Handbuch Schulqualität
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Ausgangslage
Mit Beschluss vom 12. Juni 2001 erteilte der Bildungsrat im Rahmen des Projekts «Neue Schulaufsicht» den Auftrag, Qualitätsansprüche an die Volksschulen des Kantons Zürich zu entwickeln und ihm diese als «Handbuch Schulqualität» vorzulegen. Damit sollte das Ziel verfolgt werden, einen verbindlichen Referenzrahmen für die Qualitätsbeurteilung und -bewertung im Rahmen der externen Schulevaluation zu schaffen.
In der Folge wurde das Handbuch Schulqualität von einer Projektgruppe unter Einbezug von rund 40 Fachleuten für schulisches Qualitätsmanagement, Schulevaluation und Schulaufsicht erarbeitet. Eine Begutachtung erfolgte durch die Universitäten Bern, Freiburg und St. Gallen, die Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung, die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, die Fachhochschule Aargau und die Pädagogische Hochschule Zürich. Im Weiteren wurde das Handbuch innerhalb der Bildungsdirektion geprüft und im Rahmen der externen Schulevaluation einem Praxistest unterzogen. Die so entstandene Erprobungsfassung des Handbuchs Schulqualität wurde am 19. September 2005 vom Bildungsrat verabschiedet.
Am 12. Juni 2006 beschloss der Bildungsrat das Konzept zur Validierung der Qualitätsansprüche des Handbuchs und entschied zusätzlich, das Handbuch allen Schulen im Kanton Zürich zuzustellen. Das Konzept sah eine Validierungsphase von 2007 bis 2009 vor, in der Vertreterinnen und Vertreter der Schulbehörden, der Lehrer-, Schüler- und Elternschaft sowie der Aus- und Weiterbildungsinstitutionen eingeladen wurden, die Struktur der Qualitätsbereiche sowie den Inhalt (Qualitätsansprüche) zu prüfen und zu optimieren. Die Validierung wurde sowohl in schriftlicher Form (Fragebogen) als auch in mündlicher Form (moderierte Workshops) durchgeführt. Die Bildungsplanung erstattete dem Bildungsrat jährlich Bericht über den Verlauf der Validierung (2007, 2008, 2009). Gemäss Auftrag des Bildungsrates sollte die Bildungsplanung bis 2010 eine validierte Fassung des Handbuchs Schulqualität zur definitiven Beschlussfassung vorlegen.
Seit seinem Erscheinen als Erprobungsfassung wird das Handbuch in verschiedenen Anwendungsfeldern wie der externen Schulevaluation, bei der Bestimmung von wesentlichen Qualitätsmängeln, bei der Standortbestimmung oder der Schulprogrammarbeit von Schulen als Bezugsrahmen und als Grundlage verwendet.
Mit diesem Beschluss soll die Erprobungsfassung durch die definitive Schlussfassung des Handbuchs abgelöst werden. Damit schafft der Bildungsrat eine Grundlage für die Festlegung von Qualitätsstandards, die er gemäss § 47 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (LS 412.100) festlegt.
Inhalt des Handbuchs
Das Handbuch Schulqualität geht von einem Modell aus, das Schulqualität als ein Zusammenspiel von sogenannten Input-, Prozess- und Output-/Outcome-Qualitäten versteht. Die Inputqualität umfasst die Qualität von Rahmenbedingungen und Vorgaben, die im Wesentlichen durch gesetzliche Vorgaben wie Volksschulgesetz und Volksschulverordnung, aber auch Lehrpläne, Stundentafeln, Lehrmittel geregelt werden. Mit Output/Outcome sind Leistungen und Wirkungen gemeint. Sie werden hauptsächlich über Lernstandsmessungen erfasst. Entsprechende Anforderungskataloge werden diesbezüglich künftig über die nationalen Bildungsstandards und die sogenannten Mindestansprüche des Lehrplans 21 definiert.
