Volksschule. Pilotprojekt Aktive Lernzeit und Lernerfolg für ALLE. Rahmenkonzept

Beschluss Bildungsrat
2014/42
Sitzungsdatum
24. November 2014

Ausgangslage

Der Bildungsrat hat an der Sitzung vom 16. Juni 2014 den Projektauftrag für das Pilotprojekt «Aktive Lernzeit und Lernerfolg für ALLE» auf der Sekundarstufe I beschlossen. Ein wesentlicher Grund dafür sind die Ergebnisse der PISA Studien und der Zürcher Längsschnittstudie. Diese zeigen, dass es rund 20 Prozent der Jugendlichen nicht gelingt, die Grundkompetenzen bis zum Ende der obligatorischen Volksschulzeit zu erreichen. Das Ziel des Pilotprojektes besteht darin, die Kompetenzen der leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler in Deutsch und Mathematik mit geeigneten Massnahmen zu verbessern.

Das Volksschulamt wurde angewiesen, auf der Grundlage des Projektauftrags ein Rahmenkonzept zu erarbeiten und dem Bildungsrat bis im Herbst 2014 vorzulegen. Um eine vergleichbare Umsetzung in den Pilotschulen zu gewährleisten, soll das Rahmenkonzept die Minimalanforderungen für die Erprobung sowie die pädagogischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Pilotschulen festlegen.

Die Weiterbearbeitung der im Projektauftrag enthaltenen Massnahmen erfolgte durch das Volksschulamt innerhalb von drei Teilprojekten. Im vorliegenden Rahmenkonzept sind die Grundzüge für die Planung, Erprobung und Evaluation des zeitlich befristeten Pilotprojektes beschrieben:

  • Verbesserte Lernzeitnutzung für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler in Deutsch und Mathematik, Konzentration der Lernsituationen und Unterrichtsmittel auf die Erreichung der Grundkompetenzen;
  • Intensivierte Begleitung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler durch zielgerichtete unterrichts- und schulergänzende Lernaktivitäten (Aufgabenhilfe);
  • Erweiterte Gelegenheit für die individuelle Unterstützung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler durch zweckmässige Aufgabenteilung von Lehrperson und Schulassistenz.

Erwägungen

Im Kern geht es darum, den Fokus auf den Unterricht – die Qualität des Lehrens und Lernens – zu legen, um auf Seiten der Schülerinnen und Schüler verbesserte Lernleistungen zu bewirken. In enger Zusammenarbeit mit den Pilotschulen sollen Erfahrungen und Erkenntnisse gewonnen werden, ob und inwiefern die verschiedenen Massnahmen und Interventionen die individuellen Lernleistungen zu steigern vermögen. Dabei wird das Augenmerk auf ein wissenschaftlich fundiertes Projekt- und Evaluationsdesign gelegt, mit klaren Rahmenvorgaben für die Umsetzung der Fördermassnahmen in den Pilotschulen.

Die Einordnung und Ausgestaltung des Förderprogramms «Aktive Lernzeit und Lernerfolg für ALLE» (ALLE) erfolgt nach den Merkmalen und Prinzipien lernwirksamen Unterrichts, die für alle Schülerinnen und Schüler gelten. Voraussetzung für den gezielten Aufbau der Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler ist die regelmässige Diagnose sowohl der Lernvoraussetzungen und des jeweiligen Leistungsstandes als auch des eigenen Unterrichts. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Werkzeug EMU (Evidenzbasierte Methoden der Unterrichtsdiagnostik und –entwicklung), das sich an den Kriterien der Lernwirksamkeit orientiert, den professionellen Austausch der Lehrpersonen im Schulteam unterstützt und in den Pilotschulen mit wenig Aufwand umgesetzt werden kann.

Im Pilotprojekt werden vor allem diejenigen Jugendlichen verstärkt gefördert, die Gefahr laufen, die minimalen Lernziele für den Übertritt in die berufliche Grundbildung nicht zu erreichen. Gleichzeitig soll darauf geachtet werden, über der wünschenswerten Förderung der leistungsschwachen Schülerinnen und Schüler die Bedürfnisse leistungsstarker und fortgeschrittener Schülerinnen und Schüler nicht zu vernachlässigen.

