10 Jahre KESB: So viel wie nötig, so wenig wie möglich

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sind seit 10 Jahren für Menschen in Not da. Sie schützen und unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen – und sind dadurch auch selbst immer wieder im Zentrum der Aufmerksamkeit. Ein Blick zurück und in die Zukunft.

Fachleute ersetzen Laien

2013 bekam die Schweiz ein neues Kindes- und Erwachsenen­schut­zrecht. Damit ging die fast 100-jährige Ära der Vormund­schafts­behörden zu Ende. Fachleute aus Recht, Sozialarbeit und anderen Bereichen ersetzten Laien. Massgeschneiderte Massnahmen wurden eingeführt. Die Selbstbestimmung rückte ins Zentrum. Zusammengefasst: Ein grosser gesellschafts­politischer Fortschritt.

Im Kanton Zürich lösten 13 KESB die 171 Vormund­schafts­behörden ab. Die Gemeinden betreiben sie gemeinsam. Die KESB werden aktiv, wenn Kinder oder Erwachsene Schutz brauchen, den weder sie selbst noch ihr Umfeld bieten können. Sie handeln dabei nach dem Grundsatz: «So viel wie nötig, so wenig wie möglich.» 

Aufbauarbeit im Gegenwind

Dennoch regte sich gegen das neue Recht und die KESB schon kurz nach der Einführung Widerstand. Tragische Einzelfälle führten zu heftiger Kritik in der Öffentlichkeit und auch in der Politik wurde viel diskutiert. Es hiess: Die KESB würden zu früh oder zu spät eingreifen, zu viel oder zu wenig tun und zu teuer seien sie auch.

Die ersten Jahre waren für die KESB im Kanton Zürich eine Herausforderung. Sie mussten neues Recht anwenden, eine Organisation aufbauen und Schnittstellen mit anderen Fachstellen und Behörden klären. Die Belastung war hoch und die Ressourcen waren knapp. 

Etablierte Behörden

Mittlerweile haben sich die KESB als Behörden etabliert. Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Berufs­beistands­personen und Institutionen funktioniert gut. Auch die statistischen Zahlen der KESB sind stabil. Die Anzahl der Massnahmen entwickelt sich parallel zur Zunahme der Bevölkerung. Die jährlichen Visitationen durch das Gemeindeamt als Fachaufsicht zeigen insgesamt immer gute Ergebnisse. 

Wir sind die KESB – der Film

Der Schriftzug «Wir sind die KESB» vor einem verschwommenen farbigen Hintergrund
Mitarbeitende, eine Beiständin und ein Betroffener zeigen eindrücklich auf, was die KESB ist und tut.

Doch die KESB bewegen sich naturgemäss in einem schwierigen Umfeld. Die Fälle sind anspruchsvoll. Über die Jahre wurden zwar Stellen aufgestockt. Trotzdem ist und bleibt die Belastung hoch.

Auch die Kritik an den KESB ist nicht verschwunden. Doch sie ist weniger und differenzierter geworden. Es ist wichtig, dass öffentlich darüber diskutiert wird, wo die Grenze zwischen Schutz und Freiheit verlaufen soll. Und es ist wichtig, dass die Bevölkerung weiss, was die Aufgaben der KESB und der Beistands­personen sind. Das schafft Vertrauen. Nur so können Massnahmen erfolgreich umgesetzt werden.

Gesetze wo nötig anpassen

Wichtig ist auch eine regelmässige Überprüfung der Rahmen­bedingungen für die KESB. Eine Evaluation im Kanton Zürich hat 2018 gezeigt, dass das kantonale Gesetz gut funktioniert. Die Verfahren sollen aber einfacher und schneller werden. Dazu soll das Verfahrensrecht ergänzt werden und das Obergericht soll einzige kantonale Beschwerdeinstanz sein. Der Vorschlag geht Mitte 2024 in die Vernehmlassung.

Auch der Bund will sein Gesetz verbessern. Erwachsene sollen so selbstbestimmt wie möglich leben können. Zudem sollen die KESB die nahestehenden Personen besser in die Verfahren einbeziehen.

Kinder im Fokus

Neue Wege braucht es zudem im Bereich des Kindesschutzes. Ein Drittel der Fälle der KESB betreffen Kinder. Am häufigsten geht es dabei um Eltern, die sich über die Betreuung streiten. Diese Fälle belasten die KESB und die Beistandspersonen stark. Sie können die hochstrittigen Eltern-Konflikte nicht oder nur bedingt lösen. Im Kanton Bern läuft deshalb das Pilotprojekt Zentrum für Familien in Trennung. Eltern müssen in obligatorischen Beratungen gemeinsam eine Lösung finden. Dabei soll das Kindeswohl im Zentrum stehen und nicht der Paarkonflikt.

Ein Problem ist zudem der landesweite Platzmangel in Heimen und Institutionen für Kinder. Das Angebot für psychisch belastete Kinder und Jugendliche ist zurzeit zu knapp.

Für diese und für künftige Herausforderungen brauchen wir gute Lösungen. Die Politik muss für die KESB bestmögliche Bedingungen schaffen, damit sie ihre Arbeit gut machen können. Nur so schützen und unterstützen wir die hilfsbedürftigen Kinder und Erwachsenen effektiv. 

Hier gehts zum nächsten Artikel

Kontakt

Fachaufsicht KESB

Adresse

Wilhelmstrasse 10
Gemeindeamt
8005 Zürich
Route (Google)


Postanschrift

Postfach
8090 Zürich