Die Beschreibung von Input- und Outputqualitäten sind nicht Gegenstand des Handbuches. Das Handbuch Schulqualität beschränkt sich auf die Beschreibung der Prozessqualitäten. Es stellt eine systematische, wissenschaftlich abgestützte und im Schulfeld validierte Sammlung von Merkmalen dar, die die Prozesse einer guten Schule bzw. von gutem Unterricht ausmachen. Das Handbuch geht von einem Modell mit 11 Qualitätsbereichen aus, die Schul- und Unterrichtsqualität umfassend beschreiben. Darüber hinaus sind vier Querschnitt- und Spezialthemen enthalten (Zusätzliche Themen). Diese insgesamt 15 Qualitätsbereiche sind mittels Qualitätsansprüchen und Indikatoren beschrieben, die entlang der Dimensionen «Praxisgestaltung», «institutionelle und kulturelle Einbindung» und «Wirkung und Wirksamkeit» gegliedert sind. Ergänzt wird der Hauptteil durch einen Einführungstext, in dem die Ziele und der Aufbau des Handbuchs erläutert werden sowie in dessen Anwendung eingeführt wird.
Ergebnisse der Validierung und Inhalte der Schlussfassung (Beilage)
Insgesamt wurde das Handbuch von den an der Validierung beteiligten Institutionen positiv aufgenommen. Das Handbuch wurde als sorgfältig entwickeltes Arbeitsinstrument und nützliche Grundlage für die schulische Qualitätsarbeit beurteilt. Gleichzeitig wurden zahlreiche Verbesserungsvorschläge gemacht, wovon die einen umgehend aufgenommen werden konnten, andere zunächst einer vertieften Bearbeitung bedurften. Gesamthaft hat die Beschreibung der Qualitätsbereiche durch die Validierung an Vollständigkeit, Klarheit und Präzision gewonnen.
Aufgrund der Rückmeldungen aus der Validierung und der Erprobung sowie des bildungsrätlichen Auftrages, eine praxisorientierte überarbeitete Fassung vorzulegen, enthält die Schlussfassung neben redaktionellen Änderungen folgende Neuerungen:
- Das Kapitel «Reflexion» ist nicht mehr als eigenständiges Kapitel enthalten. Die Gründe liegen darin, dass ein Teil der Überlegungen inzwischen nicht mehr aktuell bzw. selbstverständlich geworden ist. Zudem gab es Teile, die sich zu sehr am Expertendiskurs orientierten. Diejenigen Überlegungen, die für die Schulpraxis von Interesse sind, sind in das neu verfasste Einführungskapitel eingeflossen.
- Bisher enthielt jeder Qualitätsbereich eine Liste mit den Top Ten der Qualitätsansprüche. In der Validierung zeigte sich, dass die Gewichtung der Ansprüche und die Wahl der Top Ten je nach Anspruchsgruppe und Anwendungsgebiet stark voneinander abweichen. Aus diesem Grund wurde in der Schlussfassung auf eine Priorisierung im Sinne von Top Ten verzichtet.
- In der Wegleitung «Externe Evaluation» wurde beschrieben, wie aus der Fülle des Handbuches eine Auswahl von relevanten Qualitätsansprüchen getroffen und für die Beurteilung und Bewertung der Schulrealität genutzt werden kann. Inzwischen hat die Fachstelle für Schulbeurteilung auf der Grundlage dieser Wegleitung eine eigene Praxis etabliert und diese in ihren Schriften dokumentiert. Aus diesem Grund entfällt die Wegleitung «Externe Evaluation» als Beilage zum Handbuch.
