unter anderem für den korrekten Vollzug des Finanzausgleichs nötig.