Damit das Potenzial der Förder- und Unterstützungsmaßnahmen möglichst produktiv und lernwirksam genutzt werden kann, wird ein besonderer Schwerpunkt auf das zu konzipierende begleitende Weiterbildungsangebot für die Schulleitungen und Lehrpersonen der Pilotschulen gelegt.

Zielsetzungen und Grundlagen

Im Folgenden werden die im Rahmenkonzept erläuterten Zielsetzungen, thematischen Schwerpunkte und Massnahmen kurz zusammengefasst:

  • Das zeitlich befristete Pilotprojekt soll dazu beitragen, dass die leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler ihre Defizite bei den Grundkompetenzen im Unterricht individuell aufarbeiten und damit bessere Lernleistungen erzielen können;
  • die Lernmotivation und das Selbstvertrauen der leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler gesteigert werden kann;
  • die Lehrpersonen sich bei der Förderung der leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler an den Merkmalen lernwirksamen Unterrichts orientieren;
  • die Lehrpersonen das Weiterbildungs- und Beratungsangebot als wirksam und gewinnbringend für die konkrete Umsetzung im Unterricht einschätzen;
  • die Kooperation von Lehrperson und Schulassistenz im Unterricht als wirkungsvolle Entlastung und Unterstützung erfahren wird.

Verbesserte Lernzeitnutzung für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler in Deutsch und Mathematik, Konzentration der Lernsituationen und Unterrichtsmittel auf die Erreichung der Grundkompetenzen

Fokus Mathematik
Leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler weisen beim Eintritt in die Sekundarstufe I erhebliche Lücken aus dem Unterricht der Primarstufe auf. Entsprechend müssen im Fach Mathematik die wesentlichen Verstehensgrundlagen aufgearbeitet und gleichzeitig die Lernmotivation gefördert werden. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten an einem reduzierten Programm mit angepassten Lernzielen und angepasster Lernzielbeurteilung. Ein klar strukturierter Mathematikunterricht und mehr Zeit für den Aufbau der Grundkenntnisse sind zwingende Voraussetzungen für entsprechende Lernfortschritte, die im Rahmen der jährlichen Lernstandserhebungen überprüft werden. Damit die Erreichung der Grundkompetenzen bei allen Schülerinnen und Schülern sichergestellt werden kann, wird das Zusammenwirken von Massnahmen in folgenden drei Bereichen geprüft und angegangen:

  • Ebene des Mathematikprogramms: Reduktion der Lernziele und Aufarbeitung der fehlenden Grundkompetenzen des 2. Zyklus (gemäss Lehrplan 21 der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz; Konsultationsfassung 2013), Sicherung der Grundansprüche durch geeignete Unterrichtsmaterialien;
  • Ebene der Lehrpersonen: Lernbegleitung durch spezifisch für diese Schülergruppe geschulte Regelklassenlehrperson, Koordination individuelle Förderung und Klassenunterricht;
  • Ebene des Lernsettings: Schaffung geeigneter struktureller Rahmenbedingungen für eine fachspezifische individuelle Förderung, Nutzung zusätzlicher Lernzeit und klassenintegrierte Förderung.

Die Weiterbildung für die am Pilotprojekt beteiligten Mathematiklehrpersonen umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Mathematikdidaktische Grundlagen der Diagnostik und Förderung sowie der förderorientierten Beurteilung;
  • Methodisch-didaktisches Handlungsrepertoire für die individuelle Förderung;
  • Coaching durch Mathematikdidaktik-Expertinnen oder –experten von Hochschulen;
  • Erfahrungsaustausch mit Lehrpersonen im selben Unterrichtskontext.

