News GS Bezirke Hinwil, Meilen, Pfäffikon, Uster – 3/2019

Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser

Steht der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung im Raum, stellen sich Ihnen zahlreiche Fragen. Wir lassen Sie damit nicht allein. Lesen Sie im Artikel «Einzelfallberatung in Kindesschutzfragen» wie unsere Fachpersonen Sie ganz konkret unterstützen können.

Etwas leichtere Kost ist die Reportage über den ersten Laufbahnapéro des biz Usters. Was Laufbahnberatung mit einer Tupperparty gemein hat? Lassen Sie sich überraschen.

100 Jahre AJB ist bald Geschichte. Wir verlängern das Jubeljahr ein bisschen und präsentieren Ihnen ab dem 22. Januar 2020 die Ausstellung «fürs Leben gut» im biz Uster.

Ich wünsche Ihnen, liebe Leserinnen und Leser eine frohe Adventszeit.

Sagen Sie uns Ihre Meinung, sei es zu diesem Newsletter oder unserer Arbeit im Allgemeinen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Katja Bluntschli

Geschäftsführerin

katja.bluntschli@ajb.zh.ch
+41 43 259 80 00

Katja Bluntschli, Geschäftsführerin GS Hinwil, Meilen, Pfäffikon, Uster, AJB

Einzelfallberatung in Kindesschutzfragen

An Ihrer Schule kursieren Gerüchte? Bei Ihrer Behörde wird ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gemeldet? In Ihrer Institution nehmen Sie wahr, dass es einem Kind zunehmend schlechter geht? Fachpersonen der Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) des Kantons Zürich unterstützen Sie bei einer ersten Einschätzung der Situation und geben Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Der Sechstklässler Allan* äussert zu Hause Suizidgedanken, weil ihm die Schule nicht gefällt. Ben* seinerseits erzählt, Allan wolle von ihm gefesselt und vergewaltigt werden und finde das «geil». Diese Meldungen erreichen die Schulleiterin Helen Blum* über die betroffenen Mütter und die Schulsozialarbeit. Was soll sie davon halten? Wie soll sie jetzt handeln? Wie kann eine Schule mit so einer Situation adäquat umgehen?

Unterstützung im Zweifelsfall

Ein neues Angebot unterstützt Schulleitungen, aber auch Behörden und Institutionen in solchen und vergleichbaren Fällen: die Einzelfallberatung in Kindesschutzfragen. Waren früher mehrere Kinderschutzgruppen in der Region tätig, gibt es heute nur noch ein Beratungsgremium. So wird das Know-how in spezifischen Fragen zentralisiert und die interdisziplinäre und interinstitutionelle Zusammenarbeit erleichtert. Kontaktstellen sind die Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz).

Helen Blum wendet sich also mit ihren Fragen ans kjz ihres Bezirks. Dort erhält sie einen Fragebogen zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs. Sie soll darlegen, wer wann welche Beobachtungen gemacht hat und welche Fragen sie im Gespräch geklärt haben möchte. Den ausgefüllten Fragebogen schickt sie an die Leitung der Einzelfallberatung. Diese legt ein Datum fest und informiert das Beratungsgremium bestehend aus Fachpersonen aus dem kjz (Erziehungsberatung, Sozialarbeit), dem Schulpsychologischen Dienst, der Staatsanwaltschaft, der Kinder- und Jugendmedizin und -psychiatrie u. a. Der Lead liegt bei der kjz-Leitung.

Beratung im Team

Die eigentliche Beratung dauert rund eine Stunde. Helen Blums aktuelle Fragen werden gesammelt, Veränderungen im Fallverlauf seit der Anmeldung festgehalten. Anschliessend diskutiert das Beratungsteam – ohne direkte Teilnahme der Ratsuchenden – die Situation, erörtert Risiko- und Schutzfaktoren, skizziert Empfehlungen und mögliche Vorgehensweisen.

In einer letzten Runde werden von allen gemeinsam Zuständigkeiten geklärt und die nächsten Handlungsschritte konkretisiert: die geschilderten Aussagen von Schülern, Eltern und SSA durch entsprechende Gespräche überprüfen, Allans Eltern zu den Suizidgedanken ihres Sohnes befragen, in den verschiedenen Klassen und Schulhäusern Sexualität und sexuelle Integrität im Unterricht thematisieren etc. Ein strafrechtliches Anzeigeverfahren erscheint wenig Erfolg versprechend. Wichtig wäre es hingegen, den Grad der Fürsorglichkeit und Offenheit von Allans Eltern zu erfassen und Allan z. B. durch den Schulsozialarbeiter begleiten zu lassen und allenfalls eine Psychotherapie zu organisieren.

