Volksschule; Fachstelle für Schulbeurteilung; Qualitätsstandards; Zyklus 2026–2031
Zuständigkeit des Bildungsrates
Der Bildungsrat legt die Qualitätsstandards der Volksschule fest (§ 47 Abs. 1 Volksschulgesetz [VSG, LS 412.100]) und regelt das Verfahren der externen Beurteilung (§ 49 Abs. 4 Volksschulverordnung [LS 412.101]).
Ausgangslage
Evaluationszyklus 2026–2031
Im Sommer 2006 nahm die Fachstelle für Schulbeurteilung ihren Betrieb auf. Sie überprüft mindestens alle fünf Jahre die Qualität der Schulen der Zürcher Volksschule in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht (§ 48 Abs. 1 VSG). Seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 wird der Evaluationszyklus 2021–2026 umgesetzt. Der nächste Evaluationszyklus umfasst die Jahre 2026–2031.
Handbuch Schulqualität
Mit dem Zürcher «Handbuch Schulqualität» hat der Bildungsrat einen verbindlichen Referenzrahmen für die Qualitätsbeurteilung und -bewertung im Rahmen der externen Schulevaluation geschaffen (BRB Nr. 2/2011).
Qualitätsrahmen FSB
Aus den im «Handbuch Schulqualität» dargestellten Qualitätsbereichen unterbreitet die Fachstelle für Schulbeurteilung für jeden Evaluationszyklus eine Auswahl und konkretisiert sie für die Evaluationspraxis. Zusätzliche Qualitätsbereiche werden aus aktuellen pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen abgeleitet. Sämtliche von der Fachstelle für Schulbeurteilung für die Evaluation aufbereiteten Qualitätsbereiche bilden gemeinsam den Qualitätsrahmen FSB; er gilt für die Regelschulen und wird für Sonderschulen für deren Praxis (insbesondere im Bereich Unterricht und Förderplanung) angepasst. Der Qualitätsrahmen FSB umfasst die Qualitätsbereiche des Qualitätsprofils, des Schwerpunkts Bildungsrat sowie der Fokusthemen.
Qualitätsprofil
Das Qualitätsprofil umfasst jene Qualitätsbereiche, welche bei allen Regel- bzw. Sonderschulen im Laufe eines Evaluationszyklus verpflichtend beurteilt werden. Das Qualitätsprofil ermöglicht eine standardisierte Gesamtschau auf die Qualität der Zürcher Schulen und gewährleistet die Vergleichbarkeit über die einzelne Schule hinaus. Eine ungenügende Praxis in einem Qualitätsbereich des Qualitätsprofils wird der betroffenen Schule als wesentlicher Mangel im Sinne von § 48 Abs. 3 VSG zurückgemeldet (BRB Nr. 20/2017).
Schwerpunkt Bildungsrat
Der Bildungsrat des Kantons Zürich hat die Möglichkeit, für einen Evaluationszyklus einen zusätzlichen inhaltlichen Schwerpunkt zu bestimmen. Dieser Qualitätsbereich wird ergänzend zum Qualitätsprofil bei allen Schulen verpflichtend beurteilt (BRB Nr. 11/2015).
Umfang und Inhalt des Qualitätsprofils
Der Bildungsrat regelt durch die Festlegung des Umfangs des Qualitätsprofils (Anzahl der Qualitätsbereiche, welche bei allen Regel- bzw. Sonderschulen im Laufe des Evaluationszyklus verpflichtend beurteilt werden) das Verfahren der externen Beurteilung im Evaluationszyklus 2026–2031. Nach vier durchlaufenen Evaluationszyklen hat der Bildungsrat in seiner Sitzung vom 8. April 2024 angeregt, dass der Umfang der Qualitätskriterien überprüft und das «Handbuch Schulqualität» überarbeitet und verschlankt werden soll. Aufgrund der Diskussion im Bildungsrat erarbeitete die Fachstelle für Schulbeurteilung zwei verschiedene Varianten.