- Von der Erstellung weiterer Wegleitungen (z.B. für die schulinterne Qualitätsentwicklung) wurde Abstand genommen. Die Anwendung des Handbuches gestaltet sich in der Praxis zu verschieden (Unterschiede in der Professionalität der Nutzerinnen und Nutzer, im Entwicklungsstand der Schulen, der Schulstufen und -arten, bei den lokalen Gegebenheiten, bei den zeitlichen und personellen Ressourcen etc.), als dass diese mit kurzen einheitlichen Wegleitungen adäquat und sinnvoll unterstützt werden könnte.
Erwägungen
Ziele, Nutzung und Geltungsbereich des Handbuchs Schulqualität
Das Handbuch schafft die Grundlage für die Beurteilung der Qualität an Zürcher Volksschulen, indem es Ansprüche an Schule und Unterricht im Bereich der Prozessqualitäten festlegt. Weiter soll mit dem Handbuch die Basis für eine gemeinsame Sprache und ein gemeinsames Verständnis von Schulqualität hergestellt werden. Mit der Verabschiedung der Schlussfassung soll die notwendige Legitimation und Transparenz geschaffen werden.
Das Handbuch bietet mit seinen Qualitätsansprüchen eine breite und detaillierte Beschreibung von Schulqualität in vielen Facetten. Es kann in verschiedenen Kontexten und zu unterschiedlichen Zwecken als Orientierungsrahmen eingesetzt werden. Diese Chance des Handbuches birgt gleichzeitig das Risiko, dass der Eindruck entstehen kann, eine «gute Schule» müsse alle oder einen Grossteil der Qualitätsansprüche erfüllen. Dies ist aber weder der Sinn des Handbuches, noch wäre dieser Anspruch in der Praxis realisierbar.
Gestützt auf § 47 des Volksschulgesetzes soll das Handbuch Schulqualität als Orientierungsrahmen verabschiedet werden. Konkret bedeutet dies für die Anwendung des Handbuches Folgendes:
- Für die Bildungsdirektion (Bildungsplanung, Volksschulamt, Fachstelle für Schulbeurteilung) ist das Handbuch als Bezugs- und Orientierungsrahmen für die Schulqualität der Volksschulen des Kantons Zürich massgebend. Die Bildungsdirektion bezieht sich in ihrer Arbeit auf diesen Orientierungsrahmen, so dass die Begrifflichkeiten und Anforderungen im Zusammenhang mit Schulqualität von den Schulen wiedererkannt und als übereinstimmend bzw. aufeinander abgestimmt wahrgenommen werden können.
- Diejenigen Qualitätsansprüche, die von den Volksschulen im Sinne von Minimalanforderungen erfüllt werden müssen (Qualitätsstandards), werden vom Bildungsrat als solche bezeichnet und separat beschlossen. Mit Beschluss vom 26. April 2010 über das Vorgehen der Fachstelle für Schulbeurteilung bei wesentlichen Qualitätsmängeln hat der Bildungsrat sieben Qualitätsmerkmale festgelegt, in denen die Schulen eine mindestens genügende Praxis aufweisen müssen: Schulgemeinschaft, Verhaltensregeln, Unterrichtsstruktur, Klassenklima, Schulführung, schulinterne Zusammenarbeit, Elternzusammenarbeit. Für die Überprüfung dieser Minimalanforderungen ist die Fachstelle für Schulbeurteilung zuständig. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der vierstufigen Beurteilungsmatrix des Handbuchs Schulqualität.
- Den Schulen und Schulgemeinden steht das Handbuch Schulqualität als Orientierungsrahmen im Sinne eines Nachschlagewerkes zur Verfügung. Weil das Handbuch schulische Qualität in seiner ganzen Breite erfasst und gleichzeitig bei jedem einzelnen Thema (Qualitätsbereich) detailliert in die Tiefe geht, bietet es für Schulen einen reichhaltigen Fundus für gute Praxis, an dem sie sich bei der Schulprogrammarbeit bzw. Schulentwicklung in den unterschiedlichsten Themen und Projekten orientieren können.