Fokus Deutsch
Für schwache Schülerinnen und Schüler in Deutsch ist ein Lese- oder Schreibtraining angezeigt. Dabei sind insbesondere Massnahmen für die Schulung der Basisfertigkeiten in Form von Lese- und Schreibflüssigkeit, Massnahmen zur Vermittlung von Lese- und Schreibstrategien wie auch kooperative Lernformen in das Förderprogramm aufzunehmen. Für die Lernenden auf der Sekundarstufe I ist die Sprachförderung vor allem dann motivationsfördernd, wenn sie einen zunehmenden Bezug zum schulischen und beruflichen Sachlernen aufweist.
Im Sinne einer exemplarischen Strategie, die sich auch auf die anderen Sprachbereiche übertragen lässt, fokussiert ALLE auf die Schreibförderung und nutzt dabei die entsprechenden Grundlagen aus dem Programm QUIMS. Dabei stützt sie sich auf eine Expertise der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) zur Sprach- und Schreibförderung. Kernstück der Schreibförderung sind 20 Musteraufgaben, die QUIMS gegenwärtig für die Sekundarstufe I entwickeln lässt. Begleitend zu den jährlichen Lernstandserhebungen im Fach Deutsch ist eine beobachtungsbasierte Beurteilung und Förderung des mündlichen Sprachverhaltens leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler eine gute Ergänzung, um ein noch vollständigeres Bild der sprachlichen Kompetenzentwicklung zu zeigen.

Während der Pilotphase besuchen alle Deutsch unterrichtenden Lehrpersonen gemeinsam mit den DaZ-Lehrpersonen massgeschneiderte Fachveranstaltungen mit integrierten Workshops und Praxistransfer.

Intensivierte Begleitung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler durch zielgerichtete unterrichts- und schulergänzende Lernaktivitäten

Fokus Aufgabenhilfe
Die Schülerinnen und Schüler werden zusätzlich zum obligatorischen Unterricht im Rahmen von unterrichts- und schulergänzenden Lernaktivitäten individuell gefördert. Die Fördermassnahmen müssen aufgrund einer Standortbestimmung gut koordiniert und abgestimmt werden. Eine enge Koppelung mit der Berufswahlorientierung soll dazu beitragen, die individuellen Entwicklungspotenziale möglichst frühzeitig und zielgerichtet zu fördern.

Da leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler häufig Schwierigkeiten haben, die Hausaufgaben selbstständig zu bearbeiten, wird die Aufgabenhilfe im Projekt ALLE als verbindliches Lernangebot verankert und damit die individuelle Lernzeit erhöht. Dieses unterrichtsergänzende Angebot dient in erster Linie dazu, die Aufgaben in Deutsch und Mathematik zu bearbeiten, wobei entsprechende Arbeits- und Lerntechniken vermittelt und vertieft werden. Angestrebt wird ein einheitliches Angebot an Aufgabenhilfe, von dem möglichst alle Schülerinnen und Schüler Gebrauch machen, mit im Stundenplan festgelegten Hausaufgabenstunden, die von der Klassenlehrperson betreut werden.

Gemäss § 17 VSG können die Gemeinden betreute Aufgabenstunden anbieten und in besonderen Fällen Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichten.

Erweiterte Gelegenheit für die individuelle Unterstützung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler durch zweckmässige Aufgabenteilung von Lehrperson und Schulassistenz

Im Projekt ALLE soll die Unterstützung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler mit Hilfe von Schulassistenzen intensiviert werden. Damit werden die Lehrpersonen entlastet, sei dies im Unterricht oder im Rahmen von unterrichts- oder schulergänzenden Gefässen. Dank der Assistenzperson können die Lehrpersonen einerseits individueller auf die Schülerinnen und Schüler eingehen. Anderseits betreuen die Assistenzen in Koordination und Absprache mit der Lehrperson auch einzelne Schülerinnen und Schüler.

In ALLE soll die Schulassistenz konzeptionell so verankert werden, dass eine grösstmögliche Wirkung in der Förderung der leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler erzielt werden kann. Das Augenmerk gilt also zum einen einer lernwirksamen Nutzung der neu entstandenen Gelegenheiten, Einblick in die individuellen Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler zu nehmen. Zum anderen fokussiert ALLE die Qualität der kollegialen Abstimmung und Aufgabenteilung zwischen Lehrperson und Schulassistenz, wobei auch Schwerpunkte im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung bearbeitet und erprobt werden sollen.

Das Volksschulamt unterstützt die Schulleitungen mit Empfehlungen in administrativer Hinsicht (z.B. Anstellungsbedingungen und Lohnfragen). Die Bewilligung zum Einsatz von Schulassistenzen ist jedoch Sache der Schulgemeinde.