Entlastend und ordnend

Bei den weiteren Schritten bleiben die Ratsuchenden in der Verantwortung. Die Einzelfallberatung ist lediglich ein konsiliarisch tätiges Fachgremium und wird nie selber aktiv. Je nach Sachverhalt machen die Ratsuchenden weitere Beobachtungen, beziehen weitere Fachstellen mit ein, suchen das Gespräch mit den Betroffenen oder wenden sich mittels Gefährdungsmeldung an die KESB oder mittels Strafanzeige an die Polizei.

Helen Blum jedenfalls fühlt sich durch die Einzelfallberatung verstanden und entlastet. Die vorgeschlagenen Schritte ordnen ihr weiteres Vorgehen. Im Verlauf der nächsten vier bis sechs Wochen wird sie auf einem Fragebogen zurückmelden, welche Empfehlungen sie hat umsetzen können. Falls der Fall unbefriedigend verläuft, hat sie jederzeit die Möglichkeit, erneut die Einzelfallberatung aufzusuchen.

*alle Namen geändert

Weiterführende Informationen

Hegen Sie einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung? Wären Sie froh um die professionelle Einschätzung einer unguten Situation? Brauchen Sie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen in einem bestimmten Fall?

Melden Sie sich beim zuständigen kjz Ihrer Region. Die Beratungen finden einmal im Monat in Wetzikon statt. Die Anonymität der Betroffenen bleibt gewahrt.

Ausstellung «fürs Leben gut» im biz Uster

Ab dem 22. Januar 2020 sind Sie herzlich eingeladen die Wanderausstellung «fürs Leben gut» im biz Uster zu besuchen. Während den Bürozeiten können Sie die Ausstellung im Empfangsbereich des biz Uster bis ca. Ende März 2020 frei besichtigen. Sie zeigt unter anderem die Lebensgeschichten von Persönlichkeiten wie dem Schauspieler Anatole Taubmann oder dem Schriftsteller Franz Hohler.

Zu seinem 100-Jahr-Jubiläum veröffentlichte das Amt für Jugend und Berufsberatung das Magazin «fürs Leben gut». Die Publikation enthält Geschichten über Familien, Erziehung und persönliche Lebenswege, befragt Fachpersonen und wagt Rück- und Ausblicke. Ausserdem zeichnet sie die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der Zürcher Kinder- und Jugendhilfe in einer Chronik auf. Die Inhalte der Publikation liegen nicht nur gedruckt vor, sondern auch in Form eines Online-Magazins.

Die Öffnungszeiten und den Lageplan finden Sie auf der Webseite vom biz Uster.

Ideen statt Vorratsdosen sammeln

Wenn Frauen Kinder bekommen, gerät die Karriere schnell aus dem Fokus. Vielen Müttern mit solider Ausbildung fehlen Motivation und Antrieb, sich damit auseinanderzusetzen. Mit einem Laufbahnapéro entschied sich das biz Uster, neue Wege zu gehen. Wie bei einer Tupperparty die Vorratsdosen, sollten Mütter bei einer Gastgeberin Ideen zum Wiedereinstieg sammeln können. Deborah Forster, Initiantin und Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterin am biz Uster, machte so den Müttern Mut, die eigene Karriere anzupacken.

Der Duft nach Schinkengipfeli, gedämpftes Licht und ein Glas Prosecco zur Begrüssung – wer am 13. August in die Wohnung der Gastgeberin Susanne Meier* kam, fühlte sich wie auf einer privaten Party. Die Produktmanagerin und Mutter von einem kleinen Sohn hatte den Esstisch mit Tellern und Besteck eingedeckt. Nur die Blöcke und Stifte neben den Servietten oder die Plakate neben dem Kühlschrank verrieten, dass es an diesem Abend um Beruf und Karriere ging.

Die gemütliche Atmosphäre zeigte rasch Wirkung. Die fünf Teilnehmerinnen, darunter Susanne Meier, eine Ergotherapeutin, eine Sozialpädagogin, eine Schulleiterin und eine Primalehrerin, nahmen Platz und plauderten, bis Deborah Forster, Initiantin des Abends und Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterin am biz Uster, alle willkommen hiess.

Wünsche sind wichtig

Bereits die erste Frage von Deborah Forster verriet, dass auch Wünsche an diesem Abend eine Rolle spielen dürfen: «Welche Stärken würdet Ihr anderen anbieten, wenn es kein Geld auf der Welt gäbe?» Ein wenig zögerlich kamen die Antworten: «Überzeugungskraft haben» oder «Organisieren». Je länger die Frauen darüber sprachen, desto mehr wurden sie sich ihrer Stärken bewusst. Mit einem Mal waren ihre Erfahrungen abseits der Kindererziehung gefragt.

