Personalbeurteilung

Zur Führung des Personals gehört auch eine regelmässige Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens. Dazu dient das jährliche Mitarbeitendengespräch.

Die Mitarbeitendenbeurteilung (MAB)

Die Mitarbeitendenbeurteilung (MAB) ist Teil einer umfassenden Personalführung und Personalförderung. Dabei geht es um eine Gesamtwürdigung der Leistungen und des Verhaltens während einer bestimmten Beurteilungsperiode.

Die MAB erfüllt folgende zentralen Aufgaben:

  • Feedback und Beurteilung: Eine wertschätzende und nachvollziehbare Beurteilung der erbrachten Leistungen, der gezeigten Verhaltensweisen und der beobachtbaren Fähigkeiten.
  • Entwicklung: Mit den anlässlich des Mitarbeitendengesprächs festgehaltenen Zielen werden gegenseitige Erwartungen geklärt und Förder- oder Entwicklungsmassnahmen verbindlich festgelegt.
  • Dokumentation: Die schriftliche Würdigung der Leistungen im Beurteilungsdokument dient u.a. als Grundlage für Arbeitszeugnisse.
  • Grundlage für Lohnentwicklung: Eine gute oder sehr gute Beurteilung ermöglicht eine Lohnentwicklung für die Mitarbeitenden.
  • Bei ungenügender Gesamtbewertung infolge ungenügender Leistungen oder unbefriedigenden Verhaltens kann eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter entlassen werden, wenn dies in einer MAB festgestellt wurde und sich nach einer Bewährungszeit von höchstens drei Monaten in einer zweiten MAB keine deutlichen Verbesserungen zeigen. Bei genügender Gesamtbewertung kann eine Entlassung (wiederum nach Ansetzen einer Bewährungszeit) dann sachlich gerechtfertigt sein, wenn es sich bei den ungenügenden Teilbewertungen um wesentliche Aspekte der Tätigkeit handelt.

Im Zentrum der MAB steht das Gespräch. Es umfasst einerseits Zielvereinbarungsprozesse (Formative Förderung) sowie die jährliche lohnwirksame Beurteilung (Summative Beurteilung).

Die für alle Schulen verbindlichen Verfahren zur Beurteilung der Lehrpersonen und der Schulleitungen sind in den entsprechenden Richtlinien zur MAB festgelegt.

Hinweise zur MAB

Die Mitarbeitendenbeurteilung würdigt die gesamten beruflichen Leistungen einer Lehrperson oder Schulleitung während einer Beurteilungsperiode und stützt sich auf die Beurteilungen der einzelnen Teilbereiche sowie der festgelegten Ziele (Zielvereinbarungen).

MABs können aber nur immer Einschätzungen und nie Messungen sein. Entsprechend ist die Gesamtwürdigung nicht einfach das Resultat des mathematischen Durchschnitts der Leistungen in den einzelnen Beurteilungsbereichen.

Führen mit Zielvereinbarungen

In der Zielvereinbarung werden insbesondere Entwicklungsschritte vereinbart, welche die Unterrichts- und Führungsqualität sowie die Berufszufriedenheit der Lehrperson oder der Schulleiterin, des Schulleiters verbessern können.

Vorgaben für die jährliche MAB der Lehrpersonen

Für das Gespräch der Schulleitung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten folgende Vorgaben:

  • Mindestens ein Besuch im Unterricht der zu beurteilenden Lehrperson pro Jahr durch die Schulleitung.
  • Ein jährliches Mitarbeitendengespräch zwischen Schulleitung und Lehrperson mit Rückmeldung zum Unterrichtsbesuch, mit der Beurteilung der Ziele des Vorjahres und Zielvereinbarung für das nächste Jahr sowie der Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens der Lehrperson.
  • Festhalten der Beurteilung im kantonalen Beurteilungsdokument in einer vierstufigen Skala: I (übertrifft die Anforderungen), II (erfüllt die Anforderungen vollumfänglich), III (erfüllt die Anforderungen teilweise), IV (erfüllt die Anforderungen nicht).
  • Die MAB-Resultate sind bis spätestens Ende Juni an das VSA zu übermitteln.

Vorgaben für die jährliche MAB der Schulleitenden

  • Die Schulpflege bezeichnet die für die Beurteilung der Schulleitendenden zuständige Person, in der Regel die Schulpräsidentin, den Schulpräsidenten.
  • Ein jährliches Mitarbeitendengespräch zwischen dem oder der Vorgesetzten und der Schulleiterin, dem Schulleiter mit Rückmeldung zur Aufgabenerfüllung, Beurteilung der Kernkompetenzen und der Ziele des Vorjahres sowie mit der Zielvereinbarung für das nächste Jahr.
  • Festhalten der Beurteilung im kantonalen Beurteilungsdokument in der vierstufigen Skala. Das Formular ist der Einstufungsantrag des oder der Beurteilenden an die Schulpflege.
  • Einstufungsentscheid durch die Schulpflege mit Protokollauszug an die Schulleiterin oder den Schulleiter.
  • Die MAB-Resultate sind bis spätestens Ende Juni an das VSA zu übermitteln.

Zusammenfassung der Neuerungen zur MAB ab 1. August 2021

Ab dem Schuljahr 2021/22 werden die Beurteilungsverfahren (MAB) für die Lehrpersonen und für die Schulleitenden vereinfacht und an die neuen gesetzlichen Grundlagen angepasst.

Hier finden Sie die Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen.

Auskünfte zum MAB-Verfahren

Roman Arnold

Leiter Sektor Schulung

roman.arnold@vsa.zh.ch
+41 43 259 22 83
Volksschulamt, Abteilung Schulführung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich

Weiterführende Informationen

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