Variante A
In der Variante A bleibt der Umfang des Qualitätsprofils im Evaluationszyklus 2026–2031 gegenüber dem Evaluationszyklus 2021–2026 unverändert:
- Qualitätsprofil: 8 Qualitätsbereiche
- Schwerpunkt Bildungsrat: 1 Qualitätsbereich
- Fokusthemen: 0–1 Qualitätsbereich(e) (freiwillige Wahl)
Bei der Variante A werden dieselben Qualitätsbereiche als Qualitätsprofil evaluiert wie im Evaluationszyklus 2021–2026:
- Schulgemeinschaft
- Unterrichtsgestaltung (bei Sonderschulen: Gestaltung von Unterricht und Förderangeboten)
- Individuelle Förderung
- Beurteilungspraxis (bei Sonderschulen: Förderplanungsprozess)
- Zusammenarbeit im Schulteam
- Schulführung
- Schul- und Unterrichtsentwicklung
- Zusammenarbeit mit den Eltern
Folgende Gründe sprechen für die Variante A:
- Kontinuität und Stabilität im Schulfeld
- Hohe Zufriedenheit und Vertrautheit der Schulen mit aktueller Praxis
- Einheitlichkeit des Evaluationsverfahrens für alle Schulen
- Bereitstellung von breitem Steuerungswissen auf allen Systemebenen
- Hohe Vergleichbarkeit der Ergebnisse über die Schulen hinweg
Folgende Gründe sprechen gegen die Variante A:
- Geringe Wahlmöglichkeiten für die Schulen
- Kein zusätzliches Fokusthema für Tagesschulen
Variante B
In der Variante B wird der Umfang des Qualitätsprofils im Evaluationszyklus 2026–2031 gegenüber dem Evaluationszyklus 2021–2026 gekürzt; gleichzeitig werden die Schulen verpflichtet, ein bis zwei Fokusthemen zu wählen (Wahlpflicht):
- Qualitätsprofil: 4 Qualitätsbereiche
- Schwerpunkt Bildungsrat: 1 Qualitätsbereich
- Fokusthemen: 1–2 Qualitätsbereich(e) (Wahlpflicht)
Bei der Variante B kommt im Qualitätsprofil eine Fokussierung auf jene Qualitätsbereiche zur Anwendung, die als tragende Elemente die Schul- und Unterrichtsqualität in besonderem Masse prägen und andere Bereiche richtungsweisend beeinflussen:
- Unterrichtsgestaltung (bei Sonderschulen: Gestaltung von Unterricht und Förderangeboten)
- Individuelle Förderung
- Schulführung
- Schul- und Unterrichtsentwicklung
Folgende Gründe sprechen für die Variante B:
- Konstanz in zentralen Bereichen der Schul- und Unterrichtsqualität
- Grössere Wahlmöglichkeit für die Schulen
- Stärkere Berücksichtigung der individuellen Informationsbedürfnisse und Entwicklungsinteressen der Schulen
- Höhere Identifikation der Schulen mit den Inhalten und Ergebnissen der Evaluation
Berücksichtigung der Situation von Tagesschulen
Folgende Gründe sprechen gegen die Variante B:
- Eingeschränkte Sicht auf Schul- und Unterrichtsqualität
- Geringerer Ertrag bei praktisch unverändertem Aufwand für die Schulen
Festlegung des Qualitätsprofils und des Schwerpunkts Bildungsrat
Kommission Volksschule für Variante A und Überarbeitung
des «Handbuchs Schulqualität»
Die Kommission Volksschule des Bildungsrates diskutierte die zwei Varianten an ihrer Sitzung vom 11. Juni 2024. Die Streichung von Qualitätsbereichen im Qualitätsprofil, ohne die weiteren wichtigen Merkmale in die anderen Bereiche zu integrieren, wurde dabei als wenig zielführend erachtet. Dies trage nicht zu einer echten Verschlankung des Verfahrens bei, wertvolle Informationen gingen verloren. Solange keine passende alternative Variante in Richtung partizipativer Evaluation vorliege, werde von der Kommission die bestehende Variante A bevorzugt. Es werde empfohlen, sobald wie möglich das «Handbuch Schulqualität» zu überarbeiten und die Evaluation darauf abgestimmt anzupassen. Die Kommission empfiehlt dem Bildungsrat demnach, die Variante A vorerst beizubehalten. Zudem empfiehlt sie dem Bildungsrat, den Schwerpunkt «Digitalisierung im Unterricht» auch für den Zyklus 2026–2031 zu wählen.
Bildungsrat wählt Variante A und als Schwerpunkt «Digitalisierung im Unterricht»
Der Bildungsrat stellte in der Diskussion fest, dass den Erwägungen der Kommission zu folgen und Variante A zu wählen sei. Ausserdem spricht sich der Bildungsrat für eine zeitnahe Überarbeitung des «Handbuchs Schulqualität» aus. Für den Zyklus 2026–2031 ist zudem der Schwerpunkt «Digitalisierung » zu wählen, wobei insbesondere die psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler im Zentrum stehen soll.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Im Rahmen der Evaluation durch die Fachstelle für Schulbeurteilung werden im Evaluationszyklus 2026–2031 als Qualitätsprofil acht Qualitätsbereiche beurteilt (Variante A).
- Das Qualitätsprofil umfasst im Evaluationszyklus 2026–2031 die Qualitätsbereiche Schulgemeinschaft, Unterrichtsgestaltung (bei Sonderschulen: Gestaltung von Unterricht und Förderangeboten), Individuelle Förderung, Beurteilungspraxis (bei Sonderschulen: Förderplanungsprozess), Zusammenarbeit im Schulteam, Schulführung, Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie Zusammenarbeit mit den Eltern.
- Der Bildungsrat lädt die Bildungsdirektion ein, die Überarbeitung des «Handbuchs Schulqualität» zu prüfen.
- Liegt die Überarbeitung des «Handbuchs Schulqualität» bereits vor Ablauf des Evaluationszyklus 2026–2031 vor, behält sich der Bildungsrat vor, während des laufenden Evaluationszyklus das Qualitätsprofil anzupassen.
- Der Bildungsrat legt den Schwerpunkt «Digitalisierung im Unterricht» fest.
- Die Schulen können einen weiteren Qualitätsbereich wählen, der als Fokusthema evaluiert wird (freiwillige Wahl).
- Mitteilung an das Generalsekretariat Bildungsdirektion, die Kommission Volksschule des Bildungsrates und an die Fachstelle für Schulbeurteilung.