Kinder und Jugendliche nicht deutscher Erstsprache können ab Kindergarten den ergänzenden Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) besuchen. Schulen, Trägerschaften und Lehrpersonen erfahren auf dieser Seite, was es für anerkannte HSK-Kurse alles braucht.
Heimatliche Sprache und Kultur HSK im Unterricht
Der freiwillige HSK-Unterricht wird ab dem Kindergarten angeboten und ist im Volksschulgesetz und der Volksschulverordnung verankert. Die Bildungsdirektion regelt die Anerkennung und koordiniert das Angebot. Trägerschaften der jeweiligen Sprache organisieren den Unterricht und führen ihn durch. Das sind Botschaften, Konsulate oder Vereine.
Nutzen
Gute Kompetenzen in der Erstsprache sind von grossem Vorteil für die Sprachentwicklung und können in einer globalisierten Welt die beruflichen Chancen erhöhen. Zudem wirken sie sich positiv auf die Identitätsbildung und die Orientierung im sozialen Umfeld aus:
Vorteile:
- Kinder verbessern ihre Fähigkeiten in der Erstsprache: Verstehen, Sprechen, Lesen und Schreiben.
- Wer die Erstsprache gut beherrscht, lernt Deutsch und andere Sprachen leichter.
- Der Unterricht stärkt das Selbstvertrauen und kann den schulischen Erfolg fördern.
- Mehrsprachigkeit ist ein Vorteil für die berufliche Zukunft.
- Gute Sprachkenntnisse helfen, familiäre Beziehungen zu pflegen und erleichtern eine Rückkehr ins Herkunftsland.
- Kinder lernen mehr über die Kultur und Geschichte ihrer Herkunft und entwickeln ein besseres Verständnis für ihre Lebenssituation in der Schweiz.
- Der wertschätzende Umgang mit Sprache und Kultur stärkt die Identität und das Selbstbild.
HSK-Rahmenlehrplan
Der HSK-Rahmenlehrplan ist verbindlichen für alle anerkannten HSK-Kurse. Er orientiert sich am Lehrplan 21 des Kantons Zürich. Der Rahmenlehrplan stellt einen politisch und konfessionell neutralen, stufengerechten, transkulturell ausgerichteten und zeitgemässen HSK-Unterricht sicher. Eigene Lehrpläne aus den Herkunftsländern werden in Abstimmung auf den HSK-Rahmenlehrplan verwendet.
Die vollständig überarbeitete 4. Auflage des Rahmenlehrplans HSK ist am 1. August 2023 in Kraft getreten (Beschluss Bildungsrat 2023/3).
Rechtliche Grundlagen
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Vom 7. Februar 2005
2. Teil: Öffentliche Volksschule
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
D. Ergänzende Angebote zur Volksschule
Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur
§ 15. 1Die Direktion kann von ausserschulischen Trägerschaften angebotene Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur anerkennen.
2 Die Verordnung regelt die Voraussetzungen der Anerkennung und deren Folgen.
vom 28. Juni 2006
2. Teil: Öffentliche Volksschule
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
D. Ergänzende Angebote zur Volksschule
Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (§ 15 VSG):
§ 13 1 In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur erweitern fremdsprachige Schülerinnen und Schüler die Kenntnisse in ihrer Erstsprache und über die Kultur ihres Herkunftslandes.
a. Trägerschaft und Anerkennung
2 Träger der Kurse sind die Botschaften oder Konsulate der Herkunftsländer. Die Bildungsdirektion kann auch Kurse anderer Trägerschaften anerkennen.
3 Kurse werden anerkannt, wenn sie dem vom Bildungsrat erlassenen Rahmenlehrplan entsprechen, politisch und konfessionell neutral und nicht gewinnorientiert sind. Die Kurse umfassen höchstens vier, auf der Kindergartenstufe und in der 1. Klasse der Primarstufe höchstens zwei Lektionen pro Woche.
4 Die Lehrpersonen müssen über eine Unterrichtsbefähigung und ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und die obligatorischen Weiterbildungen besuchen.
b. Organisation:
§ 14 1Die Kurse werden wenn möglich ausserhalb der Unterrichtszeiten angesetzt.
2 Die Gemeinden
a. stellen wenn möglich geeignete Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung,
b. dispensieren die Schülerinnen und Schüler während höchstens zwei Lektionen pro Woche vom ordentlichen Unterricht, falls die Kurse während der Unterrichtszeit stattfinden,
c. melden der Bildungsdirektion Missstände bei der Durchführung der Kurse.
3 Die Kursnoten werden ins Zeugnis eingetragen.
4 Die Bildungsdirektion regelt das Anmeldeverfahren. Im Übrigen sind Organisation und Durchführung der Kurse Sache der Trägerschaft, insbesondere die Finanzierung sowie die Auswahl, Anstellung und Beaufsichtigung der Lehrpersonen.
Anerkennung von HSK-Kursen, Trägerschaften und Lehrpersonen
HSK-Kurse, die die kantonalen Vorgaben erfüllen, gehören zu den anerkannten HSK-Kursen. Das Volksschulamt regelt und führt das Anerkennungsverfahren. Sollten bereits anerkannte HSK-Kurse in der entsprechenden Sprache vorhanden sein, ist die bestehende Trägerschaft zu kontaktieren und eine Kooperation anzustreben. Ziel ist ein einheitliches, breit abgestütztes HSK-Angebot pro Sprache.
