Abwesenheiten und Urlaube

Für eine Weiterbildung, den Militärdienst oder ein Klassenlager sowie aus zahlreichen weiteren Gründen können Lehrpersonen und Schulleitende bezahlten oder unbezahlten Urlaub beantragen.

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Gründe für Abwesenheiten und Urlaube

Grundsätzlich beziehen Lehrpersonen sowie Schulleitende ihre Ferien während den Schulferien. Daneben gibt es aber verschiedenste Gründe, die dazu führen können, während der Arbeitszeit für mehrere Tage oder Wochen zu fehlen. Etwa für eine Weiterbildung, den Militär- und Zivildienst, aufgrund der Geburt eines Kindes oder für eine lange Ferienreise. Dabei wird rechtlich zwischen gesetzlich vorgesehenen Abwesenheiten und beantragten Urlauben unterschieden.

Gesetzliche Grundlagen

Der Umgang mit solchen Absenzen und – wo nötig – ihre Bewilligung ist in ver­schiedenen Gesetzestexten und Verordnungen geregelt. Dazu zählen das Lehr­personalgesetz und das Personalgesetz mit den dazu gehörigen Verordnungen.

Abwesenheiten

Unter dem Begriff Abwesenheit werden folgende Gründe für das vorüber­gehende Fehlen am Arbeitsplatz zusammengefasst:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Mutterschaft
  • Vaterschaft
  • Schweizerischer Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Gründen finden sich auf der Webseite zum Thema Abwesenheiten.

Urlaube

Als Urlaub werden folgende Gründe für das Fehlen am Arbeitsplatz bezeichnet:

  • Dienstaltersgeschenk-Urlaub
  • Unbezahlter Urlaub
  • Bezahlter Urlaub (z. B. für Weiterbildungen)
  • Entlastung für ein öffentliches Amt

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Gründen finden sich auf der Webseite zum Thema Urlaub.

Weiterführende Informationen

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Volksschulamt - Abteilung Lehrpersonal, Sektor Personal

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8090 Zürich
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