QUIMS – Organisation & Administratives

Wie plane ich ein QUIMS-Projekt? Gibt es zusätzliche Personalressourcen? Wie viel Geld erhält eine QUIMS-Schule? Hier finden Sie Informationen zu den organisatorischen, finanziellen und administrativen Abläufen im QUIMS-Programm.

Finanzielles

QUIMS-Schulen sind aufgrund ihrer Schülerzusammensetzung besonders gefordert. Deshalb erhalten sie zusätzliche fachliche und finanzielle Unterstützung. Gemäss den kantonalen Vorgaben verwenden sie die Finanzbeiträge für Massnahmen und Personalkosten. Massnahmen können sie nur finanzieren, wenn dazu Budgets und Projektpläne vorliegen. Die Projektpläne beschreiben Ziele, Umsetzung und Auswertung.

QUIMS-Kredit

Jeweils am 15. September erhebt die kantonale Bildungsstatistik (BISTA) die Schülerzahlen des aktuellen Schuljahres inkl. dem Anteil fremdsprachiger und dem Anteil ausländischer Schüler und Schülerinnen. Der Durchschnitt dieser beiden Anteile wird Mischindex genannt. Ausländische Schülerinnen und Schüler aus Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Lichtenstein werden nicht mitgezählt. Schulen mit einem Mischindex von 40 Prozent und mehr sind am Programm QUIMS beteiligt. Der QUIMS-Kredit pro beteiligter Schule wird aufgrund folgender Formel berechnet:

Mischindex 40–60 Prozent:

CHF 10'000 Sockelbeitrag pro Schule + Anzahl Klassen x CHF 1800

Mischindex über 60 Prozent:

CHF 10'000 Sockelbeitrag pro Schule + Anzahl Klassen x CHF 2400
 

Verwendung der QUIMS-Gelder

Mit den QUIMS-Geldern können folgende Ausgaben gedeckt werden:

  • Sachkosten bzw. Dienstleistungen Dritter, die im Rahmen einer QUIMS-Massnahme anfallen, wobei für sämtliche QUIMS-Massnahmen ein Projektplan vorhanden sein muss.     
  • der zusätzliche Beschäftigungsgrad der/des QUIMS-Beauftragten und des QUIMS-Teams, wobei  maximal 75% des QUIMS-Kredits für Personalressourcen verwendet werden können
  • mindestens 30 Prozent des QUIMS-Kredits müssen für den aktuellen Schwerpunkt eingesetzt werden (inkl. Personalressourcen zur Planung und Umsetzung von QUIMS-Massnahmen zum neuen Schwerpunkt).

Folgende Ausgaben können nicht über QUIMS abgerechnet werden:

  • Jegliche Infrastruktur (bauliche Massnahmen, Mobiliar, IT etc.)
  • DaZ- oder HSK-Unterricht (Lehrmittel, Personalkosten für Lektionen)
  • Projekte oder Angebote, für die keine Projektpläne vorhanden sind
  • Projekte oder Angebote ohne direkten QUIMS-Bezug

Checkliste: Kriterien und Vorgaben für QUIMS-Massnahmen

Abrechnung

Für die Abrechnung der QUIMS-Gelder sendet das Volksschulamt (VSA) den Schulverwaltungen jeweils bis Ende Februar ein Abrechnungsformular. Die Schulverwaltung trägt die QUIMS-Ausgaben des Vorjahres der einzelnen Schulen ins Formular ein. Sie reicht das ausgefüllte Formular bis zum 30. April beim Volksschulamt ein.

Zusätzlich füllen die Schulen alle zwei Jahre einen Bericht (Zweijahresbericht) aus, in dem sie unter anderem Rechenschaft über ihre QUIMS-Ausgaben ablegen.

Personalressourcen

Jede QUIMS-Schule mandatiert eine/n QUIMS-Beauftragte/n und allenfalls ein QUIMS-Team. Die Schulpflege kann beim Volksschulamt zusätzliche VZE beantragen – siehe Gesuchformular unten. Für QUIMS-Beauftragte ist der Besuch des Zertifikatslehrgangs (CAS) «Schulerfolg: Kein Zufall» an der PH Zürich dringend empfohlen. Die eine Hälfte der Kosten des CAS übernimmt der Kanton direkt, die zweite Hälfte kann die Schule über QUIMS abrechnen.

Planung

Entwicklungsprojekte und feste Angebote zu QUIMS werden in einer Grobplanung über 3 bis 5 Jahre festgelegt und geplant. Diese Grobplanungen werden ins Schulprogramm integriert, sobald gemäss lokalen Zeitplänen das Schulprogramm revidiert wird. Die QUIMS-Arbeiten werden jährlich ausgewertet und weitergeplant.

Es ist Aufgabe der Schulpflege, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Besondere Förderung, Sektor Interkulturelle Pädagogik

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 53 61

Sekretariat

E-Mail

ikp@vsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: