Förderung der Erst­sprache (HSK)

Kinder und Jugendliche nicht deutscher Erstsprache können ab Kindergarten den ergänzenden Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) besuchen. HSK wird von Botschaften, Konsulaten oder Vereinen angeboten. Die Bildungsdirektion regelt die Anerkennung und koordiniert das Angebot.

Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur HSK

Kinder und Jugendliche nicht deutscher Erstsprache können ab Kindergarten den ergänzenden Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) besuchen. Der HSK-Unterricht fördert gezielt die Erstsprache und vermittelt Hintergrundwissen über die Sprachregion. Der Unterricht ist politisch und konfessionell neutral. Er thematisiert den Umgang mit verschiedenen Lebenswelten und Zugehörigkeiten. Er stärkt die Sprach-kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und unterstützt sie in der Identitätsbildung und Integration. Die Bildungsdirektion empfiehlt den Besuch dieses Unterrichts.

Anbieter sind Botschaften, Konsulate und Vereine. Sie organisieren die HSK-Kurse und stellen die HSK-Lehrpersonen an. Der Unterricht umfasst je nach Schulstufe und Anbieter zwei bis vier Lektionen pro Woche. Die Kurskosten werden von den Trägerschaften festgelegt und sind nicht gewinnorientiert.

Der Kanton regelt die Zulassung der Kurse und Lehrpersonen und koordiniert das Angebot. Weiter unterstützt er die Qualitätsentwicklung des HSK-Unterrichts durch gezielte Weiterbildungsangebote und Konferenzen.

Anerkannte HSK-Kurse und Online-Stundenplan

Im Online-Stundenplan sind alle anerkannten HSK-Kurse des Kantons Zürich erfasst. Er ermöglicht eine gezielte Suche nach Sprache, Kontaktdaten der Trägerschaften, Gemeinde und Stufe. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren sind die zentralen Ansprechpersonen für die Eltern, Schulen und Behörden.

Rahmenlehrplan

Der HSK-Rahmenlehrplan bildet einen verbindlichen, gemeinsamen Rahmen für alle anerkannten HSK-Kurse. Er orientiert sich am Lehrplan 21 des Kantons Zürich. Der Rahmenlehrplan stellt einen politisch und konfessionell neutralen, stufengerechten, transkulturell ausgerichteten und zeitgemässen HSK-Unterricht sicher. Eigene Lehrpläne aus den Herkunftsländern werden in Abstimmung auf den HSK-Rahmenlehrplan verwendet.

Die vollständig überarbeitete 4. Auflage des Rahmenlehrplans HSK ist am 1. August 2023 in Kraft getreten (Beschluss Bildungsrat 2023/3).

HSK-Leitfaden

Der HSK-Leitfaden informiert umfassend über das HSK-System des Kantons Zürich (Organisation, Akteure und Aufgaben, Notengebung, Weiterbildungen etc.).

Anerkennung

Die Bildungsdirektion anerkennt HSK-Kurse von ausserschulischen Trägerschaften, wenn die gesetzlichen Vorgaben und internen Richtlinien erfüllt werden. Das Volksschulamt regelt und führt das Anerkennungsverfahren. Sollten bereits anerkannte HSK-Kurse in der entsprechenden Sprache vorhanden sein, ist die bestehende Trägerschaft zu kontaktieren und eine Kooperation anzustreben. Ziel ist ein einheitliches, breit abgestütztes HSK-Angebot pro Sprache.

Umfassende Informationen zum Aufbau einer Trägerschaft (Gründung eines Vereins, Statuten, Anstellung der Lehrpersonen, Finanzielles etc.) erhalten Sie im interkantonalen Handbuch zur Organisation von HSK-Unterricht.

Anmeldung

Für die Anmeldung zum freiwilligen HSK-Unterricht sind die Eltern verantwortlich. Die nötigen Angaben dazu finden sich auf dem HSK-Flyer. Dieser wird im Januar allen Schulleitungen im Kanton Zürich verschickt. Insbesondere die Lehrpersonen des Kindergartens und der 1. und 2. Klassen verteilen den Flyer und informieren die Eltern ihrer mehrsprachigen Schülerinnen und Schüler über den HSK-Unterricht.