Rahmenvorgaben

Rechtliche Vorgaben betreffend Dispensation von Fächern oder Lerninhalten
Eine Erhöhung der Lernzeit in den Fächern Mathematik und/oder Deutsch soll in erster Linie durch einen zieldifferenteren Unterricht erreicht werden, in dem nicht alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Lernziele anstreben. Wie bisher soll gemäss § 28 VSG und § 29 VSV die vorübergehende oder dauernde Dispensation von einzelnen Fächern oder Lerninhalten nur ausnahmsweise und bei Vorliegen besonderer Umstände möglich sein. Anstelle des dispensierten Unterrichts wird die Schülerin oder der Schüler in anderen Fächern oder Lerninhalten unterrichtet. Dies setzt eine Gesamtbeurteilung im Sinne von § 33 VSV mit einer sorgfältigen Analyse der Lernsituation und der Auswirkungen auf die berufliche Zukunft der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers voraus. Eine Dispensation bedingt zudem entsprechende schul- und unterrichtsorganisatorische Massnahmen, die eine gezielte Förderung von dispensierten Schülerinnen und Schülern sicherstellen.

Beschränkung auf Volksschulen der Sekundarstufe I

In einer ersten Pilotphase werden nur Schulen der Sekundarstufe I einbezogen, in einem zweiten Schritt könnte das Pilotprojekt auf die Mittelstufe der Primarschulen ausgeweitet werden. Die Teilnahme am Pilotprojekt ist als Schuleinheit vorgesehen, d.h. für alle Klassen der jeweiligen Klassenstufe und nicht nur auf eine einzelne Abteilung oder Klasse beschränkt. Insgesamt können zehn bis maximal zwanzig Sekundarschulen am Pilotprojekt teilnehmen. In die Evaluation bzw. Wirksamkeitsanalyse sind nur die Schülerinnen und Schüler einbezogen, welche sich zum Zeitpunkt des Projektstarts in den Pilotklassen der 1. Sek befinden. Das sind schätzungsweise vier bis fünf Klassen pro Jahrgang, bei einer Obergrenze von zwanzig Sekundarschulen rund 80 bis 100 Klassen.

Anforderungen für die Bewerbung und Auswahl der Pilotschulen

Interessierte Sekundarschulen können sich für eine Teilnahme am Pilotprojekt bewerben. Voraussetzung ist die Bereitschaft, die folgenden Anforderungen zu erfüllen:

  • Teilnahme als Schuleinheit auf der Sekundarstufe;
  • Zustimmung der Schulkonferenz und der Schulpflege;
  • Umsetzung des Pilotprojekts auf der Grundlage des kantonalen Rahmenkonzepts;
  • Einsetzung einer lokalen Projektorganisation in Verantwortung der Schulleitung;
  • Mitwirkung der Schulleitung in der kantonalen Leitungsgruppe;
  • Teilnahme an der Weiterbildung und Erprobung der Massnahmen im Unterricht;
  • Teilnahme an den schulinternen und externen Evaluationsmassnahmen.

Bei der Auswahl der Pilotschulen wird darauf geachtet, dass sowohl Schulen aus Gemeinden mit unterschiedlichen sozioökonomischen Bedingungen, aus ländlichen und städtischen Verhältnissen, wie auch Sekundarstufen mit drei bzw. zwei Abteilungen vertreten sind. Die Auswahl und der Entscheid über die Teilnahme liegen beim Volksschulamt. Mit den ausgewählten Pilotschulen wird eine Projektvereinbarung abgeschlossen, in der die Rechte, Pflichten und Leistungen, die Formen der Zusammenarbeit sowie inhaltliche und organisatorische Rahmenbedingungen festgelegt sind.

Zeitliche Beschränkung

Das Pilotprojekt beginnt mit dem Schuljahr 2015/16 und erfolgt zeitlich gestaffelt in zwei Etappen. Die erste Etappe beginnt im August 2015 mit zwei Pionierschulen. Dabei können die Erfahrungen und Erkenntnisse für die Umsetzung des Rahmenkonzepts zusammen mit allen Pilotschulen in der zweiten Etappe ab August 2016 eine bedeutende Rolle spielen. Zudem ermöglicht es der zeitliche Vorlauf, die erforderlichen Testinstrumente (Pretest, Aufgabenqualität) und passgenauen Weiterbildungen zu entwickeln. Das Pilotprojekt dauert bis Ende Schuljahr 2018/19.