Anerkennung von HSK-Kursen und HSK-Stundenplan
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
- Die HSK-Kurse sind politisch und konfessionell neutral und offen für alle Kinder der Sprachgruppe
- Die Kurse sind nicht gewinnorientiert. Ein Schulgeld darf es nur geben, um die Kosten für den Unterricht zu decken.
- Die Lehrpersonen sind pädagogisch ausgebildet und haben genügend Deutschkenntnisse.
- Alle Lehrpersonen besuchen die obligatorischen, kostenlosen Weiterbildungen, die das Volksschulamt organisiert.
Im HSK-Stundenplan sind alle anerkannten HSK-Kurse des Kantons Zürich erfasst. Er ermöglicht eine gezielte Suche nach Sprache, Kontaktdaten der Trägerschaften, Gemeinde und Stufe. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren sind die zentralen Ansprechpersonen für die Eltern, Schulen und Behörden.
Anerkennung von Trägerschaften
Anerkannte HSK-Trägerschaften dürfen
- wenn möglich, ihre Kurse in den Räumen der Volksschulen geben.
- die HSK-Note ins Zeugnis eintragen lassen.
- an den kantonalen HSK-Konferenzen teilnehmen.
- von zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten profitieren.
Das Volksschulamt überprüft regelmässig die Anerkennung und den Stand der HSK-Angebote. Dafür verlangt das VSA von den Trägerschaften alle drei Jahre eine Berichterstattung.
Umfassende Informationen zum Aufbau einer Trägerschaft wie die Gründung eines Vereins, Statuten, Anstellung der Lehrpersonen, Finanzielles usw. erhalten Interessierte im interkantonalen Handbuch zur Organisation von HSK-Unterricht.
Anerkennung von HSK-Lehrpersonen
HSK-Lehrpersonen brauchen einen Nachweis, dass sie für den Unterricht befähigt sind und Deutsch auf mindestens Niveau B1 beherrschen.
Nachweis über Unterrichtsbefähigung
Lehrnachweis wie Lehrdiplom oder alternativ ein Hochschul-Abschluss auf Stufe Bachelor mit zusätzlich mindestens zehn Tagen pädagogischer Weiterbildung.
Nachweis über Deutschkenntnisse
Zertifikat auf mindestens Niveau B1 mündlich und schriftlich nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) oder alternativ ein Nachweis eines deutschsprachigen Studiums oder einer Arbeit, welche nachvollziehbar auf die Erfüllung von Niveau B1 schliessen lässt. Bei Eintritt reicht die Lehrperson Kopien der Nachweise an die Koordinationsperson ein, die diese der Kantonalen HSK-Fachverantwortlichen weiterleitet.
Hat die Lehrpersonen bei Eintritt ins neue Schuljahr noch keine Nachweise, kann die Koordinationsperson die Nachweise bis spätestens am 15. November des laufenden Schuljahres an das VSA schicken. Erfüllt die Lehrperson bis dann die Anforderungen noch nicht, weil Sie beispielsweise noch pädagogische Weiterbildungen besuchen muss oder den Deutsch-Test nachholt, muss die Koordinationsperson das VSA schriftlich per E-Mail oder Post informieren. Das VSA verlängert dann die Frist um zwölf Monate. Auf den 15. November des folgenden Schuljahres müssen alle Nachweise vorhanden sein. Nur in begründeten Fällen und mit schriftlichem Antrag der Koordinationsperson kann das VSA die Frist erneut verlängern.
Fristen
Die Lehrpersonen müssen die aufgeführten, gesetzlich vorgesehenen Qualifikationen fristgerecht erfüllen.
Erfüllt die HSK-Lehrperson die Nachweise und Fristen nicht, schliesst sie das VSA als HSK-Lehrperson aus. Sie darf dann nicht mehr als HSK-Lehrperson von anerkannten HSK-Kursen unterrichten.
Beteiligte und ihre Aufgaben
Damit der HSK-Unterricht gut funktioniert, müssen alle Beteiligten wissen, welche Verantwortung und Aufgaben mit ihrer Rolle verbunden sind.
HSK-Trägerschaft
Die Trägerschaft organisiert und erteilt den HSK-Unterricht. Trägerschaften sind Botschaften, Konsulate oder Vereine. Sie wählen die HSK-Lehrpersonen aus, stellen sie an und beaufsichtigen sie1. Sie wählen ausserdem eine HSK-Koordinationsperson und bei Bedarf eine pädagogisch Delegierte oder einen pädagogisch Delegierten.
1 Volksschulverordnung (VSV) §14.4
Die Trägerschaft
- stellt geeignete HSK-Lehrerinnen und Lehrer an.
- regelt die arbeitsrechtlichen Grundlagen und hält sich an die Vorgaben des VSA.
- garantiert einen politisch und konfessionell neutralen sowie nicht gewinnorientierten HSK-Unterricht.
- trägt die finanzielle Verantwortung für die Kurse und führt das Rechnungswesen der Kurse.
- informiert die Eltern der angemeldeten Kinder über die HSK-Kurse, z.B. an einem Elternabend.
- bestimmt eine Koordinationsperson: diese ist für das Volksschulamt und für die Volksschule im Kanton Zürich die Ansprechperson.
- bestimmt eine pädagogisch Delegierte, sofern nicht die Koordinationsperson diese Aufgabe wahrnimmt.
HSK-Koordinationsperson
Die Koordinationsperson ist die zentrale Kontakt- und Vermittlungsperson für das VSA, für Fachpersonen der Regelschule und Behörden, HSK-Lehrpersonen und Eltern.
Die Koordinationsperson
- wird von der Trägerschaft gewählt für mindestens zwei bis vier Jahre.
- hat Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau B1 und kennt das Bildungssystem.
- nimmt an den HSK-Konferenzen obligatorisch teil. Dafür erhält sie Sitzungsgelder.
- stellt sicher, dass Vorgaben und Informationen des VSA innerhalb der Trägerschaft kommuniziert und wirkungsvoll umgesetzt werden.
- sorgt für die administrativen Aufgaben im jeweiligen Schuljahr. Z.B Ausfüllen des Online-Stundenplans, Anmeldung für Schulräume, Meldung der neuen Lehrpersonen und Einreichung der Nachweise.
- sorgt in Zusammenarbeit mit der Trägerschaft für eine angemessene Schul- und Personalentwicklung.
- führt neue HSK-Lehrpersonen ein, was in den Räumen der Volksschule zu beachten ist.
- informiert die Schulleitung der Volksschule, wenn HSK-Unterricht ausfällt oder die Lehrperson wechselt.
- klärt – falls nötig – die Parkplatzsituation und den Aufenthaltsort der Eltern während der Unterrichtszeit.
- meldet grössere Probleme bei der Raumnutzung zur Kenntnisnahme der verantwortlichen Person im Volksschulamt.
Pädagogisch Delegierte
Die Trägerschaft braucht eine Pädagogisch Delegierte Person. Wenn die Koordinationsperson eine pädagogische Ausbildung hat, kann die Koordinationsperson diese Aufgaben übernehmen. Wenn die Koordinationsperson keine pädagogische Ausbildung hat oder die Trägerschaft die Aufgaben nicht der Koordinationsperson übergeben will, wählt die Trägerschaft eine Pädagogisch Delegierten Person.
Der oder die Pädagogisch Delegierte
- nimmt obligatorisch an den HSK-Konferenzen teil. Sie erhält dafür Sitzungsgelder.
- ist für pädagogische Fragen und Aufgaben zuständig wie:
- Sicherstellung der Verwendung des HSK-Rahmenlehrplans sowie eigener Lehrpläne
- Bereitstellung und Weiterentwicklung von Lehrmaterialien
- Organisation von Austausch zu methodisch-didaktischen Fragen usw.
HSK-Lehrpersonen
Die HSK-Lehrpersonen haben verschiedene Aufgaben. Ausserdem müssen sie einiges beachten.
Aufgaben
Die HSK-Lehrperson
- unterrichtet nach HSK-Rahmenlehrplan und den eigenen Lehrplänen des Landes beziehungsweise der Trägerschaft.
- gestaltet den Unterricht politisch und religiös neutral. Sie wendet keinerlei nationale oder religiöse Indoktrination an.
- beurteilt zweimal jährlich die Leistung und das Lernverhalten ihrer Schülerinnen und Schüler. Sie leitet das ausgefüllte HSK-Attest mit der HSK-Note gemäss Formularen des Volksschulamtes an die Eltern weiter. Die Klassenlehrperson trägt die HSK-Note ins offizielle Schulzeugnis ein.
- besucht die obligatorische Weiterbildung des VSA an der PH Zürich für neue HSK-Lehrpersonen im Umfang von sechs Tagen.
- kooperiert mit der Koordinationsperson ihrer Trägerschaft und:
- reicht die für das VSA notwendigen Nachweise der Koordinationsperson ein
- liest die Informationen der Koordinationsperson, die das VSA und/oder die Trägerschaft den Lehrpersonen weiterleiten und befolgt die Anweisungen.
- wendet sich bei organisatorischen Fragen an ihre Koordinationsperson.
- informiert bei auftauchenden Problemen oder Konflikten mit der Regelschule die Koordinationsperson.
- arbeitet nach Möglichkeit mit der Regelschule, in der die HSK-Lehrperson unterrichtet, zusammen. Sie kennt und hält sich an die Schulregeln und sucht in Rücksprache mit der Koordinationsperson bei auftauchenden Fragen oder Problemen frühzeitig Kontakt zu den Verantwortlichen der Regelschule.
- wendet sich für pädagogische, didaktische und methodische Fragen an die pädagogische Delegierte beziehungsweise Koordinationsperson ihrer Trägerschaft und pflegt nach Möglichkeit den fachlichen Austausch mit ihren HSK-Kolleginnen und Kollegen.
- bildet sich nach Möglichkeit und Bedarf weiter und nutzt die freiwilligen Weiterbildungsangebote des VSA und der PH Zürich.
- achtet darauf, dass die Schülerinnen und Schüler sorgfältig mit Möbeln und Materialien umgehen.
- beaufsichtigt die HSK-Schülerinnen und Schüler auch in den Pausen.
- meldet Probleme mit der Raumnutzung der Schulleitung der Volksschule und der HSK-Koordinationsperson.
Empfehlungen bei Neubeginn in einem Schulhaus
HSK-Lehrpersonen repräsentieren Heimatliche Sprache und Kultur und die angebotenen HSK-Kurse. Wenn sie an einem neuen Ort unterrichten, sollten Lehrpersonen deshalb folgende Punkte beachten:
- Sie stellen sich nach Möglichkeit der Schulleitung und der Leitung Hausdienst vor und pflegen die Zusammenarbeit mit der Volksschule. Sie bitten um eine Ansprechperson (Schulleitung oder Lehrperson), falls Fragen auftauchen.