Noch konkreter wurde es, als Deborah Forster die Teilnehmerinnen aufforderte, sich die Plakate anzusehen und zwischen künstlerischen, sozialen oder anderen Interessen zu entscheiden. Das Ergebnis notierten die Teilnehmerinnen anonym auf einen Zettel. Danach suchte Deborah Forster die passenden Berufe zu den Ergebnissen heraus und liess die Runde raten, zu wem die Berufe passen würden. Überrascht stellten die Frauen fest, dass sie für viel mehr Berufe gerüstet sind, als sie gedacht hatten.

Energien wecken

In der Schlussdiskussion waren sich die Teilnehmerinnen einig darüber, dass sie ihre nächsten Schritte erst noch mit dem Partner, der Familie und dem Arbeitgeber aushandeln müssen. Die Energie, die es dazu braucht, haben viele von ihnen an dem innovativen Abend schon spüren können. Deborah Forster und ihre Kollegen und Kolleginnen von der Berufs-, Studien-, Laufbahnberatung im biz Uster werden sie dabei weiter unterstützen.

*Name geändert

Weiterführende Informationen

Sind Sie Mutter (oder Vater) und haben Sie sich auch schon Gedanken über den Wiedereinstieg gemacht? Die Fachpersonen vom biz Uster beraten Sie gern.

Das biz Uster finden Sie in der Brunnenstrasse 1 in Uster.

Information zu den Gesetzgebungsarbeiten

Im September 2019 informierte das AJB über die laufenden Gesetzgebungsarbeiten zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), der Stipendienreform und der Inkraftsetzung des Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG).

Revision Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Die Verordnungs- und Umsetzungsarbeiten (Neuerlass der Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten, Änderung der Kinder- und Jugendhilfeverordnung, Änderung der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich) nehmen mehr Zeit in Anspruch als ursprünglich angenommen. Mit einem Inkrafttreten des revidierten KJHG kann erst im Laufe des ersten Semesters 2020 gerechnet werden.

Für Rückfragen steht lhnen gerne zur Verfügung:

Mirjam Bossard, Leiterin Stabsstelle Amtsleitung
mirjam.bossard@ajb.zh.ch
Telefon +41 43 259 96 20

Stipendienreform

Wie geplant wird die neue Ausbildungsbeitragsverordnung (ABVo) zusammen mit den geänderten Bestimmungen zu den Ausbildungsbeiträgen im Bildungsgesetz voraussichtlich auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Seit einigen Monaten können Gemeinden bereits einen Online-Zugang bestellen, um für ihre Klientinnen und Klienten ein Stipendiengesuch einzureichen. Wir hatten darüber in diesem Beitrag berichtet.

Für Rückfragen steht lhnen gerne zur Verfügung:

Marco Suter, Projektleiter Stipendienreform
marco.suter@ajb.zh.ch
Telefon +41 43 259 96 79

Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG)

Basierend auf einer Grobplanung der Umsetzungsarbeiten haben wir seit der Verabschiedung des KJG durch den Kantonsrat kommuniziert, dass mit dem lnkrafttreten des KJG frühestens auf 1. Januar 2021 gerechnet werden kann. Nun verfügen wir über eine detaillierte Planung des gesamten Umsetzungsprojekts und auf dieser Grundlage wird deutlich, dass das KJG voraussichtlich am 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden kann.

Für Rückfragen stehen lhnen gerne zur Verfügung:

Mirjam Bugmann, Projektleiterin Umsetzung KJG
mirjam.bugmann@aib.zh.ch
Telefon +41 43 259 97 39

Fragestellungen zu: Umsetzungsvorbereitung (Budgetierung Gemeinden, KJG Leistungen, Zeitplan, Überführung Kostengutsprache in den einzelnen Fällen).
 

Mirjam Bossard, Leiterin Stabsstelle Amtsleitung
miriam.bossard@ajb.zh.ch
Telefon +41 43 259 96 20

Fragestellungen zu: Ausarbeitung der Verordnung und der Vernehmlassung.

Franziska Brägger, Leiterin Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung
franziska.braegger@aib.zh.ch
Telefon +41 43 259 97 67

Fragestellungen zu: Bewilligung und Aufsicht Kinder- und Jugendheime, aktuelle Finanzierungsfragen (Fallfinanzierung), ausserkantonale Platzierungen IVSE.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Geschäftsstelle der Bezirke Hinwil, Meilen, Pfäffikon und Uster

Adresse

Guyer-Zeller-Strasse 6
Postfach 1299
8620 Wetzikon
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