Ressourcen Schul- und Unterrichtsorganisation

Die Projektziele im Rahmen der Unterrichtsentwicklung können im Bereich der vorhandenen Ressourcen für die Schul- und Unterrichtsorganisation umgesetzt werden. Der Einsatz von Schulassistenzen im Unterricht und die Aufgabenhilfe bedingen zusätzliche personelle Ressourcen, sofern diese noch nicht im Unterstützungsangebot der Pilotschulen enthalten sind. Die Aufwendungen für unterrichts- und schulergänzende Massnahmen fallen in die Kompetenz der Schulgemeinden.

Weiterbildung und Beratung

Das Weiterbildungskonzept soll möglichst passgenau auf die zentralen fächerübergreifenden Merkmale der Unterrichtsqualität und Lehrerprofessionalität ausgerichtet werden. Es umfasst Weiterbildungsmassnahmen, die sich an die Schulleitungen und Lehrpersonen der Pilotschulen richten und im Tagungsformat durchgeführt werden. Diese werden durch fachspezifische Angebote für die Lehrpersonen ergänzt und vermitteln erprobte Fördermöglichkeiten im Hinblick auf die Zielsetzungen des Pilotprojekts. Fachpersonen aus dem Bereich der Unterrichtsqualität begleiten den Umsetzungsprozess in den Pilotschulen.

Projektorganisation

Projektorganisation
Projektorganisation

Die Projektorganisation des Pilotprojekts wird gemäss Projektauftrag vom 16. Juni 2014 festgelegt. Die strategische Leitung liegt bei der Amtsleitung des Volksschulamtes. Die Projektleitung erstattet der «Bildungsrätlichen Begleitkommission Volksschule – Berufsbildung» regelmässig Bericht, in der die Verbände aus dem Schulfeld, der Hochschulen, der Elternmitwirkung, der Wirtschaft und Berufsbildung und die Bildungsdirektion vertreten sind. In der kantonalen Leitungsgruppe sind die Schulleitungen der zukünftigen Pilotschulen sowie in der erweiterten Zusammensetzung die Aus- und Weiterbildungsinstitutionen vertreten.

Evaluation

Das Pilotprojekt soll durch eine verwaltungsunabhängige Institution evaluiert werden. Im Pilotprojekt ALLE steht die Steigerung der Lernwirksamkeit des Unterrichts im Zentrum. Belastbare Ergebnisse erfordern ein längsschnittliches Evaluationsdesign. Aus verschiedenen Evaluationen, insbesondere auch aus dem Kanton Zürich, liegen Befragungs- und Testinstrumente vor, die nach allfälligen Anpassungen für die Evaluation des Pilotprojekts ALLE verwendet werden können.

Weiteres Vorgehen

In einem nächsten Schritt sollen die im Rahmenkonzept enthaltenen Grundlagen und Massnahmen weiterbearbeitet und Hochschulen, Verbände und Fachpersonen der Unterrichtsqualität einbezogen werden. Die Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Evaluation erfolgen in Zusammenarbeit mit der Bildungsplanung. Die Bildungsdirektion informiert in geeigneter Weise das Schulfeld und die interessierte Öffentlichkeit über das weitere Vorgehen bei der Umsetzung des Pilotprojekts.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Rahmenkonzept vom 24. November 2014 für das Pilotprojekt «Aktive Lernzeit und Lernerfolg für ALLE» auf der Sekundarstufe I wird genehmigt.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement Stadt Zürich; das Departement Schule und Sport Winterthur; den Verband Zürcherischer Schulpräsidien, den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, den Verband Zürcher Privatschulen, den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste Sektion Zürich, Sektor Lehrberufe, die Schulleiterkonferenz der Berufsfachschulen, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, die Pädagogische Hochschule Zürich, das Institut Unterstrass an der PH Zürich, die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik; die Sonderschulen, den Vorstand der Schulsynode des Kantons Zürich, den Kantonalen Gewerbeverband, die Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen, den Schweizerischen Gewerkschaftsbund, Sektion Zürich, die Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich, den Lehrmittelverlag St. Gallen; die Bildungsdirektion: Lehrmittelverlag Zürich, Amt für Jugend und Berufsberatung, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Bildungsplanung, Volksschulamt und die Fachstelle für Schulbeurteilung.

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