- Sie erhalten Zugang zum Raum und je nach Schulhaus zu weiterer Infrastruktur (Kopierapparat, Materialraum, Passwörter usw.). Sie informieren die Schulleitung, was sie für den Unterricht benötigen. Die Schulleitung entscheidet über die Nutzung von Material.
- Sie informieren sich nach den Benutzungsregeln und der Schulhausordnung und halten Sie diese stets ein.
- Sie pflegen Ordnung und hinterlassen die Schulräume stets in sauberem Zustand.
- Sie Informieren anfangs Schuljahr in einem Schreiben die Klassenlehrpersonen ihrer Schülerinnen und Schüler über deren Teilnahme (Zeit und Ort) am HSK-Unterricht und zeigen Ihre Erreichbarkeit auf: Telefon, E-Mail-Adresse, Zeit der Anwesenheit im Schulhaus.
- Sie nehmen nach Möglichkeit auf Einladung der Schulleitung an einer Schulhauskonferenz teil und stellen sich und ihr Angebot dem Kollegium vor.
- Sie nehmen nach Möglichkeit auf Einladung an Veranstaltungen (Begrüssungen, klassenübergreifenden Elternveranstaltungen, grösseren Anlässen) im Schulhaus teil.
- Sie laden die Klassenlehrperson oder die Klassen Ihrer Schülerinnen und Schüler zu Veranstaltungen des HSK-Unterrichts ein (Fest, Theateraufführung usw.).
- Sie sind offen für einen gegenseitigen Unterrichtsbesuch oder ein gemeinsames Unterrichtsvorhaben mit Lehrpersonen der Volksschule.
Intranet für HSK-Lehrpersonen und Koordinationspersonen
Auf dem Online-Stundenplan befindet sich ein Intranet. Zu diesem haben alle Lehrpersonen und Koordinationspersonen Zugang, die in der VSA-Datenbank aktiviert sind.
Login: www.hsk-kantonzuerich.ch/admin
Benutzername: eigene E-Mailadresse
Passwort: hsk_intranet
Die Liste der Koordinationspersonen sind im Intranet oder auf dem öffentlich zugänglichen Online-Stundenplan www.hsk-kantonzuerich.ch
Lehrpersonen der Volksschulen
Die Regelklassen-Lehrpersonen
- informieren über das HSK-Angebot und seinen Nutzen an den Elternabenden und Elterngesprächen und geben den Eltern oder Erziehungsberechtigten den HSK-Flyer ab,
- motivieren die Schülerinnen und Schüler zum regelmässigen Besuch des HSK-Unterrichts,
- übertragen die HSK-Note ins Volksschulzeugnis und legen das HSK-Attest dem Volksschulzeugnis bei. Das Kontaktformular geben sie via Schüler oder Schülerin an die HSK-Lehrperson zurück,
- pflegen den Kontakt mit den HSK-Lehrpersonen. Sie können die HSK-Lehrperson zum Beispiel zu Projektwochen oder anderen Veranstaltungen der Schule sowie gemeinsamen Projekten einladen. Bei entsprechender Qualifikation kann die HSK-Lehrperson für vergütete Übersetzungen bei Elterngesprächen oder Elternabenden beauftragt werden.
Schulgemeinde oder Schulpflege
Die Schulgemeinde oder die Schulpflege
- unterstützt die HSK-Kurse, indem sie wenn immer möglich Schulräume und Infrastruktur unentgeltlich zur Verfügung stellt. In der Stadt Zürich und in der Stadt Winterthur wird die Raumvergabe zentral geregelt.
- dispensiert Schülerinnen und Schüler während höchstens zwei Lektionen pro Woche vom ordentlichen Unterricht, falls die Kurse während der Unterrichtszeit stattfinden,
- klärt Missstände zuerst mit den direkt Beteiligten; wenn keine Klärung möglich ist, meldet sie die Missstände dem Volksschulamt.
Die erwähnten Aufgaben sind gesetzlich geregelt. Die Schulgemeinden müssen diese befolgen.
Schulleitung
Die Schulleitung
- pflegt den Kontakt mit den HSK-Lehrpersonen und fördert die Kooperation zwischen HSK- und Regelklassenlehrpersonen,
- bewilligt wenn möglich die Nutzung weiterer Räume für die Elternarbeit und ausserordentliche Aktivitäten (Bibliothek, Aula/Turnhalle für Veranstaltungen und spezielle Anlässe),
- ermöglicht den Zugang ins Schulhaus, wie z.B. zum Unterrichtszimmer, Lehrpersonenzimmer oder Kopierraum durch Abgabe eines Schlüssels, gibt die Schulhausordnung ab,
- stellt ein Fächli für HSK-Lehrpersonen zur Verfügung,
- ermöglicht nach Möglichkeit und Bedarf die Nutzung verfügbaren Geräten wie Beamer, TV, Video, DVD, CD-Player, Fotokopierer, Telefon und Internetanschluss,
- sorgt dafür, dass die HSK-Lehrpersonen Schulmaterial zur Verfügung haben wie Kreide, Papier, Schulhefte, Verbrauchsmaterial, Kopiermöglichkeit,
- zeigt die eigene Erreichbarkeit auf und/oder bestimmt eine Ansprechperson für HSK im Schulhaus, die die Kontakte pflegt und gegenseitige Anliegen aufnimmt,
- sorgt dafür, dass schulhauseigene Listen, Pensen oder Adresslisten mit den Angaben der im Schulhaus arbeitenden HSK-Lehrpersonen ergänzt werden,
- ermöglicht, dass sich HSK-Lehrpersonen vorstellen können, z.B. an Konferenzen, Elternabenden, Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler,
- sorgt dafür, dass an geeigneten Veranstaltungen wie z.B. erster Schultag oder Elterninfoabende Unterlagen und Informationen zum Unterricht HSK aufliegen
In einzelnen Gemeinden gibt es für die erwähnten Aufgaben spezielle HSK-Zuständige.