Die Eltern können ihre Kinder online via Link auf dem Flyer oder mit dem Anmeldetalon anmelden. Anmeldefrist ist jeweils Ende März. Einzelne Trägerschaften nehmen auch spätere Anmeldungen entgegen. Bei Fragen gibt die Koordinationsperson der jeweiligen Trägerschaft Auskunft.

Regelungen zu Raum, Dispens und Attest

Nutzung von Schulraum

Der Unterricht findet wenn möglich in den Räumlichkeiten der Regelschule statt. Die Gemeinden stellen geeignete Räumlichkeiten für den anerkannten HSK-Unterricht unentgeltlich zur Verfügung. Bei Raumknappheit suchen die Schulen und Gemeinden zusammen mit den Trägerschaften nach alternativen Lösungen.
Für eine möglichst reibungslose Nutzung der Schulräume ist eine gute Information und Kommunikation zwischen den HSK-Trägerschaften und der Volksschule notwendig. In der folgenden Checkliste finden Schulen und HSK-Trägerschaften nützliche Tipps bezüglich Raumnutzung und zum Vorgehen bei Reklamationen und Missständen.

Anspruch auf Dispens

Der HSK-Unterricht findet meistens ausserhalb der regulären Schulzeit statt. Findet der Unterricht während der Schulzeit statt, haben die Kinder und Jugendlichen Anrecht auf Dispens vom ordentlichen Unterricht im Umfang von maximal zwei Lektionen. Handelt es sich um den Dispens von einem ganzen Fach, wird im Zeugnis der fehlende Noteneintrag entsprechend begründet.
Das Volksschulamt empfiehlt Dispensanliegen stets im Dialog mit den Eltern zu behandeln und dabei das Interesse des Kindes ins Zentrum zu stellen. Bei strittigen Entscheiden ist seitens der Volksschule die Schulpflege bei zu ziehen. Auf Seiten der Eltern ist der Beizug der Koordinationsperson der HSK-Trägerschaft zu empfehlen.

Attest und Noteneintrag

Der Besuch des HSK-Unterrichts wird benotet. Die HSK-Lehrpersonen attestieren den Unterrichtsbesuch gemäss der Attestvorlage des Volkschulamtes. Nachdem die Eltern das Attest unterschrieben haben, übergeben die Schülerinnen und Schüler das Dokument ihrer Regellehrperson. Die Fristen für die Einreichung sind jeweils der 15. Januar bzw. der 15. Juni. Die Note wird ins offizielle Schulzeugnis eingetragen.

Unterlagen und Weiterbildung für HSK-Lehrpersonen

Materialien für den HSK-Unterricht

Die Pädagogische Hochschule Zürich hat in Kooperation mit HSK-Lehrpersonen praxisorientierte Materialien für den HSK-Unterricht entwickelt. Das Lehrwerk umfasst sechs Bände zu den Themen Pädagogik, Didaktik und Methodik, Schreiben, Lesen, Mündlichkeit in der Erstsprache, Interkulturelle Kompetenzen, Lernstrategien, Dialektik und Standardsprache.
Weitere Informationen finden Sie unter:

Obligatorische Weiterbildung für HSK-Lehrpersonen

Alle neuen Lehrpersonen besuchen die obligatorische Informationsveranstaltung des Volksschulamtes sowie das obligatorische Einführungsmodul ins Zürcher Schulsystem an der Pädagogischen Hochschule Zürich. Dieses Modul dauert sechs Tage, verteilt auf drei Monate. Beide Weiterbildungen sind für die HSK-Lehrpersonen kostenlos.

Freiwillige Weiterbildung für HSK-Lehrpersonen

Im Auftrag des Volksschulamtes bietet die Pädagogische Hochschule Zürich einmal jährlich einen kostenlosen Weiterbildungshalbtag an sowie zusätzliche kostengünstige Weiterbildungsmodule mit ECTS-Punkten. Information und Einladung erfolgt über die Koordinationsperson der jeweiligen Trägerschaft. HSK-Lehrpersonen können auch die Veranstaltungsreihen mit Kurzweiterbildungen des Programms Qualität an multikulturellen Schulen (QUIMS) kostenlos besuchen.

HSK-Berichte

Die HSK-Berichte 2016 und 2020 können über ikp@vsa.zh.ch als PDF bestellt werden.

 

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Besondere Förderung, Sektor Interkulturelle Pädagogik

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 53 61

Sekretariat

E-Mail

ikp@vsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: