Einbürgerungen: Neues Recht, neuer Prozess

Die Abteilung Einbürgerungen hat ein bewegtes Jahr hinter sich. Zusammen mit den Gemeinden hat sie den Einbürgerungsprozess digitalisiert und das neue Bürgerrecht eingeführt. Das alles hat das Einbürgerungswesen im Kanton Zürich fairer, einheitlicher und bedienungsfreundlicher gemacht.

Höchste Zeit für ein neues Gesetz

Am 15. Mai 2022 hat die Zürcher Stimmbevölkerung das Fundament für ein faires, schlankes und kunden­freundliches Einbürgerungs­wesen gelegt: Sie hat das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz mit einer deutlichen Mehrheit von 70 Prozent angenommen. Es war unbestritten an der Zeit für ein neues Gesetz: Das alte stammte aus dem Jahr 1926. Am 1. Juli 2023 traten das neue Gesetz und die dazugehörige Verordnung in Kraft.

Eine der wichtigsten Neuerungen sind die einheitlichen Regeln zur Prüfung der Grundkenntnisse. Diese «Einbürgerungstests» sorgen schweizweit immer wieder für negative Schlagzeilen. Es sind Geschichten von Gemeinden, die Bewerbende abgewiesen haben, weil sie Name und Öffnungszeiten der Dorfkneipe nicht kannten oder den tiefsten Punkt des naheliegenden Sees nicht nennen konnten. Auch das Bundesgericht zeigte für eine solch strenge Praxis kein Verständnis. 

Glücklicherweise gab es kaum je solche Berichte aus Zürcher Gemeinden. Doch auch sie gingen sehr unterschiedlich dabei vor, die Grundkenntnisse zu testen. Mittlerweile wenden nun fast 95 Prozent der Gemeinden den digitalen Grundkenntnistest an. Der Kanton stellt ihn den Gemeinden gratis zur Verfügung. Er entspricht den neuen gesetzlichen Anforderungen und funktioniert für alle Bewerbenden gleich.

Weniger Dokumente, mehr digitale Prozesse

Die neuen Rechtsgrundlagen sorgen auch dafür, dass die Bewerbenden weniger Dokumente einreichen müssen. Viele der Informationen, die für die Prüfung des Gesuchs nötig sind, kann der Kanton selbst beschaffen. So entfallen für die Bewerbenden Kosten und für alle Beteiligten Verzögerungen im Verfahren.

Mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz ist es ausserdem möglich, das Einbürgerungsverfahren digital abzuwickeln. Die Bewerbenden können bereits seit Mitte 2022 ihr Gesuch online im Kundenportal auf ZHservices einreichen. Seit Anfang 2023 kann das Gemeindeamt diese gemeinsam mit den Gemeinden in einer neuen Fachapplikation bearbeiten. Noch fehlt allerdings eine digitale Schnittstelle zum Bund.

Digitales Verfahren: Bei Gemeinden und Bewerbenden beliebt

Die neue Fachapplikation stösst bei den Gemeinden auf grosse Akzeptanz. Das ist sehr erfreulich und wohl auch darauf zurückzuführen, dass sie bei der Entwicklung von Anfang an mitgewirkt haben. 

«Als ich meine Arbeit im Bereich Einbürgerungen Ende Jahr aufgenommen hatte, musste ich mich rasch einarbeiten. Da kam mir die neue Fachapplikation sehr entgegen. Sie ist selbsterklärend, einfach zu bedienen und führt mich durch den ganzen Prozess. Praktisch ist auch, dass sich gewisse Ansichten individualisieren lassen. »

S. A., Sachbearbeiterin Stadt Uster

Parallel zur Einführung der neuen Plattform ging es 2023 direkt an die Weiter­entwicklung. Das Gemeindeamt automatisierte weitere Prozesse, beispielsweise dank Schnittstellen zur Zahlungssoftware oder dem Strafregister. Zudem wurden Mitte Jahr Anpassungen an das neue kantonale Bürgerrechts­gesetz nötig. Weitere Anpassungen sind für die kommenden Jahre geplant. Im Vordergrund steht das revidierte Verwaltungs­rechtspflege­gesetz, gemäss dem die Korrespondenz mit den Bewerbenden künftig vollständig digital erfolgen soll.

«Meine Erfahrungen mit der eEinbürgerung waren durchweg positiv. Das Online-Formular leitete mich sicher durch den Prozess. Besonders hilfreich waren die automatischen Statusmeldungen, die mich über den Stand der Bearbeitung informierten. So war ich immer auf dem Laufenden und fühlte mich durch die transparente Kommunikation wertgeschätzt.»

M. B., Bewerber

Das digitale Kundenportal ist bei den Bewerbenden beliebt. Das zeigt der hohe Anteil der digital eingereichten Gesuche. Nach der flächendeckenden Einführung im Juli 2022 lag dieser bei knapp 20 Prozent. Seit der zweiten Hälfte 2023 liegt der Anteil konstant bei über 80 Prozent. 

Grafische Darstellung der Entwicklung von digital eingereichten Einbürgerungsgesuchen. Die Datenreihe beginnt im Juli 2022 bei 19 Prozent und steigt bis Dezember 2023 mit kleineren Schwankungen kontinuierlich an. Seit Juli 2023 bewegt sie sich zwischen 83 und 89 Prozent.
Seit der Einführung des digitalen Kundenportals hat der Anteil von online eingereichten Gesuchen um ordentliche Einbürgerung stetig zugenommen.

Engagement der Gemeinden zahlt sich aus

Der hohe Anteil der digital eingereichten Gesuche ist auch dem grossen Engagement der Gemeinden zu verdanken. Sie beraten die Bewerbenden und haben es geschafft, die Mehrheit von ihnen auf den digitalen Weg zu führen. Das hat für alle Vorteile: Je weniger Gesuche per Post eintreffen, umso weniger Zeit muss im Gemeindeamt für eine nachträgliche Digitalisierung aufgewendet werden. Zudem kann mit weniger Medienbrüchen das Fehlerrisiko gesenkt werden.

Mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz und der Digitalisierung des Einbürgerungsprozesses sind dem Kanton Zürich zwei grosse und wichtige Meilensteine gelungen. Sie sind die Grundlage für ein modernes und faires Bürgerrechtswesen im Kanton Zürich.

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