Die erwähnten Aufgaben sind von der Bildungsdirektion empfohlen.
Volksschulamt
Im Sektor Interkulturelle Pädagogik ist die HSK-Fachverantwortliche Person die zentrale Ansprechperson im Volksschulamt für alle Partner wie Schulen, Behörden, Koordinationspersonen und Trägerschaften. Sie koordiniert die HSK-Geschäfte und hat folgende Aufgaben:
- prüft die eingehenden Anerkennungsgesuche auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und Anerkennung der HSK-Kurse der Trägerschaften mit einer Verfügung (Volksschulgesetz §15),
- regelt das Anmeldeverfahren und koordiniert den Online-Stundenplan (Volksschulverordnung §14.4),
- informiert alle Gemeinden und Schulen im Kanton Zürich über das HSK-Angebot,
- erstellt und versendet jeweils im Januar den HSK-Flyer für die Anmeldung an alle Schulen,
- regelt die Atteste und den Zeugniseintrag (Volksschulverordnung §14),
- fördert die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen der Volksschule und HSK,
- interveniert bei Missständen (Volksschulverordnung §14.2),
- überprüft die Deutschkenntnisse und Lehrbefähigungen der Lehrpersonen und stellt die obligatorischen Weiterbildungen sicher, welche die PH Züric him Auftrag durchführt (Volksschulverordnung §13),
- leitet die HSK-Konferenz und den HSK-Ausschuss und gewährleistet damit eine organisatorische und inhaltliche Koordination zwischen der Volksschule und allen HSK-Trägern,
- erstellt statistische Grundlagen zur Steuerung und Qualitätssicherung,
- informiert neue Interessengruppierungen über die Anerkennung von HSK-Kursen,
- beauftragt die PH Zürich für Weiterbildungen,
- holt alle drei Jahre Rechenschaftsberichte der Trägerschaften ein, überprüft diese und erstellt einen zusammenfassenden kantonalen Bericht,
- informiert über die Vorgaben und Rechte beider Seiten und sucht bei Bedarf nach Regelungen.
Interessierte können die HSK-Berichte 2016 und 2020 über ikp@vsa.zh.ch als PDF bestellen.
Schulräume für den HSK-Unterricht
Die Trägerschaften von anerkannten HSK-Kursen haben ein Recht auf unentgeltliche Schulräume in der Volksschule*.
*§ 14 Abs. 2 lit. a Volksschulverordnung (VSV)
Der Unterricht findet wenn möglich in den Räumlichkeiten der Regelschule statt. Die Gemeinden stellen geeignete Räumlichkeiten für den anerkannten HSK-Unterricht unentgeltlich zur Verfügung. Bei Raumknappheit suchen die Schulen und Gemeinden zusammen mit den Trägerschaften nach alternativen Lösungen.
Für eine möglichst reibungslose Nutzung der Schulräume ist eine gute Information und Kommunikation zwischen den HSK-Trägerschaften und der Volksschule notwendig.
Darauf sollten die einzelnen Partner achten:
HSK-Lehrpersonen
Vorteile:
- Sie stellen sich in der Schule der Schulleitung und den Lehrpersonen vor.
- Sie achten darauf, dass die Schülerinnen und Schüler sorgfältig mit Möbeln und Materialien umgehen.
- Sie beaufsichtigen die HSK-Schülerinnen und Schüler auch in den Pausen.
- Sie melden Probleme mit der Raumnutzung der Schulleitung der Volksschule und der HSK-Koordinationsperson.
HSK-Koordinationspersonen
Vorteile:
- Sie führen neue HSK-Lehrpersonen ein, was in den Räumen der Volksschule zu beachten ist.
- Fällt der HSK-Unterricht aus oder wechselt die Lehrperson, so informieren sie die Schulleitung der Volksschule.
Vorteile:
- Sie klären – falls nötig – die Parkplatzsituation und den Aufenthaltsort der Eltern während der Unterrichtszeit.
- Sie melden grössere Probleme bei der Raumnutzung zur Kenntnisnahme der verantwortlichen Person im Volksschulamt.
Schulleitungen der Volksschule
Vorteile:
- Sie besprechen mit den HSK-Lehrpersonen die Regeln der Raumbenützung und der Schule im Allgemeinen.
- Sie ermöglichen den HSK-Lehrpersonen die Nutzung von technischen Unterrichtsmitteln (Kopierapparat, Hellraumprojektor, Computer, Internetzugang) und stellen Unterrichtsmaterial (Kreide, Hefte, Papier und Ähnliches) zur Verfügung.
- Sie können eine Person im Kollegium bestimmen, die den Kontakt mit den HSK-Lehrpersonen regelmässig pflegt (HSK-Verantwortliche, QUIMS-Beauftragte, beauftragte Lehrperson…).
- Sie ermöglichen Kontakte und Zusammenarbeit mit dem ganzen Lehrerkollegium durch Einladungen der HSK-Lehrpersonen an schulinterne Weiterbildungen oder Schulanlässe.
- Sie informieren die HSK-Lehrpersonen bei Schulausfall oder besonderen Anlässen.
Bei Reklamationen und Missständen
- In einem Gespräch vor Ort mit den beteiligten Lehrpersonen und den verantwortlichen HSK-Trägerschaften (Koordinationsperson) Fragen oder Unklarheiten besprechen.
- Bleiben Unklarheiten: Rücksprache mit der verantwortlichen Person im Volksschulamt, Sektor Interkulturelle Pädagogik, Walchestrasse 21, 8090 Zürich, E-Mail: ikp@vsa.zh.ch.
- Bei schwerwiegenden und wiederholten Problemen oder Missständen ist die Schulgemeinde (Schulpflege oder Schulleitung) gebeten, diese dem Volksschulamt schriftlich zu melden.
HSK-Note im Attest und im Zeugnis
Die HSK-Lehrperson benotet jeweils anfangs Januar bzw. Juni die Leistungen der HSK-Schülerinnen und Schüler ab der 2. Primarklasse. Zusätzlich und freiwillig kann die Lehrperson die Kompetenzbereiche Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben und Natur, Mensch, Gesellschaft bewerten und weitere Bemerkungen anfügen.
Sie verwendet dazu das jeweils aktuelle Formular «Attest». Das VSA stellt dieses zur Verfügung. Das Attest soll wenn möglich digital ausgefüllt werden. Es wird auf speziellem Papier ausgedruckt, das die Koordinationsperson beim VSA kostenlos beziehen kann. Die Lehrperson übergibt das unterschriebene Attest zusammen mit dem Kontaktformular der Schülerin oder dem Schüler.
Der nachstehende Ablauf* beschreibt, wie die HSK-Note vom Attest ins Zeugnis übertragen wird:
*§ 8 Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse vom 1. September 2008
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Die HSK-Lehrperson benotet jeweils anfangs Januar bzw. Juni die Leistungen der HSK-Schülerinnen und Schüler ab der 2. Primarklasse. Zusätzlich und fakultativ kann sie die Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben, Natur, Mensch, Gesellschaft) bewerten sowie weitere Bemerkungen anfügen. Sie übergibt das unterschriebene Attestformular der Schülerin oder dem Schüler.
- Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie das Attest eingesehen haben.
- Die Schülerin oder der Schüler händigt das Attest umgehend der Klassenlehrperson aus (bis spätestens 15. Januar bzw. 15. Juni).
- Die Klassenlehrperson überträgt die Note ins offizielle Schulzeugnis der Volksschule (Rubrik «Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur»). Sie unterzeichnet das Attestformular. Es dürfen nur Noten von anerkannten HSK-Kursen ins Zeugnis übertragen werden. Alle Trägerschaften anerkannter HSK-Kurse sind im HSK-Stundenplan ersichtlich.
- Die Klassenlehrperson gibt das Attestformular zusammen mit dem Volksschulzeugnis der Schülerin oder dem Schüler zuhanden der Eltern zurück.
- Die Eltern bewahren die Atteste auf.
*§ 8 Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse vom 1. September 2008
Anmeldung zum HSK-Unterricht
Für die Anmeldung zum freiwilligen HSK-Unterricht sind die Eltern verantwortlich. Im Januar bekommen allen Schulleitungen im Kanton Zürich einen Flyer. Insbesondere die Lehrpersonen des Kindergartens und der 1. und 2. Klassen verteilen den Flyer und informieren die Eltern ihrer mehrsprachigen Schülerinnen und Schüler über den HSK-Unterricht. Der Flyer verweist auf die Webseite für Eltern.
Kooperationsgefässe
HSK-Konferenz
Das VSA hat die HSK-Konferenz mit Ausschuss eingesetzt. Diese unterstützt die Koordination und Qualitätsentwicklung des HSK-Angebots im Kanton Zürich. Die Konferenz findet zweimal jährlich, im Oktober und März statt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, bei der eigenen Organisation Informationen und Fragen vor der Konferenz einzuholen und nach der Konferenz die Informationen und Protokolle der eigenen Organisation umfassend weiterzuleiten. Die Arbeitssprache ist Deutsch. Die Konferenz wird von der HSK-Fachverantwortlichen geleitet.
Die Konferenz setzt sich aus der Koordinationsperson und wenn vorhanden des/r Delegierten für pädagogische Fragen jeder anerkannten Trägerschaft sowie jeweils einer Vertretung der PH Zürich und der Verbände der Schulpräsidien, der Schulleitungen, der Lehrpersonen des HSK-Lehrerund Lehrerinnenverbandes sowie der DaZ-Lehrpersonen in der Volksschule zusammen.
Die HSK-Konferenz hat folgende Aufgaben. Sie
- stellt die Zusammenarbeit und den Informationsfluss zwischen den HSK-Trägerschaften, dem Volksschulamt und den Vertreter/-innen der Regelstrukturen der Volksschule und der PH Zürich sicher
- koordiniert die Qualitätsentwicklung des HSK-Angebots
- informiert und klärt konzeptionelle, organisatorische und pädagogische Fragen des HSK-Unterrichts
- sorgt für den Austausch von Informationen und Anliegen der HSK-Trägerschaften untereinander sowie mit den weiteren Mitgliedern der Konferenz
- räumt den Mitgliedern das Vorschlags- beziehungsweise Antragsrecht ein.