- Als Teil der Volksschule fallen auch Sonderschulen in den Geltungsbereich des Handbuches. Dabei sollen die Qualitätsansprüche unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und der besonderen Aufgaben, Rahmenbedingungen und Ziele der einzelnen Schulen gemäss Reglement über die Aufsicht über die Sonderschulen vom 30. September 2009 jeweils sinngemäss angewendet werden.
Ergänzung und Aktualisierung des Handbuches
Das Handbuch geht von einem Modell aus, das die Prozessqualität in Form von elf Qualitätsbereichen erfasst. Darüber hinaus sind vier Querschnitt- und Spezialgebiete als «Zusätzliche Themen» beschrieben, die sich aus der politischen Diskussion (z.B. Sprachförderung Deutsch) und aus Bedürfnissen der Schulen (z.B. Zusammenarbeit mit den Eltern) ergeben haben. Diese zusätzlichen Themen können bei Bedarf ergänzt werden durch weitere praxisorientierte Beurteilungsthemen. Zuständig für die systematische Beschreibung von neuen Themen mit Qualitätsansprüchen und Indikatoren ist die Bildungsplanung in Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt und der Fachstelle für Schulbeurteilung. Neue zusätzliche Themen werden durch den Bildungsrat verabschiedet.
Aufgrund der fachlichen Erkenntnisse, der politischen Diskussionen und der Erfahrungen aus der Anwendung sollte das Handbuch weiterentwickelt und aktualisiert werden. Die Bildungsplanung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt und der Fachstelle für Schulbeurteilung das Handbuch auf seine Aktualität hin zu überprüfen und dem Bildungsrat in spätestens sechs Jahren erneut vorzulegen.
Veröffentlichung und Kommunikation
Die nach der Validierung überarbeitete Fassung des Handbuches wird in elektronischer und gedruckter Form veröffentlicht. Die Schulen und Schulpflegen können je ein kostenloses Exemplar des Handbuches bestellen und damit die bestehenden Erprobungsfassungen ersetzen. Zudem wird das Handbuch Schulqualität auf dem Internet zum Herunterladen bereitgestellt.
Die Bildungsplanung informiert die Schulen und Schulbehörden in Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt und der Fachstelle für Schulbeurteilung mit einem elektronischen Newsletter. Dieser beschreibt die Ziele und Nutzung des Handbuches sowie die auf das Handbuch bezogenen Unterstützungsangebote (Kurse und Veranstaltungen, Fragebogen, Qualitätsnetzwerke etc.).
Mit dem Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH) und dem Verband Zürcher Schulpräsidien (VZS) soll der Bedarf für eine oder mehrere Einführungsveranstaltungen abgeklärt und gegebenenfalls zusammen mit der Pädagogischen Hochschule Zürich durchgeführt werden.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Die definitive Fassung des Handbuchs Schulqualität wird im Sinne der Erwägungen festgelegt.
- Die Bildungsdirektion, Bildungsplanung, wird beauftragt, die Schulen und Schulbehörden mit einem elektronischen Newsletter über die Nutzung des Handbuches und entsprechende Unterstützungsangebote zu informieren.
- Die Bildungsdirektion, Bildungsplanung, wird beauftragt, den Schulen und Schulbehörden das Handbuch Schulqualität auf Wunsch kostenlos zuzustellen.
- Die überarbeitete Fassung des Handbuches wird auf der Internetseite der Bildungsdirektion zum Herunterladen bereitgestellt.
- Die Bildungsplanung, wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt und der Fachstelle für Schulbeurteilung das Handbuch auf seine Aktualität hin zu überprüfen und dem Bildungsrat in spätestens sechs Jahren erneut vorzulegen.
- Publikation des Beschlusses im Schulblatt und im Internet.
- Mitteilung an das Volksschulamt, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Amt für Jugend und Berufsberatung, Lehrmittelverlag, Generalsekretariat, Fachstelle für Schulbeurteilung und Bildungsplanung.