HSK-Ausschuss
Der Ausschuss ist das operative und beratende Bindeglied zwischen HSK-Konferenz und VSA. Er unterstützt und berät die kantonale HSK-Fachverantwortliche in der Vorbereitung der HSK-Konferenzen und Geschäfte, identifiziert für den HSK-Unterricht im Kanton Zürich relevante Themen und stellt der Konferenz bei Bedarf Antrag zu neuen Geschäften.
Im Ausschuss nehmen in der Regel bis zu sechs Koordinationspersonen und/oder pädagogische Delegierte sowie eine Vertretung der Pädagogischen Hochschule Einsitz.
Der Ausschuss wird von der HSK-Fachverantwortlichen des VSA geleitet. Die Mitglieder werden von der HSK-Konferenz alle zwei Jahre im März gewählt. Nach Ablauf der zwei Jahre ist eine Wiederwahl für zwei weitere Amtsperioden möglich.
Der Ausschuss kommt in der Regel vier Mal pro Jahr zusammen. Die Arbeitssprache ist Deutsch und die Sitzungen werden von den Ausschussmitgliedern turnusgemäss protokolliert.
HSK-Arbeitsgruppen
Das VSA kann auf Antrag der HSK-Konferenz zusätzlich Arbeitsgruppen einsetzen. Für jede Arbeitsgruppe ist das Mandat vom VSA zu bewilligen und mittels einer Vereinbarung schriftlich festzuhalten.
Honorar für die Mitarbeit in HSK-Gremien
Die Arbeit in der HSK-Konferenz, im Ausschuss und in den Arbeitsgruppen wird mit einem Sitzungsgeld von CHF 200.– bis maximal 4 Stunden entlohnt (Vor- und Nachbereitung inbegriffen).
Die Sitzungsgelder werden zweimal jährlich pro Kalenderjahr, mit Nachweis der Unterschrift auf der Teilnehmerliste und bei Arbeitsgruppen in Anlehnung an die Vereinbarung, abgerechnet.
Weiterbildungen
Es gibt obligatorische und empfohlene Weiterbildungen für HSK-Lehrpersonen.
Der Besuch der Begrüssungs- und Informationsveranstaltung (BIV) und des Einführungsmodul (EMO) gehören wie die Deutsch- und Lehrnachweise zum obligatorischen Teil. Sie dienen der Qualitätssicherung des anerkannten HSK-Angebots.
Obligatorische Begrüssungs- und Informationsveranstaltung (BIV)
Jeweils im November begrüsst und informiert das VSA an einer halbtätigen Veranstaltung die neuen HSK-Lehrpersonen. Die Veranstaltung ist obligatorisch und kostenlos für HSK-Lehrpersonen. Die neuen HSK-Lehrpersonen lernen die gesetzlichen Vorgaben für ihren HSK-Unterricht im Kanton Zürich kennen, das HSK-System sowie ihre Aufgaben als HSK-Lehrperson. Weiter erhalten sie nützliche Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten an der PH Zürich sowie zu mehrsprachigen Medien und Links.
Zielgruppe
- Neue HSK-Lehrpersonen, die von den Koordinationspersonen im Online-Stundenplan erfasst wurden, unabhängig davon, ob die Lehrnachweise und Deutschnachweise bereits erfüllt sind.
- HSK-Lehrpersonen, die sich im Vorjahr begründet von der BIV abmelden mussten.
Anmeldung
- Das VSA führt eine Datenbank mit allen HSK-Lehrpersonen. Pro Trägerschaft wird eine Liste erstellt mit denjenigen Lehrpersonen, die die BIV besuchen müssen.
- Die Koordinationsperson erhält diese Liste im Oktober zusammen mit der Einladung an die BIV. Er oder sie leitet die Anmeldung den einzelnen Lehrpersonen weiter und sorgt dafür, dass der obligatorische Charakter verstanden wurde.
- Die HSK-Lehrperson kann sich nur in begründeten Fällen bei der Koordinationsperson abmelden, die wiederum das VSA informiert.
- Sobald die HSK-Lehrperson die BIV besucht hat, wird dies vom VSA in die Datenbank eingetragen.
Obligatorisches Einführungsmodul (EMO)
Die Abkürzung EMO steht für das Einführungsmodul ins Zürcher Schulsystem und die Aufgaben als HSK-Lehrperson. Die Veranstaltung gehört zu den obligatorischen Vorgaben für HSK-Lehrpersonen und ist kostenlos. Das EMO umfasst sechs Unterrichtstage an der PH Zürich an jeweils zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Diese sind verteilt auf drei Monate, in der Regel von Februar/März bis April/Mai.
Am EMO arbeiten die HSK-Lehrpersonen aktiv mit, vertiefen Themen wie «gute Planung von HSK-Unterricht» gemeinsam und erproben die gute Zusammenarbeit mit der Regelstruktur praxisnah. Sie besuchen sich gegenseitig im Unterricht und erhalten weitere Einblicke in den Alltag von Schulleitungen und Lehrpersonen der Regelstruktur. Zusammenfassend erhalten sie die wichtigsten Informationen zu folgenden Themen:
- Schweizer und Zürcher Schulsystem
- Rolle als HSK-Lehrperson und Einblick in die Arbeit einer erfahrenen HSK-Lehrperson
- HSK-Rahmenlehrplan
- Elternarbeit
- Grundlagen der Erst-, Zweit- und Mehrsprachendidaktik
- Merkmale von guter Unterrichtsplanung
- Notengebung und Beurteilung
- Interkulturelles Lernen
- Sonderpädagogische Unterstützungsangebote
Zielgruppe
- alle neuen HSK-Lehrpersonen, die die Deutsch- und Lehrnachweise erfüllen,
- Lehrpersonen, die nur den Deutschnachweis erfüllen und sich in der pädagogischen Weiterbildung Modul A und B befinden.
Die Platzzahl im EMO ist beschränkt. Deshalb kann es vorkommen, dass Lehrpersonen auf die Warteliste gesetzt werden müssen, obwohl sie die Voraussetzungen erfüllen. Lehrpersonen auf der Warteliste werden im kommenden Jahr prioritär behandelt.
Anmeldung
Da es sich um eine obligatorische Weiterbildung handelt, werden die Lehrpersonen vom VSA bestimmt. In der vom VSA geführten Datenbank ist ersichtlich, wer die Voraussetzungen erfüllt und das EMO noch nicht besucht hat. Die Koordinationsperson muss also die Lehrpersonen nicht extra anmelden. Wichtig ist, dass die Lehrpersonen von der Koordinationsperson aufgefordert werden, sich die EMO-Daten provisorisch freizuhalten.
- Das VSA gibt die EMO-Daten an der BIV bekannt (siehe auch HSK-Terminblatt).
- Die neuen Lehrpersonen reservieren sich provisorisch die EMO-Tage.
- Das VSA erstellt die EMO-Liste mit den Lehrpersonen, die auf der Warteliste sind.
- Die Koordinatoren reichen die Nachweise der neuen Lehrpersonen bis spätestens am 15. November ein.
- Das VSA bereinigt die Datenbank der Lehrpersonen bis Anfang Dezember.
- Das VSA stellt die definitive Liste der Lehrpersonen zusammen und berücksichtigt dabei die Lehrpersonen auf der Warteliste. Anschliessend gibt das VSA die Teilnehmerliste für das EMO der PH Zürich weiter.
- Die PH Zürich verschickt die verbindliche Einladung für die Lehrpersonen via Koordinationsperson anfangs Januar.
- Die Koordinationsperson leitet die Einladung umgehend an ihre Lehrpersonen weiter, damit sich diese organisieren können. Die Teilnahme ist verbindlich.
- Im Falle einer Nicht-Teilnahme, muss die Koordinationsperson umgehend das VSA und die PH Zürich informieren und die Abmeldung begründen.
- Das EMO startet jeweils Ende Februar, Anfangs März
Freiwilliger jährlicher Weiterbildungsanlass
Im Auftrag des Volksschulamtes bietet die Pädagogische Hochschule Zürich einmal jährlich einen kostenlosen Weiterbildungshalbtag an sowie zusätzliche kostengünstige Weiterbildungsmodule mit ECTS-Punkten. Information und Einladung erfolgt über die Koordinationsperson der jeweiligen Trägerschaft. HSK-Lehrpersonen können auch die Veranstaltungsreihen mit Kurzweiterbildungen des Programms Qualität an multikulturellen Schulen (QUIMS) kostenlos besuchen.
HSK-Weiterbildungsmodule
Die PH Zürich bietet im Auftrag des VSA subventionierte Weiterbildungsmodule speziell für HSK-Lehrpersonen an. Die Module ermöglichen es HSK-Lehrpersonen, ihre pädagogisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern. Im Fokus stehen Qualitätsanforderungen an den HSK-Unterricht im mehrsprachigen Kontext und die Spannungsfelder, die sich daraus ergeben.
- Modul A behandelt wichtige Grundlagen für einen professionellen HSK-Unterricht.
- Modul B ermöglicht jedes Jahr die Vertiefung in einen neuen pädagogisch-didaktischen Schwerpunkt.
Beide Module richten sich an alle HSK-Lehrpersonen von anerkannten Trägerschaften. Sie sollen insbesondere den HSK-Lehrpersonen ohne Lehrnachweis den Besuch der geforderten pädagogischen Weiterbildung kostengünstig ermöglichen. Diese haben daher bei der Anmeldung Vorrang. Voraussetzung für eine Anmeldung sind Deutschkenntnisse ab Niveau B1.
Die Module können einzeln oder als Gesamtpaket besucht werden. Die Präsenzzeit beschränkt sich bei Modul A auf sechs Vormittage über sechs Monate sowie einen Einführungsabend, bei Modul B auf drei Vormittage über vier Monate. Der Unterricht wird durch selbstorgansiertes Lernen individuell und in Gruppen ergänzt. Jedes Modul ergibt 1,5 ECTS-Punkte, die europaweit gültig sind.
Die Weiterbildungen werden jeweils im Juni angekündigt und starten im Spätherbst, bzw. im Frühling eines neuen Schuljahres.
Besuchen HSK-Lehrpersonen ohne Lehrbefähigung beide Module innerhalb eines Jahres, anerkennt dies das Volksschulamt als Nachweis für die erforderlichen zehn Tage pädagogische Weiterbildung.
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Kontakt
Volksschulamt – Abteilung Besondere Förderung